Nicht jede Tätigkeit benötigt eine Gesellschaft. Nicht jedes Vermögen benötigt eine Stiftung. Und nicht jede internationale Tätigkeit profitiert von komplexen Konstruktionen. Unsere Beratung folgt einem einfachen Grundsatz: So einfach wie möglich – so strukturiert wie nötig.
Fachlich geprüft: Die gesellschaftsrechtlichen Informationen auf dieser Seite werden bereitgestellt durch Karen Dorcy, zugelassene Rechtsanwältin in Panama (Abogada, Reg. 10179). Stand: August 2026.
Lösungen
Drei typische Ausgangssituationen – drei mögliche Wege
Wir distanzieren uns ausdrücklich von:
- pauschalen Steueroptimierungsversprechen
- standardisierten „Offshore-Modellen“
- unnötig komplexen Mehrfachstrukturen
Stattdessen prüfen wir, welche Struktur rechtlich, wirtschaftlich und praktisch sinnvoll ist.
Selbständig oder Freiberufler
Diese Form kommt in Betracht, wenn:
– eine persönlich ausgeübte Tätigkeit im Vordergrund steht
– keine / geringe Mitarbeiterstruktur geplant ist
– die Tätigkeit überschaubar bleibt oder Nebentätigkeit ist
– Arbeits- oder Aufenthalts-erlaubnis relevant ist
Kapitalgesellschaft –
Sociedad Anónima
Kapitalgesellschaft ist sinnvoll, wenn:
– ein operatives Unternehmen aufgebaut oder erweitert wird
– mehrere Partner oder Investoren beteiligt sind
– Wachstum oder Skalierung geplant ist
– Haftung und Struktur klar getrennt werden sollen
Stiftung – Private Interest Foundation
Sie kommt in Betracht, wenn:
– Vermögenswerte langfristig strukturiert werden sollen
– Vermögensschutz ein eigenständiges Ziel ist
– Nachlass- oder Familienplanung relevant ist
– operative Tätigkeit nicht im Vordergrund steht
Das Fischer & Cie. Private Office Setup
Eine Firma auf dem Papier zu gründen, ist einfach. Sie operativ nutzbar zu machen, ist die wahre Herausforderung. Als spezialisiertes Private Office belassen wir es nicht bei der reinen Gründungsurkunde (Pacto Social). Wir strukturieren Ihr komplettes Setup: Von der Stellung von Nominee-Direktoren für maximale Diskretion über die Eröffnung von Firmenkonten bis hin zur laufenden steuerlichen Compliance (Franchise Tax). Alles rechtssicher umgesetzt durch unsere In-House Kanzlei.
Hinweis zur Kostentransparenz: Die reinen Gründungskosten (Notar, Register) sind nur ein Teil der Struktur. Kalkulieren Sie realistische laufende Kosten für Nominee-Services, Resident Agent (Pflicht in Panama) und die jährliche Pauschalsteuer (Tasa Única) ein. Wir erstellen Ihnen in der Erstberatung eine transparente Gesamtkalkulation.
Ab Oktober 2026 betreuen wir Ihre Firmenstrukturen auch gerne persönlich aus unserem neuen operativen Office direkt in Panama City.
Welche Panama-Struktur ist die richtige für Ihr Vorhaben?
Panama bietet unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten für unternehmerische Tätigkeit und Vermögensstrukturierung.
Ob operative Selbständigkeit, Kapitalgesellschaft (S.A.) oder Private Stiftung sinnvoll ist, hängt nicht von allgemeinen Vorteilen ab, sondern von Ihren konkreten Zielen, Ihrer Tätigkeit und Ihrer persönlichen Situation.
Szenario A (Vermögensschutz & Nachlass): Wenn Sie privates Vermögen (Immobilien, Aktien, Krypto) vor dem Zugriff Dritter schützen und steuerfrei vererben möchten, ist die Panama Privatstiftung (Fundación de Interés Privado, gemäß Ley No. 25 von 1995) die stärkste Struktur.
Szenario B (Digitales Business & Trading): Wenn Sie ein aktives Online-Business, Consulting oder Trading betreiben und Ihre Kunden außerhalb Panamas sitzen, bietet die Sociedad Anónima (S.A., gemäß Ley 32 von 1927) den Vorteil der kompletten Steuerfreiheit (0 %) auf diese Auslandseinkünfte.
Szenario C (Die ultimative Kombination): Die sicherste Offshore-Struktur ist die Kombination aus beiden: Die Panama-Stiftung fungiert als 100%ige Gesellschafterin (Aktionärin) der operativen S.A. Somit gehört das Unternehmen formell der Stiftung, was Anonymität und Asset Protection maximiert.
Diese Seite dient der Orientierung und zeigt, wann welche Struktur grundsätzlich in Betracht kommt – und warum eine individuelle rechtliche Beratung entscheidend ist.
Checklisten / Downloads:
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Selbstcheck zur ersten Orientierung
Um Ihre Ausgangslage besser einschätzen zu können, stellen wir Ihnen einen strukturierten Selbstcheck zur Verfügung.
Der Fragenkatalog hilft Ihnen:
- Ihre Ziele zu konkretisieren
- operative von vermögensbezogenen Motiven zu trennen
- eine erste sachliche Einordnung zu erhalten
Warum eine individuelle Beratung entscheidend ist
Die gleiche Struktur kann für zwei Personen völlig unterschiedliche Auswirkungen haben. Entscheidend sind unter anderem:
- Art und Umfang der Tätigkeit
- tatsächliche wirtschaftliche Präsenz
- persönliche Zielsetzung
- geplante Entwicklung in den nächsten Jahren
Deshalb ist eine pauschale Empfehlung nicht seriös.
Beantworten Sie die Fragen Schritt für Schritt, um eine erste Orientierung zu erhalten.
Der Selbstcheck ersetzt keine Beratung, erleichtert aber die Vorbereitung.
| Üben Sie aktuell eine aktive, einkommensgenerierende Tätigkeit aus? |
| Handelt es sich um eine freiberufliche oder selbständige Tätigkeit ohne Mitarbeiter? |
| Planen Sie Mitarbeiter einzustellen oder operative Strukturen aufzubauen? |
| Ist Ihre Tätigkeit überwiegend international ausgerichtet? |
| Planen Sie eine tatsächliche wirtschaftliche Präsenz in Panama (Wohnsitz, Büro, Aufenthalt)? |
| Sollen Partner oder Investoren beteiligt werden? |
| Ist mittelfristiges Wachstum oder Skalierung geplant? |
| Sollen Vermögenswerte (z. B. Bankkonten, Beteiligungen, IP) strukturiert gehalten werden? |
| Ist Vermögensschutz ein eigenständiges Ziel? |
| Spielt Nachlass- oder generationsübergreifende Planung eine Rolle? |
| Sind Sie bereit, laufende Verwaltungs- und Compliance-Pflichten zu übernehmen? |
Erste sachliche Einordnung
Häufige Fragen zur Firmengründung in Panama (FAQ)
Panama wendet das Prinzip der Territorialbesteuerung an. Das bedeutet: Alle Einkünfte, die Sie mit der Gesellschaft außerhalb Panamas erwirtschaften (Auslandseinkünfte), sind zu 0 % steuerpflichtig. Geschäfte innerhalb Panamas werden regulär besteuert.
Eine Panama S.A. verlangt gesetzlich mindestens drei Direktoren (Präsident, Sekretär, Schatzmeister), deren Namen im öffentlichen Register stehen. Um Ihre Anonymität als wirtschaftlich Berechtigter (UBO) zu wahren, können Sie treuhänderische „Nominee-Direktoren“ einsetzen, die von unserer Kanzlei gestellt werden.
Nein. Sie können eine Sociedad Anónima (S.A.) oder eine Privatstiftung in Panama gründen und besitzen, ohne jemals im Land gewesen zu sein und ohne eine panamaische Aufenthaltsgenehmigung (Residency) zu besitzen.
Wenn Ihre Panama-Gesellschaft ausschließlich Auslandseinkünfte (Offshore) generiert, müssen Sie keine klassische Steuererklärung einreichen. Es ist jedoch jährlich eine staatliche Pauschalsteuer (Tasa Única) in Höhe von aktuell 300 $ zu entrichten, um den aktiven Status im Register zu erhalten.
