Cookie- und Dienste-Richtlinie
Stand: 29. August 2026
1. Worum es in dieser Richtlinie geht
Diese Richtlinie erklärt, welche Cookies und vergleichbaren Technologien auf fischer-cie.de eingesetzt werden, welche externen Dienste Daten erhalten können und wie Sie Ihre Auswahl ändern. Ergänzende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Cookies sind kleine Informationen, die im Browser oder auf dem Endgerät gespeichert werden. Vergleichbare Technologien sind etwa Local Storage, Pixel, Tags oder Gerätekennungen. Für das Speichern oder Auslesen nicht unbedingt erforderlicher Informationen holen wir vorab Ihre Einwilligung ein.
2. Ihre Auswahl
Beim ersten Besuch können Sie:
- Alle ablehnen – es bleiben nur technisch notwendige Funktionen aktiv;
- Alle akzeptieren – Sie stimmen allen angebotenen Kategorien zu;
- Einstellungen – Sie entscheiden getrennt über Statistik, Marketing und externe Medien.
Alle freiwilligen Kategorien sind standardmäßig deaktiviert. Ablehnung und Zustimmung müssen auf der ersten Ebene gleich leicht möglich sein. Ihre Auswahl können Sie jederzeit über den dauerhaft erreichbaren Link „Cookie-Einstellungen“ im Footer ändern oder widerrufen.
3. Kategorien
| Kategorie | Zweck | Aktivierung |
|---|---|---|
| Notwendig | Grundfunktionen der Website, Sicherheit und Speicherung Ihrer Einwilligungsentscheidung | immer aktiv; keine Einwilligung erforderlich |
| Statistik | Pseudonyme Reichweiten- und Nutzungsanalyse mit Google Analytics 4 | nur nach Einwilligung |
| Marketing | Messung von Google-Ads-Konversionen; keine Aktivierung von Remarketing oder personalisierten Zielgruppen ohne gesonderte Konfiguration und Information | nur nach Einwilligung |
| Externe Medien und Termine | Anzeige von YouTube-Videos und des Google-Terminplaners | nur nach Einwilligung oder bewusster Einzelaktivierung |
4. Verwendete Technologien
Die nachfolgende Liste bildet die vorgesehene Konfiguration der Website ab. Die dynamische Anbieterliste im Einwilligungsfenster muss hiermit übereinstimmen und nach technischen Änderungen neu gescannt werden.
Technisch notwendig
| Name | Anbieter/Domain | Zweck | Dauer |
|---|---|---|---|
cookieyes-consent | CookieYes / fischer-cie.de | Speichert die gewählten Einwilligungskategorien, damit die Auswahl bei Folgebesuchen beachtet wird. | 1 Jahr |
Rechtsgrundlage für den notwendigen Endgerätezugriff ist § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG beziehungsweise die entsprechende nationale Vorschrift. Die damit verbundene Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c und f DSGVO.
Statistik – Google Analytics 4
| Name | Anbieter/Domain | Zweck | Dauer |
|---|---|---|---|
_ga | Google / fischer-cie.de | Unterscheidung wiederkehrender Browser mittels pseudonymer Kennung. | bis zu 400 Tage |
_ga_* | Google / fischer-cie.de | Speicherung und Zählung von Sitzungen und Seitenaufrufen für die jeweilige Analytics-Property. | bis zu 400 Tage |
Google Analytics verarbeitet zusätzlich technische und nutzungsbezogene Ereignisdaten. Der Dienst wird erst nach Einwilligung geladen. Die Speicherdauer für nutzerbezogene Ereignisdaten ist auf höchstens 14 Monate zu begrenzen.
Marketing – Google Ads
Google Ads wird nur zur Konversionsmessung geladen, wenn die Kategorie „Marketing“ freigegeben wurde. Abhängig von der tatsächlich aktivierten Google-Ads-Funktion können insbesondere folgende Kennungen eingesetzt werden:
| Name | Anbieter/Domain | Zweck | Dauer |
|---|---|---|---|
_gcl_au | Google / fischer-cie.de | Zuordnung von Anzeigenkontakten zu Konversionen. | regelmäßig 90 Tage |
_gcl_aw bzw. _gcl_* | Google / fischer-cie.de | Speicherung von Kampagnen- und Klickinformationen für die Konversionsmessung. | regelmäßig 90 Tage |
Wichtig: Diese Marketing-Cookies dürfen nur in der veröffentlichten Tabelle verbleiben, wenn ein abschließender Live-Scan bestätigt, dass die entsprechenden Google-Ads-Funktionen tatsächlich aktiv sind. Andernfalls ist der gesamte Abschnitt „Marketing – Google Ads“ aus Cookie-Banner und Richtlinie zu entfernen.
Externe Medien – YouTube
YouTube wird erst nach Einwilligung oder bewusster Einzelaktivierung geladen. YouTube kann Cookies und Local-Storage-Einträge setzen, deren Bezeichnung und Dauer durch Google geändert werden können. Typischerweise gehören hierzu:
| Name | Anbieter | Zweck | Dauer |
|---|---|---|---|
YSC | YouTube/Google | Sitzungsbezogene Videonutzungsdaten. | Sitzung |
VISITOR_INFO1_LIVE | YouTube/Google | Technische Bereitstellung und Bandbreiten-/Playersteuerung. | bis zu 6 Monate |
VISITOR_PRIVACY_METADATA | YouTube/Google | Speicherung von Datenschutz- und Einwilligungseinstellungen. | bis zu 6 Monate |
yt-remote-* und vergleichbare Local-Storage-Einträge | YouTube/Google | Speicherung von Player- und Gerätepräferenzen. | Sitzung oder dauerhaft bis zur Löschung im Browser |
Externe Termine – Google Calendar Appointment Schedules
Der eingebettete Google-Terminplaner wird erst nach Einwilligung geladen. Google kann dabei technische Daten, Kontoinformationen bei angemeldeten Nutzern sowie Cookies und vergleichbare Technologien für Sicherheit, Einstellungen, Sitzungsverwaltung und die Terminbuchung einsetzen. Die konkreten Google-Cookies können je nach Anmeldestatus, Region und Google-Konfiguration variieren. Deshalb werden sie nach Aktivierung zusätzlich im dynamischen Einwilligungsfenster angezeigt.
Bei einer Terminbuchung werden die von Ihnen eingegebenen Kontakt- und Terminangaben unabhängig von der Cookie-Laufzeit nach den für die Buchung geltenden Speicherregeln verarbeitet. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
Google Tag Manager
Google Tag Manager verwaltet die freigegebenen Google-Tags. Er darf erst nach Einwilligung in die jeweilige Kategorie geladen werden. In der vorgesehenen datenschutzfreundlichen Basiskonfiguration werden vor der Einwilligung weder Google Tag Manager noch Google Analytics, Google Ads oder sogenannte „cookieless pings“ an Google ausgeliefert. Tag Manager setzt regelmäßig keine eigenen Analyse-Cookies, kann aber die vorstehend beschriebenen Dienste und Datenübermittlungen auslösen.
5. Externe Inhalte ohne Einwilligung
Ohne Einwilligung werden keine YouTube-Videos, Google-Terminplaner, Google-Analyse- oder Google-Werbedienste geladen. Stattdessen wird ein lokaler Platzhalter angezeigt. Erst durch die bewusste Aktivierung wird eine Verbindung zum jeweiligen Anbieter hergestellt. Externe Bilder sind lokal auf fischer-cie.de zu speichern und dürfen nicht unmittelbar von Google- oder anderen Drittservern nachgeladen werden.
6. Anbieter und internationale Datenübermittlungen
- CookieYes Limited, 3 Warren Yard, Warren Park, Wolverton Mill, Milton Keynes, MK12 5NW, Vereinigtes Königreich – Datenschutzerklärung
- Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland; mögliche weitere Empfänger: Google LLC und verbundene Unternehmen – Datenschutzerklärung
Bei Google-Diensten können Daten in die USA und andere Länder übermittelt werden. Google verweist für zertifizierte US-Empfänger auf das EU-U.S. Data Privacy Framework und ergänzend auf Standardvertragsklauseln. Weitere Informationen: Google – internationale Datentransfers.
7. Rechtsgrundlagen
Für Besucher aus Deutschland richtet sich der Zugriff auf Informationen im Endgerät insbesondere nach § 25 TDDDG. Für Besucher aus Österreich gilt insbesondere § 165 TKG 2021. Die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich insbesondere nach Art. 6 DSGVO. Freiwillige Statistik-, Marketing- und externe Mediendienste werden nur auf Grundlage Ihrer Einwilligung verwendet. Für Besucher aus der Schweiz gelten ergänzend die Vorschriften des schweizerischen Datenschutz- und Fernmelderechts.
8. Widerruf und Browsereinstellungen
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über „Cookie-Einstellungen“ widerrufen oder ändern. Bereits gespeicherte Cookies können Sie zusätzlich in Ihrem Browser löschen. Das Blockieren aller Cookies über den Browser kann einzelne technisch notwendige Funktionen beeinträchtigen.
9. Aktualisierung
Wir aktualisieren diese Richtlinie und das dynamische Cookie-Inventar, wenn Dienste, Konfigurationen oder Speicherzeiten geändert werden. Nach jeder wesentlichen technischen Änderung und mindestens in regelmäßigen Abständen wird ein neuer Scan im Ablehnungs- und Zustimmungszustand durchgeführt.
