KAREN DORCY • ZUGELASSENE ABOGADA PANAMA (Nr. 10179)

Ihre deutschsprachige Abogada für Panama.

LÖSUNGSORIENTIERT

Rechtsgebiete & Services







DIE PRIVATE OFFICE PHILOSOPHIE.

Wer international investiert oder seinen Lebensmittelpunkt verlagert, braucht klare rechtliche Strukturen. Wir erläutern Ihre Optionen, die benötigten Unterlagen und die Zuständigkeiten für Ihr Vorhaben.

Fischer & Cie. verbindet persönliche Betreuung mit anwaltlicher Beratung. Ihre Rechtsangelegenheiten in Panama werden durch Karen Dorcy, zugelassene Abogada, geführt. Leistungsumfang und die Einbindung weiterer Fachleute werden für Ihr Mandat vereinbart.

Komplexe Verträge, Due Diligence oder Visa-Prozesse: Wir arbeiten digital-first, gern auf Deutsch, Spanisch oder Englisch und rechnen transparent in modularen Einzelleistungen ab.

  1. Modulare Kostenkontrolle
    Kein Paket-Zwang. Wir rechnen Einzelleistungen nach Aufwand oder Festpreis ab.
  2. Kommunikation auf Augenhöhe
    Komplett auf Deutsch, über kurze Wege (WhatsApp, Video-Call) – ohne juristisches Fachchinesisch.
  3. Berufliche Vertraulichkeit
    Für das anwaltliche Mandat gelten die beruflichen Pflichten von Karen Dorcy. Die Einbindung weiterer Dienstleister und deren Zugang zu Informationen werden für Ihr Anliegen geklärt.

Was wir vor der Mandatierung mit Ihnen klären

ThemaIhre KlärungsfrageUnser Vorgehen
Rechtliche VerantwortungWer berät Sie und führt die juristische Arbeit aus?Ihre Rechtsangelegenheiten in Panama werden von Karen Dorcy, zugelassene Abogada, geführt.
Umfang und VertraulichkeitWelche Leistungen sind vereinbart und wer benötigt Ihre Informationen?Wir klären den Mandatsumfang, Zuständigkeiten und die Einbindung weiterer Fachleute. Für die anwaltliche Arbeit gelten die beruflichen Pflichten.
ImmobilienkaufWas muss vor Unterschrift oder Zahlung geprüft werden?Eigentumstitel, Vertretungsbefugnis des Verkäufers, Verträge und Zahlungsmodalitäten werden im vereinbarten Umfang geprüft.
Honorar und FremdkostenWelche Kosten sind enthalten und welche kommen hinzu?Festpreis oder Abrechnung nach Aufwand werden für Ihr Anliegen vereinbart; zusätzliche Auslagen und Fremdkosten werden erläutert.
Weitere BetreuungWas geschieht nach Abschluss des ersten Auftrags?Weitere rechtliche Leistungen oder Koordination können bei Bedarf gesondert beauftragt werden.

DIE RECHTLICHE INSTANZ.

Karen Dorcy, Abogada.

Viele Mandanten kommen zu uns, weil sie bei komplexen Entscheidungen wie einer Firmengründung oder einem Immobilienkauf in Panama das deutsche „Sicherheitsbedürfnis“ mit der panamaischen Realität in Einklang bringen müssen. Mit einem juristischen Abschluss der Leibniz Universität Hannover und einem deutschsprachigem Partner verstehe ich Ihre Anforderungen.

Aktuell pendle ich regelmäßig zwischen Europa und Panama – ein entscheidender Erreichbarkeitsvorteil für unsere deutschsprachigen Mandanten, der auch persönliche Treffen im D-A-CH-Raum ermöglicht.


Vereinbaren Sie Ihre kostenfreie Erstberatung

Ganz gleich, ob Sie eine Immobilie erwerben, auswandern oder ein Unternehmen in Panama gründen möchten – lassen Sie uns Ihren Weg nach Panama gemeinsam planen und organisieren. Ich freue mich darauf, Sie auf dieser Reise zu begleiten.

Wer begleitet meinen Aufenthaltsantrag in Panama?

Ihre Rechtsangelegenheiten in Panama werden von Karen Dorcy, zugelassene Abogada, geführt. Wir prüfen den passenden Aufenthaltsweg, die Nachweise und die erforderliche Vertretung für Ihr Verfahren. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Behörde; eine Genehmigung kann nicht garantiert werden.

Kann ich eine panamaische Firma (S.A.) vom Ausland aus gründen?

Wir klären vorab, welche Gründungsschritte aus dem Ausland möglich sind und welche Identifizierungen, Unterschriften oder Originalunterlagen benötigt werden. Die Errichtung und Registrierung einer Sociedad Anónima (S.A.) oder Stiftung, die Resident-Agent-Leistungen und die laufenden Pflichten werden für Ihr Vorhaben gesondert vereinbart. Eine Bankkontoeröffnung ist ein eigener Vorgang; die jeweilige Bank bestimmt ihre Anforderungen.

Was bedeutet ein „Plan B“ in Panama für internationale Mandanten?

Ein „Plan B“ ist die Vorbereitung eines alternativen Aufenthalts- oder rechtlichen Standorts passend zu Ihren Zielen. Dazu können Aufenthaltsrecht, Unternehmensstruktur, Bankverbindung oder Immobilien gehören. Für jeden Bereich gelten eigene Voraussetzungen: Der Besitz einer Immobilie oder Gesellschaft verleiht nicht automatisch ein Aufenthaltsrecht, ein Bankkonto oder einen bestimmten Steuerstatus. Wir klären, welche Schritte für Ihre Situation sinnvoll sind.

Welche Visum-Optionen bietet Panama – mit und ohne Investment?

Der passende Aufenthaltsweg hängt unter anderem von Staatsangehörigkeit, Rente, Beschäftigung, Investition und Familienkonstellation ab.

Friendly Nations: Neben einer berechtigten Staatsangehörigkeit ist eine qualifizierende wirtschaftliche Grundlage erforderlich. Das Verfahren beginnt mit einem zweijährigen vorläufigen Aufenthalt; der dauerhafte Aufenthalt muss anschließend gesondert beantragt werden. Eine Gesellschaftsgründung allein ersetzt diese Voraussetzungen nicht. Zum Friendly Nations Visa.
Pensionado: Ein Aufenthaltsweg auf Grundlage einer nachzuweisenden lebenslangen Rente; Voraussetzungen und Familienangehörige sind gesondert zu prüfen. Zum Pensionado Visa.
Qualified Investor: Ein investitionsbasierter Aufenthaltsweg mit eigenen Anforderungen an Anlageform und Nachweise. Zum Qualified Investor Visa.

Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis und steuerliche Ansässigkeit sind getrennt zu prüfen. Weitere Wege finden Sie in unserer Aufenthaltsübersicht.

Welche Rolle spielen Banken und US-Dollar-Konten in Panama?

Eine Bankverbindung kann für Investitionen, Zahlungen und den Alltag in Panama wichtig sein. Ob und welche Banknachweise für einen Aufenthaltsantrag erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Die Bank prüft Identität, Mittelherkunft und weitere Unterlagen selbst und entscheidet über die Kontoeröffnung. Auswahl, Nachweise und mögliche persönliche Termine klären wir vorab. Eine Kontoeröffnung ist nicht garantiert. Mehr zur Bankkontoeröffnung.

Was ist beim Kauf von Immobilien in Panama zu beachten?

Lassen Sie die rechtlichen Risiken vor einer verbindlichen Unterschrift oder Zahlung prüfen. Zum vereinbarten Prüfungsumfang können Eigentumstitel, Vertretungsbefugnis des Verkäufers, Belastungen, Kaufvertrag und Zahlungsmodalitäten gehören. Erforderliche technische oder andere Fachprüfungen sind zusätzlich abzustimmen. Bei einer Bankbestätigung oder anderen Zahlungsstruktur sind deren konkrete Bedingungen und Grenzen gesondert zu prüfen; eine pauschale Absicherung des Kaufpreises wird damit nicht zugesagt. Zu unseren Immobilienleistungen.

Wie werden ausländische Einkünfte in Panama steuerlich eingeordnet?

Panama besteuert grundsätzlich Einkünfte aus panamaischer Quelle. Ob Einkünfte als ausländische Quelle gelten, richtet sich nach den gesetzlichen Quellenvorschriften und dem konkreten Sachverhalt. Ein ausländischer Kunde, Zahlungseingang oder Firmensitz allein genügt dafür nicht als Beurteilungsgrundlage. Aufenthaltsrecht und steuerliche Ansässigkeit sind unterschiedliche Fragen; mögliche Pflichten in anderen Staaten müssen gesondert geklärt werden. Lassen Sie Ihre Einkunftsarten und Tätigkeiten vor einer Verlagerung steuerlich prüfen.

Welche Dokumente benötige ich aus Deutschland für einen Aufenthaltsantrag?

Die Unterlagen hängen vom Aufenthaltsweg und Ihrer persönlichen Situation ab. Häufig werden Reisepass, Strafregisterauskunft und Nachweise zur qualifizierenden Rente, Beschäftigung oder Investition benötigt. Für mitreisende Angehörige können zusätzliche Personenstandsurkunden erforderlich sein. Klären Sie die genaue Liste, Ausstellungsstaaten und Gültigkeitsfristen, bevor Sie Unterlagen beschaffen.

Ausländische Dokumente benötigen je nach anwendbarem Verfahren eine Apostille oder konsularische Beglaubigung. Nicht spanischsprachige Unterlagen müssen nach den behördlichen Vorgaben durch einen in Panama zugelassenen öffentlichen Übersetzer übersetzt werden. Den für Ihre Unterlagen erforderlichen Ablauf stimmen wir mit Ihnen ab. Zur Vorbereitung Ihrer Unterlagen.

Muss ich für die Zusammenarbeit Spanisch sprechen?

Nein. Wir besprechen Ihre Rechtsangelegenheiten und nächsten Schritte auf Deutsch. Für behördliche Verfahren sind die jeweiligen Sprach- und Formvorgaben einzuhalten; fremdsprachige Dokumente können eine Übersetzung durch einen zugelassenen öffentlichen Übersetzer erfordern. Eine Erläuterung durch Ihre Abogada ersetzt nicht automatisch eine vorgeschriebene beglaubigte Übersetzung. Übersetzungsumfang, zuständige Dienstleister und zusätzliche Kosten klären wir für Ihr Anliegen.