Nicht jede Tätigkeit benötigt eine Gesellschaft. Nicht jedes Vermögen benötigt eine Stiftung. Und nicht jede internationale Tätigkeit profitiert von komplexen Konstruktionen. Unsere Beratung folgt einem einfachen Grundsatz: So einfach wie möglich – so strukturiert wie nötig.
LÖSUNGEN
Drei typische Ausgangssituationen – drei mögliche Wege
Wir distanzieren uns ausdrücklich von:
- pauschalen Steueroptimierungsversprechen
- standardisierten „Offshore-Modellen“
- unnötig komplexen Mehrfachstrukturen
Stattdessen prüfen wir, welche Struktur rechtlich, wirtschaftlich und praktisch sinnvoll ist.
Selbständig oder Freiberufler
Diese Form kommt in Betracht, wenn:
– eine persönlich ausgeübte Tätigkeit im Vordergrund steht
– keine / geringe Mitarbeiterstruktur geplant ist
– die Tätigkeit überschaubar bleibt oder Nebentätigkeit ist
– Arbeits- oder Aufenthalts-erlaubnis relevant ist
Kapitalgesellschaft –
Sociedad Anónima
Kapitalgesellschaft ist sinnvoll, wenn:
– ein operatives Unternehmen aufgebaut oder erweitert wird
– mehrere Partner oder Investoren beteiligt sind
– Wachstum oder Skalierung geplant ist
– Haftung und Struktur klar getrennt werden sollen
Stiftung – Private Interest Foundation
Sie kommt in Betracht, wenn:
– Vermögenswerte langfristig strukturiert werden sollen
– Vermögensschutz ein eigenständiges Ziel ist
– Nachlass- oder Familienplanung relevant ist
– operative Tätigkeit nicht im Vordergrund steht
Die drei Wege im direkten Vergleich
| Kriterium | Selbständigkeit / Gewerbe | Sociedad Anónima (S.A.) | Stiftung (FIP) |
|---|---|---|---|
| Wofür gedacht | Persönlich ausgeübte Tätigkeit | Operatives Geschäft, Beteiligungen, Holding | Vermögen halten und weitergeben |
| Grundlage | Aviso de Operación | Ley 32 von 1927 | Ley No. 25 von 1995 |
| Eigene Rechtsperson | Nein – Sie handeln persönlich | Ja | Ja – anders als ein Trust |
| Pflichtorgane | Keine | 3 Direktoren, Dignitaries, Resident Agent | Stiftungsrat (3), Resident Agent |
| Gewerbliche Tätigkeit | Ja | Ja | Nein – hält nur Vermögen |
| Die typische Hürde | Arbeitserlaubnis; manche Berufe sind Panamaern vorbehalten | Buchführung, jährlich Kopie an den Resident Agent | Zweck und Begünstigte müssen sauber definiert sein |
| Vertiefung | Im Erstgespräch | Zur Panama S.A. | Zur Panama-Stiftung |
Zahlen zu Kosten, Dauer und Kapital stehen bewusst auf den jeweiligen Produktseiten. Dort werden sie laufend juristisch geprüft und aktuell gehalten.
Das Fischer & Cie. Private Office Setup
Eine Firma auf dem Papier zu gründen, ist einfach. Sie operativ nutzbar zu machen, ist die wahre Herausforderung. Als spezialisiertes Private Office belassen wir es nicht bei der reinen Gründungsurkunde (Pacto Social). Wir strukturieren Ihr komplettes Setup: von Nominee-Direktoren, die Ihre Beteiligung gegenüber Dritten diskret halten, über die Eröffnung von Firmenkonten bis zur laufenden Compliance (jährliche Tasa Única). Die rechtliche Umsetzung liegt Karen Dorcy, Abogada.
Hinweis zur Kostentransparenz: Die reinen Gründungskosten (Notar, Register) sind nur ein Teil der Struktur. Kalkulieren Sie realistische laufende Kosten für Nominee-Services, Resident Agent (Pflicht in Panama) und die jährliche Pauschalsteuer (Tasa Única) ein. Wir erstellen Ihnen in der Erstberatung eine transparente Gesamtkalkulation.
Ab Oktober 2026 betreuen wir Ihre Firmenstrukturen auch gerne persönlich aus unserem neuen operativen Office direkt in Panama City.
Ihr Vorhaben.
Welche Panama-Struktur ist die Richtige?
Panama bietet unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten für unternehmerische Tätigkeit und Vermögensstrukturierung.
Ob operative Selbständigkeit, Kapitalgesellschaft (S.A.) oder Private Stiftung sinnvoll ist, hängt nicht von allgemeinen Vorteilen ab, sondern von Ihren konkreten Zielen, Ihrer Tätigkeit und Ihrer persönlichen Situation.
Diese Information dient der Orientierung und zeigt, wann welche Struktur grundsätzlich in Betracht kommt – und warum eine individuelle rechtliche Beratung entscheidend ist.
- Die passende Struktur für Vermögensschutz und Nachfolge: Die Panama-Stiftung (Fundación de Interés Privado, Ley No. 25 von 1995) trennt Vermögen rechtlich vom Stifter und regelt die Nachfolge nach den Stiftungsstatuten. Sie betreibt selbst kein operatives Geschäft, darf aber Beteiligungen, Immobilien und Konten halten.
- Die passende Struktur für operatives Geschäft mit Kunden außerhalb Panamas: Die Sociedad Anónima (S.A., Ley 32 von 1927) ist dafür die übliche Form. Panama besteuert nach dem Territorialprinzip – Einkünfte aus Quellen außerhalb Panamas unterliegen dort keiner Einkommensteuer. Was daraus für Ihre Steuerpflicht im Wohnsitzland folgt, ist eine davon getrennte Frage.
- Die passende Struktur, wenn beides zusammengehört: Die Stiftung kann die Aktien der S.A. halten. Das trennt Eigentum und Betrieb und regelt die Unternehmensnachfolge gleich mit. Gegenüber Behörden bleibt die Struktur dabei transparent: Wirtschaftlich Berechtigte sind in Panama im Register der Endbegünstigten zu erfassen.
Was das für Sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz bedeutet
Panama besteuert Auslandseinkünfte nicht. Ihr Wohnsitzstaat tut das unter Umständen sehr wohl. Beide Sätze stimmen gleichzeitig – und genau dazwischen entscheidet sich, ob eine Struktur trägt.
Die Fragen, die darüber entscheiden, liegen außerhalb des panamaischen Rechts: Wo wird die Gesellschaft tatsächlich geleitet? Entsteht dadurch eine Betriebsstätte in Ihrem Wohnsitzland? Greifen dort Regeln zur Hinzurechnungsbesteuerung? Welche Anzeige- und Meldepflichten löst eine Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft aus? Und wie wird eine Stiftung erbschaft- und schenkungsteuerlich behandelt, solange Sie im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sind?
Diese Fragen beantworten wir nicht. Dafür ist Ihr Steuerberater im Wohnsitzland zuständig, und wir arbeiten auf Wunsch direkt mit ihm zusammen. Was wir liefern, ist die panamaische Seite: sauber aufgesetzt, vollständig dokumentiert und so gebaut, dass Ihr Berater damit arbeiten kann.
Wer Ihnen ohne einen Blick auf Ihren Wohnsitzstaat null Prozent verspricht, verkauft Ihnen kein Modell, sondern ein Risiko.
Checklisten / Downloads:
| Thema | Medium | Abruf / Link |
|---|---|---|
| Expat-Unternehmen: Die beliebtesten Formen im Vergleich mit Kosten | PDF-Download | in Vorbereitung |
| Unternehmensgründung Unterlagen Kompakt-Checkliste | PDF-Download | in Vorbereitung |
| Finde die richtige Firmenstruktur für Panama – Onlinecheck | Tool | Gehe zu |
Unternehmens-Struktur-Tool
Selbstcheck zur ersten Orientierung
Um Ihre Ausgangslage besser einschätzen zu können, stellen wir Ihnen einen strukturierten Selbstcheck zur Verfügung.
Der Fragenkatalog hilft Ihnen:
- Ihre Ziele zu konkretisieren
- operative von vermögensbezogenen Motiven zu trennen
- eine erste sachliche Einordnung zu erhalten
Warum eine individuelle Beratung entscheidend ist
Die gleiche Struktur kann für zwei Personen völlig unterschiedliche Auswirkungen haben. Entscheidend sind unter anderem:
- Art und Umfang der Tätigkeit
- tatsächliche wirtschaftliche Präsenz
- persönliche Zielsetzung
- geplante Entwicklung in den nächsten Jahren
Deshalb ist eine pauschale Empfehlung nicht seriös.
Beantworten Sie die Fragen Schritt für Schritt, um eine erste Orientierung zu erhalten.
Der Selbstcheck ersetzt keine Beratung, erleichtert aber die Vorbereitung.
Häufige Fragen zur Firmengründung in Panama (FAQ)
Panama wendet das Prinzip der Territorialbesteuerung an. Das bedeutet: Alle Einkünfte, die Sie mit der Gesellschaft außerhalb Panamas erwirtschaften (Auslandseinkünfte), sind zu 0 % steuerpflichtig. Geschäfte innerhalb Panamas werden regulär besteuert.
Eine Panama S.A. verlangt gesetzlich mindestens drei Direktoren (Präsident, Sekretär, Schatzmeister), deren Namen im öffentlichen Register stehen. Um Ihre Anonymität als wirtschaftlich Berechtigter (UBO) zu wahren, können Sie treuhänderische "Nominee-Direktoren" einsetzen, die über unser Netzwerk in Panama gestellt werden.
Nein. Sie können eine Sociedad Anónima (S.A.) oder eine Privatstiftung in Panama gründen und besitzen, ohne jemals im Land gewesen zu sein und ohne eine panamaische Aufenthaltsgenehmigung (Residency) zu besitzen.
Wenn Ihre Panama-Gesellschaft ausschließlich Auslandseinkünfte (Offshore) generiert, müssen Sie keine klassische Steuererklärung einreichen. Es ist jedoch jährlich eine staatliche Pauschalsteuer (Tasa Única) in Höhe von aktuell 300 $ zu entrichten, um den aktiven Status im Register zu erhalten.
