Firma in Panama gründen: Rechtsformen im Vergleich

LÖSUNGEN

Drei typische Ausgangssituationen – drei mögliche Wege

Wir distanzieren uns ausdrücklich von:

Stattdessen prüfen wir, welche Struktur rechtlich, wirtschaftlich und praktisch sinnvoll ist.


– ein operatives Unternehmen aufgebaut oder erweitert wird


– mehrere Partner oder Investoren beteiligt sind


– Wachstum oder Skalierung geplant ist


Haftung und Struktur klar getrennt werden sollen


– Vermögenswerte langfristig strukturiert werden sollen


– Vermögensschutz ein eigenständiges Ziel ist


– Nachlass- oder Familienplanung relevant ist


– operative Tätigkeit nicht im Vordergrund steht

Die drei Wege im direkten Vergleich

KriteriumSelbständigkeit / GewerbeSociedad Anónima (S.A.)Stiftung (FIP)
Wofür gedachtPersönlich ausgeübte TätigkeitOperatives Geschäft, Beteiligungen, HoldingVermögen halten und weitergeben
GrundlageAviso de OperaciónLey 32 von 1927Ley No. 25 von 1995
Eigene RechtspersonNein – Sie handeln persönlichJaJa – anders als ein Trust
PflichtorganeKeine3 Direktoren, Dignitaries, Resident AgentStiftungsrat (3), Resident Agent
Gewerbliche TätigkeitJaJaNein – hält nur Vermögen
Die typische HürdeArbeitserlaubnis; manche Berufe sind Panamaern vorbehaltenBuchführung, jährlich Kopie an den Resident AgentZweck und Begünstigte müssen sauber definiert sein
VertiefungIm ErstgesprächZur Panama S.A.Zur Panama-Stiftung

Zahlen zu Kosten, Dauer und Kapital stehen bewusst auf den jeweiligen Produktseiten. Dort werden sie laufend juristisch geprüft und aktuell gehalten.

Eine Firma auf dem Papier zu gründen, ist einfach. Sie operativ nutzbar zu machen, ist die wahre Herausforderung. Als spezialisiertes Private Office belassen wir es nicht bei der reinen Gründungsurkunde (Pacto Social). Wir strukturieren Ihr komplettes Setup: von Nominee-Direktoren, die Ihre Beteiligung gegenüber Dritten diskret halten, über die Eröffnung von Firmenkonten bis zur laufenden Compliance (jährliche Tasa Única). Die rechtliche Umsetzung liegt Karen Dorcy, Abogada.

Hinweis zur Kostentransparenz: Die reinen Gründungskosten (Notar, Register) sind nur ein Teil der Struktur. Kalkulieren Sie realistische laufende Kosten für Nominee-Services, Resident Agent (Pflicht in Panama) und die jährliche Pauschalsteuer (Tasa Única) ein. Wir erstellen Ihnen in der Erstberatung eine transparente Gesamtkalkulation.

Ab Oktober 2026 betreuen wir Ihre Firmenstrukturen auch gerne persönlich aus unserem neuen operativen Office direkt in Panama City.

  • Die passende Struktur für Vermögensschutz und Nachfolge: Die Panama-Stiftung (Fundación de Interés Privado, Ley No. 25 von 1995) trennt Vermögen rechtlich vom Stifter und regelt die Nachfolge nach den Stiftungsstatuten. Sie betreibt selbst kein operatives Geschäft, darf aber Beteiligungen, Immobilien und Konten halten.
  • Die passende Struktur für operatives Geschäft mit Kunden außerhalb Panamas: Die Sociedad Anónima (S.A., Ley 32 von 1927) ist dafür die übliche Form. Panama besteuert nach dem Territorialprinzip – Einkünfte aus Quellen außerhalb Panamas unterliegen dort keiner Einkommensteuer. Was daraus für Ihre Steuerpflicht im Wohnsitzland folgt, ist eine davon getrennte Frage.
  • Die passende Struktur, wenn beides zusammengehört: Die Stiftung kann die Aktien der S.A. halten. Das trennt Eigentum und Betrieb und regelt die Unternehmensnachfolge gleich mit. Gegenüber Behörden bleibt die Struktur dabei transparent: Wirtschaftlich Berechtigte sind in Panama im Register der Endbegünstigten zu erfassen.

Was das für Sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz bedeutet

Panama besteuert Auslandseinkünfte nicht. Ihr Wohnsitzstaat tut das unter Umständen sehr wohl. Beide Sätze stimmen gleichzeitig – und genau dazwischen entscheidet sich, ob eine Struktur trägt.

Die Fragen, die darüber entscheiden, liegen außerhalb des panamaischen Rechts: Wo wird die Gesellschaft tatsächlich geleitet? Entsteht dadurch eine Betriebsstätte in Ihrem Wohnsitzland? Greifen dort Regeln zur Hinzurechnungsbesteuerung? Welche Anzeige- und Meldepflichten löst eine Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft aus? Und wie wird eine Stiftung erbschaft- und schenkungsteuerlich behandelt, solange Sie im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sind?

Diese Fragen beantworten wir nicht. Dafür ist Ihr Steuerberater im Wohnsitzland zuständig, und wir arbeiten auf Wunsch direkt mit ihm zusammen. Was wir liefern, ist die panamaische Seite: sauber aufgesetzt, vollständig dokumentiert und so gebaut, dass Ihr Berater damit arbeiten kann.

Wer Ihnen ohne einen Blick auf Ihren Wohnsitzstaat null Prozent verspricht, verkauft Ihnen kein Modell, sondern ein Risiko.

Checklisten / Downloads:

ThemaMediumAbruf / Link
Expat-Unternehmen: Die beliebtesten Formen im Vergleich mit KostenPDF-Downloadin Vorbereitung
Unternehmensgründung Unterlagen Kompakt-ChecklistePDF-Downloadin Vorbereitung
Finde die richtige Firmenstruktur für Panama – OnlinecheckToolGehe zu

Warum eine individuelle Beratung entscheidend ist

Die gleiche Struktur kann für zwei Personen völlig unterschiedliche Auswirkungen haben. Entscheidend sind unter anderem:

  • Art und Umfang der Tätigkeit
  • tatsächliche wirtschaftliche Präsenz
  • persönliche Zielsetzung
  • geplante Entwicklung in den nächsten Jahren

Deshalb ist eine pauschale Empfehlung nicht seriös.

Häufige Fragen zur Firmengründung in Panama (FAQ)

Ist eine Panama-Gesellschaft (S.A.) komplett steuerfrei?

Panama wendet das Prinzip der Territorialbesteuerung an. Das bedeutet: Alle Einkünfte, die Sie mit der Gesellschaft außerhalb Panamas erwirtschaften (Auslandseinkünfte), sind zu 0 % steuerpflichtig. Geschäfte innerhalb Panamas werden regulär besteuert.

Was ist ein Nominee-Direktor in Panama und brauche ich einen?

Eine Panama S.A. verlangt gesetzlich mindestens drei Direktoren (Präsident, Sekretär, Schatzmeister), deren Namen im öffentlichen Register stehen. Um Ihre Anonymität als wirtschaftlich Berechtigter (UBO) zu wahren, können Sie treuhänderische "Nominee-Direktoren" einsetzen, die über unser Netzwerk in Panama gestellt werden.

Benötige ich ein Panama-Visum, um dort eine Firma zu gründen?

Nein. Sie können eine Sociedad Anónima (S.A.) oder eine Privatstiftung in Panama gründen und besitzen, ohne jemals im Land gewesen zu sein und ohne eine panamaische Aufenthaltsgenehmigung (Residency) zu besitzen.

Muss ich jedes Jahr eine Steuererklärung in Panama einreichen?

Wenn Ihre Panama-Gesellschaft ausschließlich Auslandseinkünfte (Offshore) generiert, müssen Sie keine klassische Steuererklärung einreichen. Es ist jedoch jährlich eine staatliche Pauschalsteuer (Tasa Única) in Höhe von aktuell 300 $ zu entrichten, um den aktiven Status im Register zu erhalten.