Panama Golden Visa – Qualified Investor Visa (Investor-Visum)

Ihr schneller Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in Panama

Juristische Einordnung: Karen Dorcy, Abogada (Rechtsanwältin, Panama)
Stand der Informationen: Dezember 2025

Das Panama Golden Visa – offiziell bekannt als Qualified Investor Visa – ist ein staatliches Investoren-Aufenthaltsprogramm der Republik Panama, das vermögenden Ausländerinnen und Ausländern einen direkten Weg zur permanenten Aufenthaltsgenehmigung durch qualifizierte Investitionen eröffnet. Es unterscheidet sich vom Friendly Nations Visa vor allem dadurch, dass keine temporäre Aufenthaltsphase von zwei Jahren erforderlich ist und die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung unmittelbar mit dem Investment erlangt werden kann.

Golden Visa Panama

„Das Panama Golden Visa ist ein zentraler Hebel im nationalen Einwanderungsrecht, mit dem Panama gezielt ausländisches Kapital anzieht und integrative Aufenthaltsrechte gewährt – direkt und ohne Umwege über temporäre Stufen.“
Karen Dorcy, Rechtsanwältin


1. Rechtlicher Rahmen

Der rechtliche Unterbau des Panama Golden Visa beruht auf panamaischen Immigrationsgesetzen und spezifischen Executive Decrees (z. B. Decree 193 von 2024), welche die Bedingungen für qualifizierte Investoren klar regeln. Panama betreibt ein residency-by-investment-System, das internationalen Kapitalgebern, ihren Familien und Angehörigen einen dauerhaften Wohnsitz ermöglicht, sofern die Investitions- und Compliance-Voraussetzungen erfüllt sind.


2. Was ist das Panama Golden Visa?

Das Golden Visa ist ein Permanent-Residency-Programm für Investoren. Es richtet sich an global mobile Anleger, die in Panama investieren und im Gegenzug eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung sowie umfassende Lebens- und Geschäftschancen im Land erhalten möchten. Dies schließt in der Regel auch den Familiennachzug und die Möglichkeit ein, nach fünf Jahren einen Antrag auf panamaische Staatsangehörigkeit zu stellen.

Ziele des Golden Visa-Programms

ZielBeschreibung
Förderung von DirektinvestitionenAttraktive Investitionsoptionen für ausländisches Kapital
Dauerhafte ResidenzUnmittelbare permanente Aufenthaltsgenehmigung ohne längere temporäre Phase
FamilienintegrationAufnahme von Ehepartnern und Kindern möglich
Option zur StaatsbürgerschaftNach 5 Jahren legalem Aufenthalt möglich

3. Antragsberechtigte Personen

Das Panama Golden Visa kennt keine Beschränkung auf bestimmte Nationalitäten – im Gegensatz zum Friendly Nations Visa. Somit kann ausnahmslos jede Person mit ausreichender Investitionsfähigkeit den Antrag stellen, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

4. Einordnung im Vergleich: Golden Visa vs. Own Solvency Visa

Zur korrekten Systematisierung im Aufenthaltsrecht ist eine Abgrenzung zum Own Solvency Visa (Solvencia Económica Propia) erforderlich. Beide Programme setzen Vermögensnachweise voraus; nur das Qualified Investor Visa gilt jedoch als „Golden Visa“ im internationalen Sprachgebrauch, da es unmittelbar zur permanenten Aufenthaltsgenehmigung auf Basis eines qualifizierten Investments führt.

„Das Own Solvency Visa ist ein Vermögensnachweisprogramm. Das Golden Visa ist ein Investorenprogramm mit unmittelbarer Dauerresidenz. Diese Unterscheidung ist nicht nur sprachlich, sondern rechtlich konstitutiv.“
— Karen Dorcy, Rechtsanwältin

Tabellarischer Vergleich (juristisch & strukturell)

KriteriumQualified Investor Visa (Golden Visa)Own Solvency Visa (Solvencia Económica Propia)
RechtsnaturResidency by InvestmentResidency by Economic Solvency
Zielsetzung des GesetzgebersKapitalimport, InvestitionsbindungNachweis finanzieller Eigenständigkeit
Mindestkapitalab USD 300.000 (je nach Kategorie)ab ca. USD 300.000 Vermögens-/Kapitalnachweis
KapitalstrukturInvestment (Immobilie / Wertpapiere / Bankdepots)Vermögensnachweis ohne zwingende Investition
AufenthaltsstatusSofort permanente Residenzhäufig temporär → später permanent
Mittelherkunftsnachweiszwingend, dokumentationsintensiverforderlich, aber weniger investmentgebunden
Familiennachzugmöglichmöglich
Ist es ein „Golden Visa“?Ja. International anerkannt.Nein. Kein Golden-Visa-Programm.

Hinweis: Beträge können gesetzlichen Anpassungen unterliegen; maßgeblich sind jeweils die gültigen Executive Decrees und Verfahrenshinweise der Servicio Nacional de Migración.

Die Differenzierung hat unmittelbare Konsequenzen:
Nur das Qualified Investor Visa eröffnet einen direkten, rechtssicheren Weg zur Permanent Residency. Wer kein Investment tätigen möchte, aber über ausreichende finanzielle Eigenmittel verfügt, kann das Own Solvency Visa als strukturelle Alternative prüfen – es ist jedoch nicht als Golden Visa zu qualifizieren.


5. Voraussetzungen für das Golden Visa

5.1 Persönliche Voraussetzungen

Für Hauptantragsteller gelten grundsätzliche Anforderungen, die auch bei anderen Aufenthaltsvisa üblich sind:

DokumentZweck
Gültiger ReisepassIdentifikation und Gültigkeitsnachweis
Polizeiliches FührungszeugnisNachweis über ein einwandfreies Strafregister
GesundheitszeugnisBestätigung medizinischer Eignung
Nachweis der MittelherkunftDokumentation der legalen Herkunft der Investitionsmittel

5.2 Qualifizierende Investitionsoptionen

Mindestens eine der folgenden Investment-Kategorien muss erfüllt werden:


6. Antragsverfahren (behördlicher Ablauf)

Die Beantragung erfolgt über eine bevollmächtigte panamaische Rechtsvertretung – vielfach ein spezialisierter Anwalt oder Migrationsberater. Die typischen Schritte umfassen:

  1. Vorbereitung & Due Diligence – Zusammenstellung persönlicher Unterlagen und Nachweise zur Mittelherkunft.
  2. Investmentabschluss – Durchführung der gewählten Investition inklusive rechtlicher Absicherung.
  3. Antragsübermittlung – Einreichung bei der Servicio Nacional de Migración mit sämtlichen Belegen.
  4. Behördliche Prüfung – Due-Diligence, Investment- und Rechtsprüfung durch Behörden.
  5. Erteilung der Aufenthaltskarte – Permanente Residenz wird meist innerhalb weniger Wochen erteilt.

Tipp: Durch vollständige und korrekt apostillierte Unterlagen verkürzt sich der Verfahrenserfolg deutlich.


7. Staatliche Gebühren und Kosten

Neben dem Investment selbst fallen behördliche Gebühren an. Diese variieren je nach Familienkonstellation. Beispielhafte Gebühren (staatlich) können sein:

GebührartBetrag (Hauptantragsteller)Zusatz pro Familienmitglied
Migrations-Antragsgebührca. USD 5.000+ ca. USD 1.000 pro Person
Repatriierungs-Depositca. USD 5.000+ ca. USD 1.000 pro Person
Zusätzliche Bearbeitungenvariabelje nach Aufwand und Dokumentstatus

Hinweis: Dies sind indikative Zahlen, die auf Praxiswerten beruhen; amtliche Tarife können variieren.



8. Familiennachzug und Arbeitsrechte

Familiennachzug: Ehepartner, minderjährige Kinder und unter bestimmten Bedingungen studierende oder wirtschaftlich abhängige Kinder können im Antrag integriert werden – mit eigenen Gebühren.

Arbeitserlaubnis: Der Aufenthaltstitel ermöglicht in der Regel die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder Unternehmensgründung ohne weitere separate Genehmigung.


9. Daueraufenthalt & Staatsbürgerschaft

Mit dem Panama Golden Visa wird sofort permanente Residenz erlangt – ohne Zwischenstufen. Nach mindestens fünf Jahren legaler und kontinuierlicher Aufenthaltsdauer besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf panamaische Staatsbürgerschaft zu stellen. Rechtsvorschriften können zusätzliche Anforderungen wie Sprach- oder Integrationsnachweise enthalten.


10. Typische Fehler & Praxishürden

FehlerKonsequenz
Unvollständige Nachweise zur Herkunft der InvestitionsmittelVerzögerungen oder Ablehnung
Unzureichende DokumentendokumentationNachforderungen und längere Bearbeitungszeiten
Falsche InvestmentstrukturUngültige Qualifikation für das Visa
Fehlende Apostillen / ÜbersetzungenFormale Ablehnungen

„Sorgfältige Vorbereitung und professionelles Projekt- und Dokumentenmanagement sind im Golden Visa-Kontext nicht nur empfehlenswert – sie entscheiden über den Erfolg der Aufenthaltsgenehmigung.“
Karen Dorcy, Rechtsanwältin


11. Quellen & weiterführende Referenzen


12. Zusammenfassung zum Download

Die Inhalte basieren auf offiziellen behördlichen Informationen und dienen der allgemeinen Orientierung.

Friendly Nations Visa – Gebühren, Ablauf & Zeitrahmen zum downloaden


FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was ist das Panama Golden Visa?

Das Panama Golden Visa ist ein gesetzlich geregeltes Investoren-Aufenthaltsprogramm, das bei Erfüllung definierter Investitions- und Dokumentationsanforderungen unmittelbar zur permanenten Aufenthaltsgenehmigung führt – ohne vorgelagerte temporäre Residency-Phase. Rechtsgrundlage sind Executive Decrees im panamaischen Einwanderungsrecht.

Wer kann das Golden Visa beantragen?

Der Zugang ist nicht auf bestimmte Staatsangehörigkeiten beschränkt. Jede Person, die die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt, einen legalen Herkunftsnachweis der Mittel erbringen kann und migrationsrechtlich geeignet ist, kann den Antrag stellen.

Welche Investitionen qualifizieren für das Golden Visa?

Erforderlich ist eine qualifizierte Investition in eine der gesetzlich anerkannten Kategorien (Mindestwerte):

– Immobilienkauf ab USD 300.000, ≥ 5 Jahre, frei belastbares Eigentum
– Wertpapiere/Börse ab USD 500.000, ≥ 5 Jahre, über liz. panamaische Brokerage
– Bankeinlage (Festgeld) ab USD 750.000, ≥ 5 Jahre, gebundene Einlage in Panama

Die Mittel müssen aus dem Ausland transferiert werden und dokumentierbar sein.

Wie schnell wird die permanente Aufenthaltsgenehmigung erteilt?

Nach vollständiger Antragstellung und Prüfung kann die permanente Aufenthaltsgenehmigung in der Praxis oft innerhalb weniger Wochen erteilt werden. Die Dauer hängt maßgeblich von der Vollständigkeit der Unterlagen, Apostillen, Mittelherkunftsnachweisen und der behördlichen Auslastung ab.

Ist ein vorheriger Aufenthalt oder eine Mindestanwesenheit in Panama erforderlich?

Für die Erteilung nein, für die Aufrechterhaltung ja:
Zur Wahrung der permanenten Residency ist eine physische Anwesenheit von mindestens 24 Stunden innerhalb von zwei Jahren erforderlich. Dies dient der Statusbestätigung und Datenaktualisierung.

Darf ich mit dem Golden Visa in Panama arbeiten?

Das Golden Visa ermöglicht grundsätzlich eine Erwerbstätigkeit oder Unternehmensgründung. Je nach Tätigkeit kann eine arbeitsrechtliche Registrierung oder ergänzende Genehmigung notwendig sein. Dies ist ein separater regulatorischer Vorgang, nicht automatisch Teil der Visaerteilung.

Können Familienangehörige in den Antrag aufgenommen werden?

Ja. Ehepartner, minderjährige Kinder und unter bestimmten Bedingungen studierende oder wirtschaftlich abhängige Kinder können miteinbezogen werden. Für jede zusätzliche Person fallen eigene behördliche Gebühren an, ebenso individuelle Dokumentationsanforderungen.

Führt das Golden Visa zur Staatsbürgerschaft?

Es eröffnet eine rechtlich mögliche Perspektive, aber keine automatische.
Nach mindestens fünf Jahren ununterbrochener legaler Aufenthaltsdauer kann ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden. Die Entscheidung ist souverän und kann zusätzliche Kriterien umfassen (z. B. Nachweise über Integration, Sprachkenntnisse, persönliche Eignung).

Welche Fehler führen in der Praxis am häufigsten zu Ablehnungen?

– Unvollständige Mittelherkunftsnachweise
– Nicht qualifizierende Investitionsstrukturen
– Fehlende Apostillen oder formale Mängel bei Übersetzungen
-Unklare oder widersprüchliche Zahlungswege
– Abweichungen zwischen Investitionsvertrag und behördlich geprüften Dokumenten
„Im Golden-Visa-Kontext entscheidet nicht der Kapitalbetrag allein, sondern die saubere Strukturierung und Dokumentation der Investition.“

Sind die staatlichen Gebühren erstattungsfähig?

Nein. Staatliche Gebühren sind nicht erstattungsfähig, auch nicht bei Ablehnung oder Rückzug des Antrags. Dies ist in der Verwaltungspraxis der panamaischen Migrationsbehörde üblich.

Reicht diese FAQ für eine Entscheidung aus?

Nein. Die Informationen dienen der strukturierten Orientierung.
Eine individuelle Prüfung bleibt erforderlich, insbesondere bei:
– Personengesellschaften, Holding-Strukturen, Trust-Vermögen
– komplexen Mittelherkunftsnachweisen
– Familienanträgen mit internationalen Dokumenten
– steuerlicher Einordnung im Herkunftsland


Hinweis: Das Golden Visa ist ein rechtlicher Status mit Kapitalbasis, kein Finanzprodukt.
Eine strukturierte Begleitung betrifft Dokumentenorganisation, behördliche Abläufe und Investitionskonformität – nicht die individuelle Anlageentscheidung oder Steuerberatung.