Friendly Nations Visa Panama – Ihr Weg zur schnellen Residenz

Friendly Nation Visa Panama


Voraussetzungen fĂĽr das Friendly Nations Visa

1. Qualifizierende Nationen

Das Visum steht Bürgern aus über 50 Ländern offen, darunter:

  • Deutschland, Ă–sterreich, Schweiz
  • USA, Kanada, GroĂźbritannien und viele mehr

2. Finanzielle Nachweise (eine der Optionen genĂĽgt)

  • Immobilienkauf ab 200.000 USD in Panama oder
  • Festgeldanlage von 200.000 USD in einer panamaischen Bank (mind. 3 Jahre gebunden) oder
  • Arbeitsvertrag mit einem panamaischen Unternehmen (Mindestgehalt: 1.000 USD/Monat)

3. Dokumente (Apostille erforderlich)

  • Reisepass (mind. 6 Monate gĂĽltig)
  • Polizeiliches FĂĽhrungszeugnis (aus Herkunftsland oder Wohnsitzland der letzten 2 Jahre)
  • Gesundheitszeugnis (ausgestellt von einem panamaischen Arzt)
  • 8 Passfotos
  • Vollmacht fĂĽr die Bearbeitung

Ablauf & Kosten

1. Vorläufige Residenz (2 Jahre gültig)

  • Bearbeitungszeit: 3–6 Monate
  • Kosten Hauptantragsteller: ab 2.900 USD
  • Kosten Ehepartner/Kinder (ab 12 Jahren): ab 1.900 USD
  • Kosten Kinder (unter 12 Jahren): ab 1.000 USD

2. Dauerhafte Residenz (nach 2 Jahren)

  • Kosten Hauptantragsteller: ab 1.800 USD
  • Kosten Ehepartner/Kinder (ab 12 Jahren): ab 900 USD
  • Kosten Kinder (unter 12 Jahren): ab 800 USD

FAQ – Häufig gestellte Fragen

âť“ Kann ich mit dem Friendly Nations Visa sofort arbeiten?
✔ Ja, sobald Ihre vorläufige Residenz genehmigt ist, erhalten Sie eine Arbeitserlaubnis.

âť“ Muss ich Spanisch sprechen?
✔ Nein, Englisch reicht aus. Viele Panamesen sprechen Englisch, besonders in Städten wie Panama City.

âť“ Kann ich meine Familie nachholen?
✔ Ja, Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren können im Antrag inkludiert werden.

❓Wer ist die Anwältin?
âś” Karen Dorcy (LL.M.) ist eine beim Ă“rgano Judicial registrierte Rechtsanwältin mit doppelter Qualifikation in Panama und Deutschland. Nach ihrem Studium an der Universität Panama und der Leibniz Universität Hannover sammelte sie weitere praktische Erfahrungen in der renommierten Kanzlei De ObaldĂ­a & GarcĂ­a de Paredes.

Ihre Expertise liegt in den Bereichen Unternehmensrecht, Immobilien und Einwanderung, wobei sie Mandanten mit multikulturellem Hintergrund in mehreren Sprachen berät. Als Brückenbauerin zwischen kontinentaleuropäischem und lateinamerikanischem Recht verbindet sie globale Rechtspraxis mit lokaler Präzision.