Willkommen in Panama: Leben, Arbeiten und Investieren mit dem Friendly Nations Visa

Möchten Sie in Panama leben, arbeiten oder investieren? Das Friendly Nations Visa bietet Bürgern aus über 50 ausgewählten Nationen eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, in Panama sesshaft zu werden. Als erfahrenes Anwaltsbüro mit Fokus auf Einwanderungsrecht begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zur permanenten Residenz.
„Panama ist nicht nur ein steuerlich attraktives Land, sondern auch ein Ort mit hoher Lebensqualität. Mit dem Friendly Nations Visa können Sie hier schnell Fuß fassen – wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag reibungslos verläuft.“
– Karen Dorcy, Anwältin
Warum das Friendly Nations Visa?
- Residenz – Bereits nach 6 Monaten erhalten Sie eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung.
- Arbeitserlaubnis – Sie dürfen in Panama eine Arbeitserlaubnis beantragen oder ein eigenes Unternehmen gründen.
- Familienmitglieder – Ehepartner und Kinder können problemlos mit einbezogen werden.
- Staatsbürgerschaft – Nach 5 Jahren können Sie die panamaische Staatsbürgerschaft beantragen.
- Sprachbarriere – Englisch ist weit verbreitet, Spanisch-Kenntnisse sind kein Muss.
Min. Investment 200.000 USD | Beantragungsdauer 2 – 6 Monate |
Voraussetzungen fĂĽr das Friendly Nations Visa
1. Qualifizierende Nationen
Das Visum steht Bürgern aus über 50 Ländern offen, darunter:
- Deutschland, Ă–sterreich, Schweiz
- USA, Kanada, GroĂźbritannien und viele mehr
Andorra | Czech Republic | Ireland | Montenegro | Singapore |
Argentina | Denmark | Israel | Netherlands | Slovakia |
Australia | Estonia | Japan | New Zealand | South Africa |
Belgium | Finland | Latvia | Norway | South Korea |
Brazil | France | Liechtenstein | Paraguay | Spain |
Canada | Germany | Lithuania | Peru | Sweden |
Chile | Great Britain | Luxembourg | Poland | Switzerland |
Costa Rica | Greece | Malta | Portugal | United States of America |
Croatia | Hong Kong | Mexico | San Marino | Uruguay |
Cyprus | Hungary | Monaco | Serbia | Ă–sterreich |
2. Finanzielle Nachweise (eine der Optionen genĂĽgt)
- Immobilienkauf ab 200.000 USD in Panama oder
- Festgeldanlage von 200.000 USD in einer panamaischen Bank (mind. 3 Jahre gebunden) oder
- Arbeitsvertrag mit einem panamaischen Unternehmen (Mindestgehalt: 1.000 USD/Monat)
3. Dokumente (Apostille erforderlich)
- Reisepass (mind. 6 Monate gĂĽltig)
- Polizeiliches FĂĽhrungszeugnis (aus Herkunftsland oder Wohnsitzland der letzten 2 Jahre)
- Gesundheitszeugnis (ausgestellt von einem panamaischen Arzt)
- 8 Passfotos
- Vollmacht fĂĽr die Bearbeitung
Ablauf & Kosten
1. Vorläufige Residenz (2 Jahre gültig)
- Bearbeitungszeit: 3–6 Monate
- Kosten Hauptantragsteller: ab 2.900 USD
- Kosten Ehepartner/Kinder (ab 12 Jahren): ab 1.900 USD
- Kosten Kinder (unter 12 Jahren): ab 1.000 USD
2. Dauerhafte Residenz (nach 2 Jahren)
- Kosten Hauptantragsteller: ab 1.800 USD
- Kosten Ehepartner/Kinder (ab 12 Jahren): ab 900 USD
- Kosten Kinder (unter 12 Jahren): ab 800 USD
Unser Service – Warum wir?
Ein Ortswechsel oder ein Plan-B sollte keine bürokratische Zerreißprobe sein. Unser Concierge-Service übernimmt die gesamte Abwicklung – von der ersten Beratung bis zur Übergabe Ihrer Aufenthaltskarte.
- Präzise und effizient – Wir kennen die Anforderungen der panamaischen Behörden und vermeiden unnötige Verzögerungen.
- Individuell zugeschnitten – Ob Sie eine Strandvilla in Coronado oder ein Apartment in Panama-Stadt bevorzugen: Wir helfen bei der Planung.
- In Ihrer Sprache – Wir planen und begleiten Sie in Ihrer Sprache, egal ob Deutsch, Englisch oder Spanisch.

FAQ – Häufig gestellte Fragen
âť“ Kann ich mit dem Friendly Nations Visa sofort arbeiten?
✔ Ja, sobald Ihre vorläufige Residenz genehmigt ist, erhalten Sie eine Arbeitserlaubnis.
âť“ Muss ich Spanisch sprechen?
✔ Nein, Englisch reicht aus. Viele Panamesen sprechen Englisch, besonders in Städten wie Panama City.
âť“ Kann ich meine Familie nachholen?
✔ Ja, Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren können im Antrag inkludiert werden.
❓Wer ist die Anwältin?
âś” Karen Dorcy (LL.M.) ist eine beim Ă“rgano Judicial registrierte Rechtsanwältin mit doppelter Qualifikation in Panama und Deutschland. Nach ihrem Studium an der Universität Panama und der Leibniz Universität Hannover sammelte sie weitere praktische Erfahrungen in der renommierten Kanzlei De ObaldĂa & GarcĂa de Paredes.
Ihre Expertise liegt in den Bereichen Unternehmensrecht, Immobilien und Einwanderung, wobei sie Mandanten mit multikulturellem Hintergrund in mehreren Sprachen berät. Als Brückenbauerin zwischen kontinentaleuropäischem und lateinamerikanischem Recht verbindet sie globale Rechtspraxis mit lokaler Präzision.