Fachkommentar zum Golden Visa Panama

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Die Auswahl folgt den belegten Nachweiswegen im Fachkommentar von Karen Dorcy. Beispiel: Bei einer Projektimmobilie über eine Gesellschaft mit Ehepartner ergänzt der Assistent die persönlichen Unterlagen unter anderem um diese Punkte:

Jeder Prüfpunkt führt zur Begründung. Die Zuordnung ersetzt keine individuelle Prüfung der Qualifikation oder Einreichungsreife.

Fischer & Cie. · Fachwissen aus Panama

Der vollständige Fachkommentar von Karen Dorcy, LL.M., Abogada zum Inversionista Calificado. Investitionsstrukturen, Nachweise, Verfahren und Folgepflichten – mit nachvollziehbaren Primärquellen.

Fassung 2.2 · Rechtsstand 22. September 2026 · 20 Kapitel und 12 Anhänge

WHITE PAPER

Golden Visa Panama

Residente Permanente en calidad de Inversionista Calificado


Rechtsrahmen, Investitionsstrukturen, Verfahren, Kosten, Folgepflichten und Risiken für internationale Antragsteller

Karen Dorcy, LL.M.
Abogada, República de Panamá · Idoneidad No. 10179
Version 2.2 · Rechtsstand 22. September 2026

Karen Dorcy

Rechtlicher Hinweis, Umfang und Aktualität

RECHTSSTAND Diese Fassung bildet die bis einschließlich 22. September 2026 geprüfte Norm- und Behördenlage ab. Sie berücksichtigt insbesondere das am 16. September 2026 veröffentlichte und in Kraft getretene Decreto Ejecutivo No. 17 vom 8. September 2026. Maßgeblich bleiben die spanischsprachigen Originalnormen, die beim konkreten Antrag geltenden Formulare und Checklisten sowie die Einzelfallprüfung. Nicht veröffentlichte Behördenpraxis wird nicht als gesichertes Recht ausgegeben.

Dieses Whitepaper informiert allgemein über die panamaische Aufenthaltsunterkategorie Residente Permanente en calidad de Inversionista Calificado. Der international gebräuchliche Begriff „Golden Visa“ ist eine Kommunikationsbezeichnung; er ist kein eigenständiger Normtitel und darf nicht mit Staatsangehörigkeit durch Investition verwechselt werden.

Das Dokument ist weder ein individuelles Rechtsgutachten noch eine Zusage zu Genehmigung, Bearbeitungsdauer, Bankannahme, Investitionsrendite, Werthaltigkeit einer Immobilie, Arbeitserlaubnis, Steuerstatus oder Einbürgerung. Der Servicio Nacional de Migración (SNM), das Ministerio de Comercio e Industrias (MICI) und die jeweils zuständigen Aufsichts-, Register- und Finanzinstitutionen prüfen eigenständig.

Die Investitionsbeträge sind Qualifikationskapital und keine staatlichen Gebühren. Zusätzliche Kosten – etwa für Anwalt, Notar, Apostille, Übersetzung, Bank, Treuhand, Register, Due Diligence, Reise, Immobilienübertragung oder Depotführung – sind vom Einzelfall abhängig. Steuerliche, zivilrechtliche und regulatorische Folgen der Anlageentscheidung sind getrennt vom Aufenthaltsrecht zu prüfen.

Gegenstand sind ausschließlich allgemeine Informationen zum Recht Panamas. Fragen des deutschen, österreichischen, schweizerischen oder sonstigen ausländischen Steuer-, Gesellschafts-, Erb-, Familien-, Sozialversicherungs-, Melde- oder Staatsangehörigkeitsrechts gehören nicht zum Prüfungsumfang und erfordern im jeweiligen Staat zugelassene Berater.

Über die Autorin

Karen Dorcy, LL.M., ist Abogada (Idoneidad Nr. 10179) und berät deutschsprachige Mandanten zu Rechtsfragen nach panamaischem Recht. Seit 2011 ist sie anwaltlich tätig. Ihre Schwerpunkte liegen insbesondere im panamaischen Migrations- und Aufenthaltsrecht sowie im Immobilien- und Gesellschaftsrecht. Ihr LL.M.-Studium absolvierte sie an der Leibniz Universität Hannover; sie berät auf Deutsch, Spanisch und Englisch. [P29], [P30]

AUTORENPRINZIP Die Darstellung folgt der anwaltlichen Prüfungsreihenfolge: Rechtsgrundlage → Tatbestand → Beweismittel → Investment- und Compliance-Gate → Verfahren → Folgepflichten → Risiken.

Methodik und Quellenhierarchie

Die Recherche erfolgte vorrangig im spanischen Original. Jede Aussage wurde einer Quellebene zugeordnet. Wo amtliche Webseiten vereinfachen oder zeitlich hinter einer Normänderung zurückbleiben, hat der veröffentlichte Normtext Vorrang. Behördenhinweise werden als Verwaltungspraxis, nicht als Gesetz, gekennzeichnet.

Tabelle 1 · Quellenhierarchie und Aussagequalität

EbeneBeispielBeweiswertVerwendung
1 · NormtextD.L. 3/2008; D.E. 17/2026Primäre RechtsgrundlageTatbestand, Beträge, Fristen, Rechtsfolgen
2 · Aufsicht / RundschreibenSBP, SMV, MITRADELVerbindliche oder fachbehördliche KonkretisierungBankzertifikate, Garantien, Arbeitsrecht
3 · BehördenportalMICI, SNM, DGI, ANATIAktuelle VerfahrensinformationForm, Dokumente, praktische Einordnung
4 · Anwaltliche PlanungZeitpuffer, Closing-Reihenfolge, Red FlagsKeine eigenständige RechtsnormRisikoarme Mandatsorganisation

Eckige Kürzel wie [P35, Art. 3] verweisen auf das Quellenregister in Anhang H und – soweit möglich – auf eine konkrete Normstelle. Historische Fassungen werden nur verwendet, um die Entwicklung des Programms oder Übergangsfälle zu erklären. Die gegenwärtige Regel folgt aus D.E. 17/2026; D.E. 722/2020 und seine Änderungen sind für Neufälle nicht mehr die aktuelle Vollfassung.

Drei Kennzeichnungen steuern die Aussagequalität: RECHTSLAGE bezeichnet einen aus Primärrecht oder amtlicher Publikation belastbar ableitbaren Punkt. BEHÖRDENHINWEIS bezeichnet eine aktuelle amtliche Zusammenfassung. PRAXIS-GATE bezeichnet eine Frage, die vor unwiderruflicher Zahlung oder Einreichung schriftlich bestätigt werden sollte, weil der veröffentlichte Rechtsrahmen die Detailfrage nicht eindeutig beantwortet.

QUALITÄTSREGEL Eine aktuelle Behörden-Landingpage ist nützlich, ersetzt aber weder die Gaceta Oficial noch die Prüfung, ob Übergangs- oder Änderungsnormen einschlägig sind.

Wie dieses Whitepaper zu lesen ist

1. Für die Grundentscheidung: Executive Summary sowie Kapitel 3, 15 und 17.

2. Für Immobilieninvestoren: Kapitel 4, 7, 10, 11 und Anhang C.

3. Für Wertpapier- oder Festgeldinvestoren: Kapitel 5 beziehungsweise 6 sowie Kapitel 7 und Anhang D.

4. Für ein konkretes Dossier: Kapitel 8 bis 11 und die Evidence Maps in Anhang B.

5. Für Mandatsübernahme: die Praxis-Gates in Anhang G und L anhand des konkreten Falls abarbeiten.

Vier Begriffe, die von Anfang an getrennt bleiben

BegriffBedeutungNicht gleichbedeutend mit
Golden VisaMarktbegriff für die Investor-Residenceamtlicher Normtitel
Inversionista Calificadoamtliche Unterkategorie der permanenten ResidenzEinreisevisum oder Staatsangehörigkeit
Investmentqualifizierendes und fünf Jahre nachzuweisendes Vermögenstaatliche Gebühr oder sichere Anlage
Sonderpassdurch Ley 493/2025 gesetzlich vorgesehener besonderer DokumentstatusNationalpass, Einbürgerung oder am Stichtag gesichert operatives Produkt

PRÜFREGEL Bei jeder Aussage zuerst fragen: Ist sie Normtext, amtlicher Verfahrenshinweis, statistischer Befund oder anwaltliche Planung? Die Kennzeichnung entscheidet über die zulässige Sicherheit der Formulierung.

Executive Summary: die siebzehn belastbaren Kernaussagen

Tabelle 2 · Golden Visa in siebzehn Sätzen

Nr.KernaussagePraktische Bedeutung
1Offizieller NameRechtlich handelt es sich um permanente Residenz als qualifizierter Investor, nicht um ein Einreisevisum und nicht um einen Passkauf.
2Direkte PermanenzBei Genehmigung wird permanente Residenz ohne vorgeschaltete zweijährige Vorstufe erteilt.
3Drei HauptwegeNeue, noch nicht bewohnte Erstverkaufs-/Projektimmobilie ab B/.300.000; sonstige Immobilie ab B/.500.000; Wertpapiere ab B/.500.000; Festgeld staatlich ab B/.500.000, privat ab B/.750.000.
4Drei Klassen, fünf StrukturenImmobilie direkt oder über Promesse, Wertpapiere, Festgeld bei den zwei staatlichen Banken oder bei einer privaten Bank mit General License.
5Fünf Jahre BindungMindestens fünf Jahre; Jahresnachweis in den 30 Kalendertagen vor dem Jahrestag der Genehmigung der MICI-Investitionszertifizierung. Änderungen binnen 30 Tagen anzeigen und die neue gleich- oder höherwertige Investition binnen 90 Tagen ab Änderung zertifizieren.
6AuslandsquelleGrundsätzlich Mittel aus dem Ausland. Panama-Mittel können bei Finanzierung durch eine ausländische Bank beziehungsweise ausländisch besicherte Kreditfazilität berücksichtigt werden; daneben Quellen-Ausnahme für Staatsbank-Festgeld und öffentliche Schuldtitel.
7Beneficial OwnerBei einer Gesellschaft muss der Antragsteller 100 Prozent der Anteile halten und wirtschaftlich Berechtigter sein; Stiftungen/Trusts vorab schriftlich klären.
8Keine NationalitätenlisteAnders als Friendly Nations ist der Zugang nicht an eine geschlossene Liste freundschaftlich verbundener Staaten geknüpft; individuelle Prüfungen bleiben.
9Hohe StaatsabgabenHauptantragsteller: B/.5.000 an den Tesoro Nacional und B/.5.000 Repatriierungsdepot; je Dependenter B/.1.000 + B/.1.000.
1015 + 30 WerktageMICI: höchstens 15 Werktage nach festgestellter Erfüllung der Voraussetzungen. SNM: höchstens 30 Werktage nach vollständiger Erfüllung der Voraussetzungen ab förmlichem Antrag. Keine Gesamtzeitgarantie.
11Antrag vor Einreise möglichEin Bevollmächtigter kann den Antrag vor Einreise einleiten; vor Ausstellung der Migrationskarte ist die Registrierung persönlich abzuschließen.
12Arbeit separatPermanente Residenz ersetzt keine Arbeitserlaubnis. Für Beschäftigung existiert insbesondere die Kategorie 4B.
13Zwei Jahre AbwesenheitMehr als zwei Jahre Abwesenheit sind ein gesetzlicher Aufhebungsgrund, sofern sie nicht gerechtfertigt und genehmigt sind.
14Steuerstatus separatAufenthaltsrecht, steuerliche Ansässigkeit, territoriale Einkommensbesteuerung und ausländische Steuerpflicht sind eigenständige Prüfungen.
15Sonderpass ist keine NationalitätLey 493/2025 schuf eine Grundlage für einen besonderen Pass bzw. ein Reisedokument; er ersetzt keinen Herkunftspass und verleiht keine panamaische Staatsangehörigkeit.
16Ausführung des Sonderpasses offenEine belastbar verifizierbare Ausführungsverordnung und ein operatives Behördenverfahren konnten am Prüfstichtag nicht festgestellt werden. Nicht als sofort verfügbares Produkt bewerben.
17Kein AutomatismusWeder vollständiges Dossier noch Investitionshöhe garantieren Genehmigung, Bankkonto, Rendite, Arbeitserlaubnis, Sonderpass oder Einbürgerung.

ANWALTLICHES FAZIT Die beste Route ist nicht die Route mit dem niedrigsten Mindestbetrag, sondern diejenige, deren Eigentum, Geldfluss, Risikostruktur und fünfjährige Fortführung am saubersten beweisbar sind.

Primärquellen dieses Abschnitts: [P35, Art. 1–14], [P5], [P6, Art. 28, 31 und 34], [P21].

Drei Anlageklassen mit fünf Strukturen und gemeinsamen Nachweispflichten nach D.E. 17/2026.
Abbildung 1 · Drei Anlageklassen mit fünf Strukturen und gemeinsamen Nachweispflichten nach D.E. 17/2026.

1 · Rechtsnatur und juristische Einordnung

1.1 Offizielle Kategorie statt Marketingbegriff

Das Decreto Ejecutivo 722 vom 15. Oktober 2020 schuf die Unterkategorie Residente Permanente en calidad de Inversionista Calificado. Seit dem 16. September 2026 wird sie durch D.E. 17/2026 neu geregelt; das Ausgangsdekret und seine Änderungen wurden vollständig ersetzt. Der Status bleibt vom ersten positiven Bescheid an permanent; eine temporäre oder provisorische Vorstufe ist kein Tatbestandsmerkmal. [P35, Art. 1 und 17–18]

„Golden Visa“ ist als Suchbegriff verständlich, kann aber drei Fehlannahmen erzeugen: Es geht nicht um eine Einreisevisa-Etikette, nicht um Staatsangehörigkeit durch Investition und nicht um einen rein vermögensrechtlichen Anspruch. Aufenthaltsentscheidung und Investmentprüfung sind miteinander verknüpft, bleiben aber hoheitliche Prüfungen.

1.2 Sieben getrennte Status- und Nachweisebenen

Tabelle 3 · Nicht verwechseln

RechtsaktFunktionZuständigkeit / Nachweis
EinreiseberechtigungErlaubt Grenzübertritt; abhängig von Staatsangehörigkeit und EinreiseregelnSNM / Außenvertretung
MICI-ZertifizierungBestätigt qualifizierende Investition für das MigrationsverfahrenMICI / zuständige Investitionsdirektion
Permanente ResidenzDauerhafter Aufenthaltsstatus unter gesetzlichen ErhaltungsrisikenSNM
ArbeitserlaubnisBerechtigt zu unselbständiger Beschäftigung; getrennte KategorieMITRADEL
Steuerresidenz-ZertifikatBelegt steuerliche Ansässigkeit für einen bestimmten ZeitraumDGI / MEF
Sonderpass / ReisedokumentGesetzlich vorgesehener besonderer Pass für bestimmte Residenten; operative Ausführung gesondertAutoridad de Pasaportes; Ley 493/2025
NaturalisationEigenständiges Verfahren zum Erwerb der StaatsangehörigkeitÓrgano Ejecutivo / Verfassungsrecht

KLARSTELLUNG Ein Aufenthaltstitel ist kein Freibrief für reglementierte Berufe, keine Steuerbescheinigung und kein Ersatz für Bank-KYC.

Primärquellen dieses Abschnitts: [P35, Art. 1, 9–11 und 17–18], [P5], [P6, Art. 28, 31 und 34], [P8], [P18]–[P21].

2 · Entwicklung des Programms: 2020 bis 2026

Die Rechtslage beruht seit dem 16. September 2026 auf D.E. 17/2026. Das Dekret ersetzt D.E. 722/2020 einschließlich der Änderungen von 2022 und 2024 vollständig. Die älteren Texte bleiben für Normgeschichte und ausdrücklich geschützte Übergangsfälle relevant, dürfen aber nicht als aktuelle Vollfassung für Neuanträge gelesen werden. [P35, Art. 16–18]

Tabelle 4 · Normchronologie

DatumNormBedeutung
15.10.2020D.E. 722/2020Historische Einführung der Unterkategorie; für Neufälle seit 16.09.2026 ersetzt.
13.10.2022D.E. 109/2022Historische Änderung der damaligen Immobilien-Übergangsregel; seit 16.09.2026 ersetzt.
15.10.2024D.E. 193/2024Historische Änderung zu B/.300.000, Garantie und Co-Ownership; seit 16.09.2026 ersetzt.
2025SBP-DJ-0075-2025Bankaufsichtliches Zertifizierungs- und Garantienmodell zur Umsetzung des geänderten Immobilienwegs.
29.10.2025Ley 493/2025Änderung der Passgesetzgebung; Grundlage für einen besonderen Pass bestimmter ausländischer Residenten, ohne Verleihung der Nationalität.
08./16.09.
2026
D.E. 17/2026Vollständige Neuregelung: geteilte Immobilienbeträge, Staatsbank-Festgeld, 15-/30-Werktage-Fristen, 30-/90-Tage-Maintenance, Familienregeln und Übergangsvorschriften.

2.1 Was D.E. 17/2026 materiell verändert

  • Der Immobilienweg wird geteilt: B/.300.000 gelten nur für qualifizierende neue, noch nicht bewohnte Erstverkäufe und geregelte Projektkäufe; sonstige beziehungsweise Sekundärmarktimmobilien erfordern grundsätzlich B/.500.000.
  • Für eingetragene Immobilien zählt der niedrigere von Kaufpreis und nachvollziehbarem Verkehrswert; bestehende Belastungen werden abgezogen. Nur der über dem jeweiligen Mindestbetrag liegende Mehrwert darf über ein Hypothekendarlehen eines in Panama zugelassenen Instituts finanziert werden.
  • Beim Projektkauf bleiben Treuhandstrukturen zulässig. Alternativ kann der Betrag vollständig an den Projektträger gezahlt werden, wenn eine unwiderrufliche, unbedingte Bankgarantie auf erstes Anfordern die qualifizierende Investition absichert.
  • Qualifizierende Wertpapieranlagen dürfen auf mehrere Investmentkonten verteilt werden. Fällt ihr Wert ohne Zutun des Investors unter B/.500.000, muss der Investor MICI binnen 30 Kalendertagen nach Eintritt des Wertverlusts informieren und den Mindestbetrag binnen 90 Kalendertagen wiederherstellen.
  • Festgeld qualifiziert ab B/.500.000 bei Banco Nacional de Panamá oder Caja de Ahorros; bei privaten Banken mit General License bleibt die Schwelle B/.750.000. Für Jahresnachweis und Investitionswechsel gelten nun ausdrückliche 30-/90-Tage-Fristen.

REDAKTIONSREGEL D.E. 17/2026 ist die aktuelle Vollnorm. Die am 22. September 2026 abrufbare MICI-Programmseite nennt weiterhin D.E. 722 und die früheren, undifferenzierten Schwellen; sie ist als Informationsseite gegenüber der Gaceta nachrangig und insoweit überholt.

2.2 Übergangsrecht und Stichtag

Bereits eingereichte Anträge werden grundsätzlich nach dem bei Einreichung geltenden Regime weiterbearbeitet. Vor Inkrafttreten verbindlich abgeschlossene Investitionen können das alte Recht nutzen, wenn der Antrag innerhalb der im Dekret vorgesehenen Sechsmonatsfrist gestellt wird. Für bestimmte Fälle der Solvencia Económica Propia eröffnet D.E. 17/2026 zudem eine zwölfmonatige Wechselmöglichkeit. Datum, Bindungswirkung und Zahlungsnachweise der Investition müssen deshalb beweissicher archiviert werden. [P35, Art. 16]

ÜBERGANGS-GATE Nicht alte und neue Anforderungen vermischen. Vor Einreichung schriftlich festlegen, welches Regime beansprucht wird, welche Stichtatsache den Übergang trägt und bis wann der Antrag vollständig gestellt sein muss.

2.3 Ley 493/2025: neue Passgrundlage, kein neues Residence-Produkt

Ley 493 vom 28. Oktober 2025 änderte die Ley 32/2013 über die Autoridad de Pasaportes de Panamá. Sie trat am 29. Oktober 2025 in Kraft und erfasst einen besonderen Pass beziehungsweise ein besonderes Reisedokument für bestimmte ausländische Residenten, darunter qualifizierte Investoren und ihre vom SNM anerkannten Dependents. Sie ändert weder die Investitionsschwellen des D.E. 17/2026 noch den Tatbestand der permanenten Residenz. [P21], [P34], [P35]

Die zentrale Negativabgrenzung ist zwingend: Das Dokument ersetzt nicht den gewöhnlichen Pass des Herkunftsstaats und verleiht keine panamaische Nationalität. Mindestinvestment für dieses Dokument, Verfahren und Gebühren bleiben einer Ausführungsregelung überlassen. Ley 493 verpflichtete den Órgano Ejecutivo zur Regelung binnen höchstens sechs Monaten nach Promulgation. Diese Frist endete im April 2026; ihr Ablauf macht das Dokument nicht automatisch operativ. Bis zum Prüfstichtag konnten weder ein belastbar veröffentlichtes Ausführungsdekret noch Formular, Gebührenordnung und Annahmestelle amtlich verifiziert werden. [P21], [P34]

VERÖFFENTLICHUNGSSTANDARD Bis eine amtliche Ausführungsregel mit Aktenzeichen, Gebühren, Formular und Annahmestelle vorliegt, darf Fischer & Cie. den Sonderpass nur als gesetzlich vorgesehenen, noch nicht belastbar operationalisierten Zusatzstatus beschreiben – niemals als „sofortigen panamaischen Pass“ oder Citizenship by Investment. Der abgelaufene Regelungsauftrag ersetzt keinen Vollzugsnachweis.

Quellen dieses Abschnitts: [P1]–[P5], [P13], [P21], [P34], [P35]; amtliche Ausführungsrecherche zuletzt 22.09.2026.

Rechtsentwicklung 2020 bis 2026 einschließlich D.E. 17/2026.
Abbildung 2 · Rechtsentwicklung 2020 bis 2026 einschließlich D.E. 17/2026.

3 · Die drei Investitionswege im direkten Vergleich

BEGRIFFSPRÄZISION Die drei Anlageklassen Immobilie, Wertpapiere und Festgeld zerfallen nach D.E. 17/2026 in fünf rechtlich unterschiedliche Strukturen: (1) erworbene Immobilie, (2) Projektkauf über Promesse, (3) Wertpapiere, (4) Festgeld bei Banco Nacional de Panamá oder Caja de Ahorros und (5) Festgeld bei einer privaten Bank mit General License. Schwellenwert, Beweisführung und Ausfallrisiko sind nicht identisch.

Tabelle 5 · Entscheidungsübersicht

KriteriumImmobilieWertpapiereFestgeld
MindestbetragB/.300.000 Erstverkauf/Projekt; sonst B/.500.000B/.500.000B/.500.000 staatlich; B/.750.000 privat
HaltedauerMindestens 5 JahreMindestens 5 JahreMindestens 5 Jahre
PrimärnachweisRegistro Público + Wertbeleg oder Promesse + Treuhand/Garantie; ErstverkaufsstatusCasa de Valores + SMV-Lizenz + SMV-RegistrierungFestgeldzertifikat + Bankbestätigung; Banktyp
LiquiditätNiedrig; Verkauf/Übertragung komplexMarktabhängig; migrationsrechtliche Bindung beachtenVertraglich gebunden
HauptrisikoErstverkaufsstatus, niedrigerer Kaufpreis/Verkehrswert, Lasten, ProjektKurs, Emittent, Verwahrung und fristgerechte WiederauffüllungBank, Zins, Laufzeit, Lasten und richtige Schwelle
FinanzierungNur Mehrwert oberhalb der einschlägigen Schwelle lokal hypothekarisch finanzierbarMindestinvestment aus ausländischer Quelle; keine Normgrundlage für Beleihung als ErsatzFrei von Belastungen
IdealtypSachwertorientiert, Panama-BezugPortfolioorientiert, regulierte VerwahrungEinfacher Nachweis, hohe Kapitalbindung

Der Mindestbetrag allein ist kein seriöses Auswahlkriterium. Entscheidend sind Herkunft und Verfügbarkeit der Mittel, die Risikotragfähigkeit, die gewünschte Eigentumsstruktur, die Dokumentierbarkeit der jährlichen Nachweise und die Frage, ob eine spätere Umschichtung ohne Statusrisiko möglich ist.

3.1 Vier Vorfragen vor jeder Routenwahl

1. Kann die gesamte Kette vom ausländischen Vermögensursprung bis zum panamaischen Zielkonto belegt werden?

2. Wer ist zivilrechtlicher Eigentümer, Kontoinhaber und wirtschaftlich Berechtigter?

3. Wie wird die Investition über fünf Jahre regelkonform fortgeführt, im 30-Tage-Fenster vor jedem Jahrestag der Genehmigung der MICI-Investitionszertifizierung nachgewiesen und bei einer Änderung ohne Verstoß gegen die 30-/90-Tage-Regeln ersetzt?

4. Welche nichtmigrationsrechtlichen Risiken entstehen: Projekt, Markt, Bank, Steuer, Erbe, Scheidung oder Gläubigerzugriff?

3.2 Entscheidung nicht nach Mindestbetrag

Tabelle 6 · Qualitative Entscheidungsmatrix

PrüfkriteriumDirekte ImmobiliePromesse / ProjektWertpapiereFestgeld staatlich / privat
BeweisarchitekturRegister + ANATI + ZahlungVertrag + Trust/Garantie + BaufortschrittBroker + SMV + VerwahrungBanktyp + Schwelle + Laufzeit + Lastenfreiheit
DrittparteirisikoVerkäufer / RegisterProjektträger + Trustee/BankEmittent + IntermediärBank
Jahresnachweis (30-Tage-Fenster)Eigentum/LastenSicherung, Zahlungen, ProjektstatusBestand, Titel, VerwahrungBestand, Laufzeit, Belastung
Planbare LiquiditätNiedrigSehr niedrigProduktabhängig, aber migrationsrechtlich gebundenSehr niedrig
Offene PraxisfrageErstverkauf, niedrigerer Kaufpreis/VerkehrswertGarantie, 3 Jahre, 180 Werktage ab GarantievollzugKurs, Fälligkeit, 90-Tage-RegelBanktyp, Zinsen, Fälligkeit

Ein seriöser Routenentscheid wird in zwei Schritten dokumentiert: Zuerst wird geprüft, ob die Form migrationsrechtlich beweisbar ist. Erst danach wird unabhängig beurteilt, ob das Investment wirtschaftlich, steuerlich, zivilrechtlich und nach dem Risikoprofil des Mandanten vertretbar ist. Ein migrationsfähiges Produkt ist keine Anlageempfehlung.

Primärquellen dieses Abschnitts: [P35, Art. 2–7].

Immobilien, Wertpapiere, staatliches und privates Festgeld im Vergleich.
Abbildung 3 · Immobilien, Wertpapiere, staatliches und privates Festgeld im Vergleich.

4 · Immobilienweg ab B/.300.000 oder B/.500.000

Der Immobilienweg ist rechtlich in Erstverkaufs-/Projektfälle und sonstige Immobilien geteilt. B/.300.000 genügen nur bei einer neuen, noch nicht bewohnten Immobilie im qualifizierenden Erstverkauf oder einer entsprechend geregelten Promesse. Für andere, insbesondere bereits genutzte oder weiterveräußerte Immobilien gilt grundsätzlich B/.500.000. [P35, Art. 2]

4.1 Eingetragene Immobilie

Bei einer eingetragenen neuen, noch nicht bewohnten Erstverkaufsimmobilie sind mindestens B/.300.000 nachzuweisen; bei sonstigen Immobilien mindestens B/.500.000. Maßgeblich ist der niedrigere von Kaufpreis und dem anhand eines Referenzwerts oder gewerblichen Gutachtens belegten Verkehrswert; bestehende Belastungen werden abgezogen. Liegt der Immobilienwert über der einschlägigen Schwelle, darf nur der Mehrbetrag durch ein Hypothekendarlehen eines in Panama zugelassenen Instituts finanziert werden. Mehrere Immobilien dürfen zusammengerechnet werden, wenn jede die Bedingungen der jeweiligen Immobilienform erfüllt. [P35, Art. 2]

Tabelle 7 · Evidenzkern bei eingetragener Immobilie

BeweisfragePrimärdokumentPrüfpunkt
Wer ist Eigentümer?Aktuelles Zertifikat des Registro PúblicoName/Folio, Erwerb, Lasten, Gesellschaftsstruktur
Welcher Wert trägt die Schwelle?Kaufvertrag + Referenzwert/gewerbliches GutachtenNiedrigerer Wert zählt; Belastungen abziehen; Erstverkaufsstatus für B/.300.000 belegen
Wie wurde bezahlt?Banktransfer, Empfangsbestätigung, Closing-UnterlagenAuslandsquelle und Betrag lückenlos
Besteht Finanzierung?Lokaler Darlehens- und HypothekenvertragNur Mehrbetrag oberhalb B/.300.000 oder B/.500.000 finanzierbar
Wer ist wirtschaftlich berechtigt?Register-, Gesellschafts- und UBO-UnterlagenAntragsteller persönlich oder 100-Prozent-Gesellschaft; Beneficial Owner

4.2 Promesse mit Treuhand

Bei einer Promesse de compraventa über eine neue, noch nicht bewohnte Erstverkaufsimmobilie ab B/.300.000 kann das Kapital in einen von einer in Panama lizenzierten Bank oder Treuhandgesellschaft verwalteten Trust eingezahlt werden. Promesse, Treuhandvertrag, Zahlungsplan und Auskehrungsmechanismus müssen die vollständige qualifizierende Investition und die Projektverpflichtungen nachvollziehbar abbilden. [P35, Art. 2 und 6]

Die Treuhandstruktur reduziert nicht automatisch Projekt- oder Insolvenzrisiko. Der Vertrag muss Auszahlungsbedingungen, Rückabwicklung, Informationsrechte, Projektmeilensteine, Gebühren, Kündigungsfolgen und die migrationsrechtliche Ersatzinvestition abbilden.

4.3 100-Prozent-Zahlung mit Bankgarantie

D.E. 17/2026 erlaubt alternativ die vollständige Direktzahlung an den Projektträger, obwohl Errichtung, Absonderung oder Eintragung noch ausstehen. Erforderlich ist eine unwiderrufliche und unbedingte Bankgarantie auf erstes Anfordern zugunsten des Investors über die qualifizierende Investition. [P35, Art. 2 und 6]; [P13]

  • Garantiebetrag mindestens in Höhe der gesamten qualifizierenden Investition.
  • Garantie jeweils für höchstens ein Jahr; automatische jährliche Verlängerung bis Errichtung, Absonderung und Eintragung zugunsten des Investors.
  • Jährliche Verlängerung und Vorlage, solange die Eigentumsübertragung nicht vollendet ist.
  • Jährliche Einreichung beim MICI als Teil der Fortbestandszertifizierung.
  • MICI ist nicht Garantiebegünstigter; Begünstigter ist der Investor.
  • Abtretung, Vertragsänderung oder Wegfall der Promesse als Investitionsänderung behandeln und MICI fristgerecht anzeigen.
  • Abruf, wenn das Projekt aus einem vom Projektträger zu vertretenden Grund nicht fertiggestellt oder die Promesse nicht vollzogen wird; die Garantiebestimmungen müssen diese gesetzlichen Auslöser abbilden.

4.4 Projektverzug, 180 Tage und Drei-Jahres-Grenze

Bei einem Verstoß des Projektträgers muss der Investor MICI binnen 30 Kalendertagen informieren. Wird die Bankgarantie vollzogen, läuft ab dem Vollzugsdatum eine Frist von 180 Werktagen für eine neue qualifizierende Investition in derselben oder einer anderen zulässigen Form. Ein allein auf der Promesse beruhender Status darf höchstens drei Jahre fortbestehen. Diese Sonderregel ist von den allgemeinen 30-/90-Tage-Regeln für andere Investitionsänderungen zu trennen. [P35, Art. 2]

4.5 Erstverkaufsstatus, Zahlung und Marktwert

Für die Immobilienschwelle zählt der niedrigere von vertraglichem Kaufpreis und dem anhand eines Referenzwerts oder gewerblichen Gutachtens belegten Verkehrswert; bestehende Belastungen werden abgezogen. Für die B/.300.000-Schwelle muss zusätzlich feststehen, dass die Immobilie neu, noch nie bewohnt und Gegenstand der ersten Veräußerung durch den Projektträger ist. Kaufpreis, Zahlungen, Registerdaten, Referenzwert und Gutachten bleiben getrennte Belege. [P35, Art. 2 und 6]; [P16], [P17]

Tabelle 8 · Wert- und Zahlungsabgleich vor Closing

WertgrößeBelegRisikoFreigabekriterium
Vertraglicher KaufpreisPromesse / KaufvertragRabatte, Nebenabreden, MobiliaranteilQualifizierender Immobilienanteil und Erstverkaufsstatus eindeutig
Tatsächliche ZahlungSWIFT, Escrow, VerkäuferquittungAbzüge/Gebühren oder DrittzahlerVollständige Zahlung der qualifizierenden Investition nachgewiesen
Register-/UrkundenwertEscritura / Registro PúblicoAbweichung zum ZahlungsstromAbweichung schriftlich erklärt
ANATI-WertANATI-Referenzwert / Certificación de valorVeraltete KatasterdatenReferenzwert und gewerbliches Gutachten gegen die Schwelle prüfen
VerkehrswertUnabhängige BewertungKeine automatische MigrationswirkungFür die gesetzliche Niedrigerwertregel belastbar dokumentieren

PRAXIS-GATE Liegt der niedrigere Wert aus Kaufpreis und belegtem Verkehrswert nach Abzug bestehender Belastungen unter B/.300.000 beziehungsweise B/.500.000, trägt die Immobilie die jeweilige Schwelle nicht. Vor Closing sind Bewertungsstandard, zulässiger Gutachter, Erstverkaufsstatus und Nichtbenutzung mit der aktuellen MICI-Zertifizierungsanforderung abzugleichen.

4.6 Garantieprüfung: Betrag allein genügt nicht

SBP-DJ-CIRCULAR-2025-0075 und das damalige Modelo de Garantía de Cumplimiento bezogen sich auf D.E. 722 in der Fassung von 2024. D.E. 17/2026 verlangt nun ausdrücklich eine unwiderrufliche, unbedingte Bankgarantie auf erstes Anfordern. Bis zu einer aktualisierten Aufsichtsanweisung muss der konkrete Garantiebrief deshalb unmittelbar gegen den neuen Normtext geprüft werden. Betrag, Abruffrist, Dokumentenbedingungen, Verlängerung, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Gebühren und Bonität der ausstellenden Bank bleiben eigenständig zu prüfen. [P13], [P35]

  • Originalwortlaut der Garantie vor Zahlung mit Vertrags- und Migrationsakte abgleichen.
  • Automatische oder rechtzeitig auslösbare Verlängerung mit Verantwortlichem und Eskalationsdatum einrichten.
  • Keine Projektmeilenstein-Auszahlung zulassen, die Garantie und tatsächliches Exposure auseinanderlaufen lässt.
  • Abrufereignisse nicht nur abstrakt, sondern anhand von Dokumenten und Fristen simulieren.
  • Bei Bank- oder Projektproblemen parallel Investmentersatz und migrationsrechtliche Mitteilung vorbereiten.

HÖCHSTES PROJEKTRISIKO Die Migrationsfähigkeit einer Promesse ersetzt keine technische, finanzielle, registerrechtliche und insolvenzbezogene Due Diligence des Projekts.

Primärquellen dieses Abschnitts: [P35, Art. 2 und 6], [P13], [P16], [P17].

Prüfpfad für Immobilien nach D.E. 17/2026.
Abbildung 4 · Prüfpfad für Immobilien nach D.E. 17/2026.

5 · Wertpapierweg ab B/.500.000

Der Wertpapierweg erlaubt ein oder mehrere Investmentkonten mit einem Gesamtbetrag von mindestens B/.500.000 über eine von der Superintendencia del Mercado de Valores (SMV) lizenzierte Casa de Valores. Die Titel müssen bei der SMV registriert und über eine von ihr zugelassene Börse gehandelt werden. Investor beziehungsweise Kontoinhaber ist der Antragsteller oder eine Gesellschaft, deren Anteile er zu 100 Prozent hält und deren wirtschaftlich Berechtigter er ist. Die Anlage ist fünf Jahre nachweisbar fortzuführen. [P35, Art. 3]

5.1 Drei institutionelle Prüfpunkte

1. Intermediär: Ist die Casa de Valores aktuell lizenziert, nicht suspendiert und für das konkrete Produkt zuständig?

2. Emittent/Titel: Ist der Titel bei der SMV registriert und erfüllt er die territoriale Anforderung des Dekrets?

3. Verwahrung: Welche Stelle hält die Titel, und kann sie Bestand, Wert und Sperr-/Fortführungsstatus jährlich eindeutig bestätigen?

Tabelle 9 · Mindestnachweise im Wertpapierweg

DokumentMindestinhaltRed Flag
Zertifikat Casa de ValoresInvestor, Betrag, detaillierte Titel, VerwahrstelleNur Kontoauszug ohne migrationsspezifische Bestätigung
Beglaubigte LizenzresolutionGültige Lizenz der Casa de ValoresAlte Lizenz, Namenswechsel, Aufsichtsmaßnahme
SMV-ZertifikatRegistrierung der betreffenden TitelProdukt ist nicht registriert oder nicht eindeutig zuordenbar
TransfernachweiseAusländische Quelle bis Brokerage-KontoZwischenkonten ohne wirtschaftliche Erklärung
Jährlicher BestandFortbestand des qualifizierenden PortfoliosKursrückgang, Titelwechsel oder Belastung ohne fristgerechten 30-/90-Tage-Prozess

5.2 Marktbewegungen und Umschichtungen

Sinkt der qualifizierende Marktwert ohne Zutun des Investors unter B/.500.000, muss der Investor MICI binnen 30 Kalendertagen nach Eintritt des Wertverlusts informieren und den Mindestbetrag binnen 90 Kalendertagen wiederherstellen. Bei Verkauf, Fälligkeit, Rückzahlung, Corporate Action oder freiwilligem Tausch ist die Änderung ebenfalls binnen 30 Kalendertagen anzuzeigen; die neue gleich- oder höherwertige Investition ist binnen 90 Kalendertagen ab der Änderung zu zertifizieren. [P35, Art. 3]

Tabelle 10 · Offene Ereignisse im Fünfjahreszeitraum

EreignisMigrationsrisikoVorabregel
Kurswert fällt unter B/.500.000Mitteilung binnen 30 Kalendertagen ab Wertverlust; Wiederauffüllung binnen 90 Kalendertagen ab WertverlustFristen ab Eintritt des Wertverlusts docketieren; mindestens B/.500.000 wiederherstellen
Anleihe wird fälligInvestment kann vor Ende der fünf Jahre endenBinnen 30 Tagen anzeigen; grundsätzlich binnen bis zu 90 Tagen gleich-/höherwertig ersetzen
Call / vorzeitige RückzahlungVom Investor nicht steuerbares EndeMICI-Mitteilung und 90-Tage-Ersatzprozess vorbereiten
Fusion / Umtausch / Spin-offTitelidentität und Registrierung ändern sichBroker-/SMV-Dokumentation; 30-/90-Tage-Prozess
Kupon / DividendeErtrag ist nicht ohne Weiteres QualifikationskapitalKapitalbestand getrennt ausweisen; Steuerfolgen prüfen
Verpfändung / MarginKann Bindung oder Lastenfreiheit beeinträchtigenKeine Besicherung ohne schriftliche migrationsrechtliche Freigabe

5.3 Vier-Augen-Freigabe vor Order

1. SMV-Status der Casa de Valores am Ordertag dokumentieren und PDF oder Screenshot archivieren.

2. Registrierung jedes konkreten Titels und die territoriale Anforderung des Emittentengeschäfts belegen.

3. Broker schriftlich bestätigen lassen, dass Jahreszertifikate Investor, Titel, Stückzahl, Anschaffungsbetrag, Verwahrstelle und Lastenstatus ausweisen können.

4. Produktlaufzeit, Kündigungsrechte und Corporate Actions gegen die 30-/90-Tage-Regeln und den Fünfjahreskalender testen.

5. Erst nach migrationsrechtlicher und unabhängiger Anlageprüfung die Order freigeben.

NICHT GLEICHBEDEUTEND Ein migrationsrechtlich zulässiges Wertpapier ist nicht automatisch geeignet, sicher, liquide oder renditestark. Die Anlageberatung bleibt getrennt.

Primärquellen dieses Abschnitts: [P35, Art. 3 und 6], [P14], [P15].

6 · Festgeldweg ab B/.500.000 oder B/.750.000

D.E. 17/2026 unterscheidet zwei Festgeldformen. Bei Banco Nacional de Panamá oder Caja de Ahorros genügt ein Gesamtbetrag ab B/.500.000; bei einer privaten Bank mit General License gilt B/.750.000. Der Gesamtbetrag kann auf ein oder mehrere Festgeldkonten bei derselben Bank verteilt werden, sofern jedes einzelne Konto mindestens B/.200.000 hält. Laufzeit, Lastenfreiheit, Inhaberschaft und Fortbestand müssen die gesetzlichen Anforderungen über mindestens fünf Jahre erfüllen. [P35, Art. 4]

Tabelle 11 · Banknachweis und Vertragsprüfung

ElementNorm-/PraxisanforderungVor Unterzeichnung klären
BankstatusBanco Nacional/Caja de Ahorros oder private General-License-BankAktueller Lizenzstatus und rechtlicher Kontoinhaber
BetragB/.500.000 staatlich; B/.750.000 privat; ein oder mehrere Konten bei derselben BankJedes einzelne Konto mindestens B/.200.000; Gebühren dürfen die Gesamtschwelle nicht unterschreiten
LaufzeitMindestens fünf JahreBeginn, Fälligkeit, automatische Verlängerung
LastenfreiheitKeine Verpfändung/BelastungKeine Sicherungsabtretung oder Kreditunterlegung
HerkunftGrundsätzlich Ausland; Art.-1-Finanzierung möglich; Panama-Quellenausnahme bei den zwei StaatsbankenSWIFT, Ausgangskonto, wirtschaftlicher Ursprung
BankzertifikatInhaber, Betrag, Laufzeit, Lastenfreiheit, AuslandsquelleWortlaut vor Einzahlung mit Bank abstimmen

6.1 Zins- und Reinvestitionsfragen

Zinsen sind vom qualifizierenden Kapital zu trennen. Auszahlung, Kapitalisierung oder Umbuchung dürfen Mindestbetrag und Lastenfreiheit nicht beeinträchtigen. Fälligkeit, Bankwechsel oder vorzeitige Auflösung sind als Investitionsänderung binnen 30 Kalendertagen anzuzeigen; die gleich- oder höherwertige neue Investition ist binnen 90 Kalendertagen ab der Änderung zu zertifizieren. [P35, Art. 4]

6.2 Bank-KYC ist ein eigenes Zulassungsverfahren

Das Dekret verpflichtet keine Bank, einen Kunden anzunehmen. Institute wenden risikobasierte Sorgfaltspflichten an, die 2026 weiter aktualisiert wurden. Vermögensentstehung, Steuerstatus, Beruf/Geschäft, wirtschaftlich Berechtigte, Transaktionszweck und Herkunft der konkreten Überweisung können weit über die migrationsrechtliche Mindestliste hinaus geprüft werden. [P11], [P12], [P24]

6.3 Welche SBP-Rundschreiben wofür stehen

Circular SBP-DJ-0017-2022 betrifft das frühere migrationsbezogene Bankzertifikat für den Festgeldweg. Circular SBP-DJ-0043-2022 verlangte Mindestangaben zur Investition beziehungsweise zum internationalen Transfer; Circular SBP-DJ-0075-2025 aktualisierte Zertifizierung und Garantiemodell im Lichte von D.E. 193/2024. Diese Dokumente können weiterhin als Beleg- und Aufsichtsorientierung dienen, ersetzen aber keine Aktualisierung auf D.E. 17/2026, insbesondere nicht für die neue B/.500.000-Staatsbankoption und die neue Garantieform. [P11]–[P13], [P35]

Tabelle 12 · Mindestinhalt des vorab abgestimmten Bankzertifikats

FeldWarum migrationsrelevantKontrolle
Vollständiger KontoinhaberIdentität / UBOPassname oder 100-Prozent-Gesellschaft; Beneficial Owner deckungsgleich
Festgeldnummer und BankEindeutige ZuordnungStaatsbank oder private General License am Ausstellungstag prüfen
Betrag und WährungSchwellenwertB/.500.000 beziehungsweise B/.750.000 insgesamt; je Konto mindestens B/.200.000
Beginn und EnddatumMindestens fünf JahreKeine Fälligkeit vor Ende der Bindung
LastenfreiheitKeine VerpfändungKein Lombard, Hold, Sicherungsrecht oder Set-off
Auslandsquelle / TransferTatbestands- und KYC-NachweisSWIFT/Ursprungskonto, Art.-1-Finanzierung/Garantie oder gesetzliche Panama-Ausnahme referenzierbar
AusstellerbefugnisBeweiswertName, Funktion, Kontakt, Original/Signaturstandard

6.4 Acuerdo 1-2026: keine Visa-Norm, aber operativ entscheidend

Acuerdo 1-2026 ist keine zusätzliche Investor-Visa-Voraussetzung. Es aktualisiert jedoch den risikobasierten Präventionsrahmen für Banken und Treuhandunternehmen. Die SBP hebt insbesondere vertiefte Kenntnis des Kunden und des wirtschaftlich Berechtigten, Risikoklassifizierung, differenzierte Sorgfalt, Monitoring und Governance hervor. Dadurch kann ein migrationsrechtlich vollständiges Dossier bankseitig dennoch weitere Nachweise oder Ablehnung auslösen. [P24], [P25]

REIHENFOLGE Bank-Pre-Clearance und abgestimmter Zertifikatswortlaut gehören vor die unwiderrufliche Kapitalbindung – nicht danach.

Primärquellen dieses Abschnitts: [P35, Art. 4 und 6], [P11]–[P13], [P23]–[P25].

7 · Kapitalherkunft, Geldfluss und wirtschaftlich Berechtigter

Grundsätzlich muss das Investitionskapital aus dem Ausland stammen. D.E. 17/2026 behandelt außerdem in Panama entstandene Beträge als ausländische Investition, wenn ihre Finanzierung durch eine ausländische Bank erfolgt oder über eine Kreditfazilität mit Garantie eines Kontos bei einer ausländischen Bank abgesichert ist. Von diesem Quellenkriterium ausgenommen sind Festgeld bei Banco Nacional de Panamá oder Caja de Ahorros und öffentliche Schuldtitel (títulos valores de Deuda Pública); hierfür dürfen die Mittel aus Panama stammen. Transferbelege, Bank-KYC und Source of Wealth bleiben zusätzlich zu erfüllen. [P35, Art. 1 und 3–5]; [P11]

7.1 Drei Ebenen des Nachweises

Tabelle 13 · Source of Wealth, Source of Funds, Transfer Trail

EbeneFrageTypische Belege
VermögensentstehungWie entstand das Vermögen wirtschaftlich?Unternehmensverkauf, Gehalt, Dividenden, Erbschaft, Immobilienverkauf, Steuererklärungen
Konkrete MittelWelcher Betrag wird für die Investition verwendet?Kontoauszüge, Depotabrechnung, Verkaufs-/Ausschüttungsbeleg
TransferketteWie gelangte der Betrag nach Panama?SWIFT, Bankbriefe, Zwischenkonten, Empfängerbestätigung

7.2 Investition über eine Gesellschaft

Die Investition kann persönlich oder über eine juristische Person gehalten werden. Bei einer Gesellschaft verlangen D.E. 17/2026 und die routenbezogenen Nachweise, dass der Antragsteller 100 Prozent der Anteile hält und wirtschaftlich Berechtigter ist. Erforderlich sind aktuelle Registerunterlagen, Gesellschaftsvertrag, Organe, Anteilskette und eine schlüssige Verbindung zwischen Gesellschaftsvermögen, Geldfluss und Antragsteller. Eine ausländische Gesellschaft muss außerdem die im Dekret genannten Bestands- und Registrierungsnachweise erfüllen. Stiftungen und Trusts haben keine Anteile und sind im Wortlaut nicht gleichgestellt; sie dürfen deshalb erst nach schriftlicher MICI-Pre-Clearance eingesetzt werden. [P35, Art. 1 und 3–6]

7.3 Gemeinschaftliches Eigentum

D.E. 17/2026 nennt als Eigentümer beziehungsweise Kontoinhaber den Antragsteller oder eine von ihm zu 100 Prozent gehaltene Gesellschaft. Gemeinschaftliches Eigentum und Gemeinschaftskonten sind nicht ausdrücklich als gleichwertig geregelt. Sie dürfen daher nicht allein mit einer allgemeinen UBO-Erklärung begründet werden; vor Kapitalbindung ist eine schriftliche MICI-Bestätigung erforderlich. [P35, Art. 1–6]

7.4 Belegketten für typische Vermögensquellen

Tabelle 14 · Source-of-Wealth-Evidence Map

VermögensquelleKernbelegeZusatzrisiko
Laufendes Einkommen / ErsparnisseArbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen, KontoentwicklungBetrag passt nicht zum Berufsprofil
Unternehmens-
verkauf
SPA, Closing Statement, Anteilseigentum, Steuer- und ZahlungsbelegeMehrstufige Holding oder Verkäuferdarlehen
DividendeGesellschaftsabschluss, Ausschüttungsbeschluss, Eigentum, Steuer-/BankbelegAusschüttung ohne wirtschaftliche Substanz
ImmobilienverkaufEigentum, Kaufvertrag, Register, Closing, Steuer, GutschriftBarausgleich oder abweichender Verkäufer
ErbschaftErbschein/Nachlassbeschluss, Verwandtschaft, Nachlasskonto, AuszahlungLange oder grenzüberschreitende Nachlasskette
SchenkungSchenkungsvertrag, Vermögensherkunft des Schenkers, Transfer, SteuerprüfungNur Mittelherkunft, nicht Vermögensentstehung erklärt
Krypto-VeräußerungWallet-Historie, Exchange-KYC, Anschaffungsweg, Steuerunterlagen, Fiat-AuszahlungLückenhafte Chain- oder Mischtransaktionen

7.5 Das Geldfluss-Memo

Für komplexe Fälle genügt ein Ordner mit Kontoauszügen nicht. Ein Geldfluss-Memo ordnet jedem Transfer Datum, Betrag, Währung, Absenderkonto, Kontoinhaber, Zwischenbank, Empfängerkonto, wirtschaftlichen Zweck und Beleg-ID zu. Fremdwährungsumrechnungen, Gebühren und Teilzahlungen werden so erklärt, dass MICI, SNM und Finanzinstitut denselben Sachverhalt aus identischen Belegen nachvollziehen können.

1. Source-of-Wealth-Narrativ mit Zeitleiste und wirtschaftlichem Hintergrund erstellen.

2. Konkreten Investitionsbetrag auf dem Ausgangskonto mindestens bis zum Ursprung zurückverfolgen.

3. Jede Zwischenstation und jeden Kontoinhaber erklären; Drittzahlungen vorab freigeben lassen.

4. Fremdsprachige Kernbelege übersetzungsfähig und konsistent benennen.

5. Bank- und Migrationsfassung in Inhalt und Beträgen synchron halten.

PRAXISRISIKO Geld von Dritten, kurzfristige Schenkungen, Krypto-Off-Ramps, Bargeldnähe, viele Zwischenkonten oder abweichende Kontoinhaber sind nicht per se ausgeschlossen, erhöhen aber Nachweis- und Ablehnungsrisiko erheblich.

Primärquellen dieses Abschnitts: [P35, Art. 1 und 3–6], [P11]–[P13], [P23]–[P25].

Vom Vermögensursprung über den Zahlungsweg zum qualifizierenden Investment.
Abbildung 5 · Vom Vermögensursprung über den Zahlungsweg zum qualifizierenden Investment.

8 · Persönliches Basisdossier

D.E. 17/2026 übernimmt für den Migrationsantrag die gemeinsamen Anforderungen des Art. 28 D.L. 3/2008 und ergänzt programmspezifische Unterlagen und Zahlungen. Hauptantragsteller und Dependents über 18 Jahre müssen Strafregisterzeugnis und eidesstattliche Erklärung jeweils persönlich beibringen. Das Dossier besteht aus Allgemeindokumenten, Programmdokumenten und routenspezifischer Investment-Evidenz; Übergangsfälle benötigen zusätzlich den Nachweis des maßgeblichen Abschluss- und Einreichungsdatums. [P35, Art. 6, 8–9 und 16]; [P6]

Tabelle 15 · Basisdossier Hauptantragsteller

BlockDokument / NachweisKontrolle
VertretungVollmacht und Antrag durch panamaischen AnwaltNamen, Passdaten, Befugnisse, Beglaubigung
IdentitätVollständige Passkopie / gültiges ReisedokumentGültigkeit, Namensgleichheit, Notar-/Konsularform
IntegritätStrafregisterzeugnis aus Herkunfts- oder WohnsitzstaatZuständigkeit, Aktualität, Apostille, Übersetzung; je Person über 18
GesundheitPanamaisches GesundheitszeugnisInnerhalb der gesetzlichen Frist vor Einreichung
ErklärungPersönliche eidesstattliche AngabenJe Person über 18; vollständig und widerspruchsfrei
FamilieHeirat, Geburt, Abstammung, AbhängigkeitKette je Dependenter
GebührenZahlungsnachweise an Tesoro/SNMRichtiger Betrag und Begünstigter
InvestmentMICI-Zertifizierung + Evidence MapRoute, Betrag, 100-Prozent-Eigentum/UBO, Kapitalquelle/Ausnahme und Übergangsregime

8.1 Urkunden aus dem Ausland

Ausländische Dokumente müssen die panamaischen Legalisierungsanforderungen erfüllen. Bei Haager Vertragsstaaten erfolgt dies regelmäßig durch Apostille; sonst über konsularische Legalisation. Nichtspanische Unterlagen benötigen eine in Panama anerkannte Übersetzung. Apostille, Original, Übersetzung und Namensvarianten müssen als eine Beweiskette geprüft werden.

8.2 Gültigkeit nicht pauschal behaupten

Dokumentgültigkeiten können sich nach Norm, Checkliste, Ausstellungsland und Behördenpraxis unterscheiden. Das Whitepaper setzt daher keine pauschale „Sechs-Monats-Regel“ für alle Dokumente. Der Projektplan arbeitet mit einem aktuellen Einreichungsfenster, das vor Beschaffung verbindlich bestätigt wird.

8.3 Beschaffung in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Tabelle 16 · DACH-Urkundenplan

DokumentDeutschlandÖsterreichSchweizPanama-Kontrolle
StrafregisterBundesamt für Justiz / zuständige FormStrafregisterbescheinigungPrivatauszug / je nach Wohnsitzrichtiger Staat, Zweck, Aktualität
Geburt / EheStandesamtStandesamt / ZPR-AuszugZivilstandsamtvollständige Urkunde, keine bloße Kurzmitteilung
GesellschaftHandelsregisterFirmenbuchHandelsregisteraktuell, Organe, Beteiligung/UBO
Apostillezuständige Landes-/Bundesstellezuständige Beglaubigungsstellekantonale/BundesstelleApostille muss zur ausstellenden Stelle passen
ÜbersetzungPlanung mit Panama-AnforderungenPlanung mit Panama-AnforderungenPlanung mit Panama-Anforderungenin Panama anerkannter öffentlicher Übersetzer

Die konkrete ausstellende und apostillierende Stelle hängt vom Dokumenttyp und föderalen Aufbau des jeweiligen Staates ab. Deshalb ist vor Bestellung eine Urkundenmatrix mit Aussteller, Apostillenbehörde, gewünschter Langform, Namensschreibweise und spätestem Einreichungsdatum zu erstellen. Dieses Whitepaper ersetzt keine tagesaktuelle Behördenanweisung des Ausstellungsstaats.

8.4 Namens- und Datums-Matrix

DACH-Dokumente verwenden häufig Umlaute, Doppelnamen, akademische Grade, frühere Familiennamen oder unterschiedliche Transliterationen. Für jede Person wird vor Apostille eine Matrix aus Passname, Geburtsname, Elternnamen, Geburtsort, Geburtsdatum, Heiratsdaten und Schreibweisen in allen Urkunden erstellt. Ungeklärte Abweichungen dürfen nicht erst beim Filing sichtbar werden.

BESCHAFFUNGSREGEL Zuerst Form und Namenslogik freigeben, danach Urkunde beschaffen, apostillieren und übersetzen. Eine falsche Langform oder unpassende Apostille lässt sich durch Übersetzung nicht heilen.

Primärquellen dieses Abschnitts: [P35, Art. 6 und 8–9 i.V.m. D.L. 3/2008 Art. 28], [P6], [P7]; DACH-Beschaffung ist fallbezogen mit den zuständigen Ausstellungs- und Apostillenstellen zu bestätigen.

9 · Ehepartner, Kinder, Eltern und andere Dependents

Das Programm erlaubt die Einbeziehung qualifizierender Dependents. Ehegatten, Kinder und Eltern sind anhand der aktuellen Voraussetzungen je Person zu prüfen. Art. 14 D.E. 17/2026 regelt spätere Familienänderungen differenziert: Ein bereits einbezogener volljähriger Dependenter, der heiratet, kann die Einbeziehung seines Ehegatten und der aus dieser Verbindung hervorgegangenen Nachkommen beantragen. Der Hauptantragsteller kann ein nach dem Verfahren geborenes oder adoptiertes minderjähriges Kind über MICI einbeziehen lassen. Heiratet der Hauptantragsteller erst nach Erteilung der permanenten Residenz, verweist Art. 14 für den Ehegatten auf das Verfahren der Reagrupación Familiar beim SNM. [P35, Art. 9 und 14]

AUSSAGEGRENZE Die aktuelle öffentliche MICI-Seite nennt die Personengruppen, veröffentlicht aber keine vollständige Alters-, Studien- und Abhängigkeitsdefinition. Deshalb werden Detailvoraussetzungen volljähriger Kinder und Eltern nicht ohne aktuelle SNM-/MICI-Checkliste als gesichert behauptet.

Tabelle 17 · Familien-Evidence Map

PersonKernnachweisZusatzprüfung
EhegatteHeiratsurkundeFortbestand, Namensvarianten, gemeinsame Investition/UBO falls relevant
Minderjähriges KindGeburtsurkunde / SorgerechtReisegenehmigungen, anderer Elternteil, Namensgleichheit
Volljähriges KindAbstammung plus Studien-/AbhängigkeitsnachweisAlter, Familienstand, regelmäßiges Studium, wirtschaftliche Abhängigkeit
ElternGeburtsketten des HauptantragstellersQualifikation als Dependenter und Abhängigkeit im konkreten Fall

Spätere Familienänderungen folgen nicht alle demselben Verfahren. Für ein nach dem Verfahren geborenes oder adoptiertes minderjähriges Kind des Hauptantragstellers sieht Art. 14 einen Antrag über MICI vor. Ein späterer Ehegatte des Hauptantragstellers fällt dagegen unter Reagrupación Familiar beim SNM. Für bereits einbezogene volljährige Dependents enthält Art. 14 eine eigene Regel für Ehegatten und Nachkommen aus einer späteren Ehe. Scheidung, Volljährigkeit, Ende des Studiums, Tod und Wegfall der Abhängigkeit bleiben laufend zu überwachen. [P35, Art. 14]

9.1 Volljährige Kinder

Im allgemeinen panamaischen Migrationsrahmen und in veröffentlichten Filing-Zusammenfassungen werden für Kinder zwischen 18 und 25 Jahren regelmäßig Vollzeitstudium, wirtschaftliche Abhängigkeit und Unverheiratetsein verlangt. Da die aktuelle MICI-Programmseite diese Einzelheiten nicht ausformuliert, muss vor Einreichung die für die Sonderstelle geltende Checkliste und deren Dokumentstandard bestätigt werden. Ein bloßer Immatrikulationsnachweis ohne Studienintensität oder eine allgemeine Unterhaltserklärung kann unzureichend sein. [P5]–[P7]

9.2 Eltern

MICI nennt Eltern ausdrücklich als mögliche Begünstigte, allerdings „que califiquen“. Der Wortlaut verlangt eine Qualifikation, beschreibt auf der öffentlichen Seite aber nicht abschließend, ob und wie wirtschaftliche Abhängigkeit, Alter, Haushalt oder Unterhalt nachzuweisen sind. Vor der Investitionsstruktur ist zu klären, ob Eltern als Dependents, eigene Hauptantragsteller oder über eine andere Aufenthaltskategorie sachgerechter abgebildet werden.

9.3 Gebühren je Dependenter

Art. 9 D.E. 17/2026 verlangt je Dependenter B/.1.000 zugunsten des Tesoro Nacional und B/.1.000 zugunsten des SNM als Repatriierungsdepot. Für Minderjährige finden sich in veröffentlichten Praxisdarstellungen teils abweichende Angaben zur zweiten Position. Die Zahlbeträge sind deshalb je Person, Alter und aktueller Zahlungsanweisung unmittelbar vor Filing schriftlich zu bestätigen; das Whitepaper budgetiert konservativ den vollen Normbetrag, ohne eine mögliche Ausnahme zu versprechen. [P35, Art. 9]

FAMILIEN-GATE Für jede Person eine eigene Eligibility-, Urkunden-, Gebühren- und Statusfolgen-Zeile führen. „Mit eingeschlossen“ bedeutet nicht dokumenten- oder kostenfrei.

Primärquellen dieses Abschnitts: [P35, Art. 9 und 14], [P6], [P7].

10 · Verfahren: vom Vorcheck bis zur Residenzkarte

10.1 Verfahrensarchitektur

Tabelle 18 · Zehn Phasen

PhaseErgebnisGate / Abbruchkriterium
1 · EligibilityPerson, Familie und Route grundsätzlich geeignetSanktion, Integritätsproblem, unklare UBO-Struktur
2 · Pre-ClearanceBank/Broker/Projekt akzeptiert StrukturKYC nicht bestanden; Zertifikat nicht lieferbar
3 · StrukturEigentum, Konto, Gesellschaft und Zahlungsweg festgelegtAbweichende Inhaber oder unzulässige Belastung
4 · AuslandsdossierApostillierte und übersetzbare UrkundenNamens-/Gültigkeitsfehler
5 · InvestmentQualifizierender Betrag rechtlich vollzogenMindestbetrag/Quelle nicht gesichert
6 · MICIInvestitionszertifikat; höchstens 15 Werktage nach festgestellter Erfüllung der VoraussetzungenUnvollständige Route-Evidenz
7 · SNM-EinreichungFörmlicher Antrag über SNM-Sonderstelle; höchstens 30 Werktage nach vollständiger Erfüllung der VoraussetzungenGebühren oder Art.-28-Dokumente fehlen
8 · PrüfungNachfragen beantwortet; BescheidWiderspruch oder Drittprüfung
9 · RegistrierungRUEX/Filiation und KartePersönlicher Schritt/Termin offen
10 · MaintenanceJährlicher MICI-Nachweis im 30-Tage-Fenster vor dem Zertifizierungsjahrestag bis Jahr 5Investition verändert oder Nachweis versäumt

10.2 Antrag vor Einreise

D.E. 17/2026 erlaubt, das Verfahren vor Einreise durch einen besonders bevollmächtigten Anwalt einzuleiten und fortzuführen. Vor dem förmlichen Migrationsantrag muss der Antragsteller jedoch die filiación und gegebenenfalls erforderliche Registrierung abschließen. Biometrische Erfassung und Identitätsdokument sind nach Genehmigung persönlich zu erledigen. „Ohne Reise“ ist daher keine belastbare Gesamtbeschreibung. [P35, Art. 10]

10.3 Die 15- und 30-Werktage-Regeln

MICI stellt die Investitionszertifizierung nach festgestellter Erfüllung der Voraussetzungen binnen höchstens 15 Werktagen aus. Der SNM entscheidet nach vollständiger Erfüllung der Voraussetzungen binnen höchstens 30 Werktagen ab förmlichem Antrag. Keine dieser Fristen umfasst Dokumentbeschaffung, KYC, Investitionsvollzug, Übersetzungen, Nachforderungen, Registrierung oder Kartenausstellung. [P35, Art. 7 und 11]

10.4 MICI-Prüfung und SNM-Entscheidung sauber trennen

D.E. 17/2026 trennt die Investitionszertifizierung durch MICI von der Residence-Entscheidung des SNM. Fordert MICI zur Prüfung Informationen von staatlichen, öffentlichen oder privaten Stellen beziehungsweise Aufsichtsbehörden an, nennt Art. 7 für deren Antwort höchstens fünf Werktage. Die am 22. September 2026 abrufbare MICI-Programmseite nennt weiterhin D.E. 722 und frühere Schwellen; Formulare, Empfängerbezeichnung und Checkliste sind daher am Filingtag gegen eine aktualisierte amtliche Anweisung zu prüfen. Das MICI-Zertifikat ist Bestandteil des Migrationsdossiers, aber nicht selbst der Aufenthaltsbescheid. [P35, Art. 7–11]; [P5]

Tabelle 19 · Zuständigkeit und Aktenstück

StellePrüfgegenstandErgebnis / BelegNicht damit erledigt
Bank / Broker / TrusteeKYC, Produkt, ZahlungswegKonto, Vertrag, ZertifikatMICI- oder SNM-Genehmigung
Registro / ANATI / SMV / SBPRegister-, Aufsichts- oder Wertdatenamtliche/institutionelle Nachweiseindividuelle Residence-Entscheidung
MICI / zuständige Investitionsdirektionqualifizierende Investition und EvidenzInvestitionszertifizierung; höchstens 15 Werktage nach festgestellter Erfüllung der Voraussetzungenpersönliche Migrationsprüfung
SNM / Ventanilla EspecialArt.-28-Dossier, Person, StatusResolution; höchstens 30 Werktage nach vollständiger Erfüllung der Voraussetzungen ab förmlichem AntragArbeitserlaubnis / Steuerstatus
Registro de ExtranjeríaFiliation, Identität, KartenschrittRegister-/KartendokumentationSonderpass oder Cédula automatisch

10.5 Persönliche Anwesenheit, RUEX und Cédula

Art. 10 D.E. 17/2026 erlaubt Einleitung und Fortführung des Verfahrens vor Einreise über einen besonders bevollmächtigten Anwalt. Die filiación und gegebenenfalls erforderliche Registrierung müssen jedoch vor dem förmlichen Migrationsantrag erfolgen; biometrische Erfassung und Identitätsdokument nach Genehmigung persönlich. Weitere Cedulaciónsschritte sind eigenständig nach den aktuellen Anweisungen von SNM und Tribunal Electoral zu terminieren. RUEX, Migrationskarte, Cédula und Residence Resolution sind nicht gleichzusetzen. [P35, Art. 10], [P26], [P27], [P33]

10.6 Nachforderung, Ablehnung und Rechtsmittel

D.L. 3/2008 enthält den allgemeinen migrationsrechtlichen Verfahrensrahmen; D.E. 17/2026 ergänzt die Spezialfrist des Art. 11. Nachforderungen oder ablehnende beziehungsweise aufhebende Resolutionen lösen fristgebundene Reaktions- und gegebenenfalls Rechtsmittelentscheidungen aus. Welche Rechtsmittel, Fristen und Suspensiveffekte gelten, ist anhand des konkreten Bescheids und des Verwaltungsverfahrensrechts sofort zu prüfen; dieses Whitepaper verspricht keine universelle Standardfrist. [P6, Art. 34]; [P27]; [P35, Art. 11]

REAKTIONSREGEL Jede Mitteilung am Eingangstag erfassen, übersetzen, rechtlich qualifizieren und mit Frist sowie Verantwortlichem docketieren. Keine informelle E-Mail-Antwort als Ersatz für den formgerechten Schriftsatz.

PLANUNGSFORMEL Gesamtzeit = Dokumentbeschaffung + KYC/Investment + MICI-Zertifizierung + SNM-Prüfung + Registrierung/Karte. Die 15- und 30-Werktage-Fristen beginnen erst nach dem jeweils im Dekret bezeichneten Vollständigkeitsereignis und sind keine Gesamtzeitangabe.

Quellen dieses Abschnitts: [P35, Art. 5–11], [P5], [P6, Art. 28 und 34], [P26], [P27], [P33].

Ablauf von Vorprüfung und Investition über MICI und SNM bis zur Residenzkarte.
Abbildung 6 · Ablauf von Vorprüfung und Investition über MICI und SNM bis zur Residenzkarte.

11 · Fünfjährige Beibehaltung und jährlicher Nachweis

Die qualifizierende Investition muss mindestens fünf Jahre fortbestehen. Der jährliche Fortbestandsnachweis ist jeweils innerhalb der 30 Kalendertage vor Ablauf eines Jahres seit Genehmigung der MICI-Investitionszertifizierung bei MICI einzureichen. Maßgeblich ist damit nicht der Jahrestag der Migrationsresolution. Vor einer Verfügung nach Jahr fünf sind Beginn und Ende der Mindestbindung, fünf Nachweiszyklen und offene Investitionsänderungen abschließend zu prüfen. [P35, Art. 2–4 und 13]

Tabelle 20 · Maintenance-Kalender

ZeitpunktAktionKontrolle
Genehmigung der MICI-InvestitionszertifizierungZertifizierungsjahrestag und Beginn/Ende der Mindestbindung docketierenMICI-Zertifikat, SNM-Resolution, Closing/Perfektion, Route, Betrag
120–60 Tage vorherJahresnachweis vorbereiten; noch nicht zu früh einreichenRegister-/Bank-/Broker-/Garantieunterlagen
30 Kalendertage vor ZertifizierungsjahrestagGesetzliches Einreichungsfenster beginnt; Abweichungen zuvor behebenNamenswechsel, Fälligkeit, Corporate Action, Projektverzug
Bis zum ZertifizierungsjahrestagFortbestandsnachweis fristgerecht bei MICI einreichenEingangsbeleg und Zertifikat
Jahr 5Ende der Mindestbindung rechtlich bestätigenNicht automatisch ohne Abschlussprüfung disponieren

11.1 Änderung oder Austausch der Investition

Bei einer Änderung oder einem Austausch der Investition ist MICI binnen 30 Kalendertagen ab der Änderung zu informieren; die neue gleich- oder höherwertige Investition ist binnen 90 Kalendertagen ab der Änderung zu zertifizieren. Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbarem Ereignis kann eine zusätzliche Frist von höchstens 90 Kalendertagen beantragt werden. Für einen unverschuldeten Kursverlust laufen die 30- und 90-Tage-Fristen ab Eintritt des Wertverlusts. Nach Vollzug einer Projektgarantie gilt die besondere Frist von 180 Werktagen. [P35, Art. 2–4]

Tabelle 21 · Jahresnachweis je Investitionsform

FormJahresbeleg im 30-Tage-FensterZusatzkontrolleEskalationsereignis
Direkte Immobilieaktueller Register-/ANATI-NachweisEigentum, Lasten, UBOVerkauf, Hypothek, Teilung, Gesellschaftsänderung
Promesse / TrustTrustee-Zertifikat und AuszahlungenVertrag, Projekt, RestkapitalVerzug, Rückabwicklung, Trustee-Wechsel
Promesse / Garantiegültige verlängerte GarantieBetrag, Laufzeit, Projektfortschritt, Drei-Jahres-GrenzeNichtverlängerung, Abruf, Projektverzug; 180 Werktage
WertpapiereBroker-/Custody-BestätigungTitel, Registrierung, Bestand, LastenKursrückgang, Fälligkeit, Corporate Action; 30-/90-Tage-Prozess
FestgeldBankbestätigungBetrag, Laufzeit, Lastenfreiheit, BanktypFälligkeit, Verpfändung, Bankstatus

11.2 Annual-Certification-Protokoll

1. Docket 120, 90 und 60 Tage vor dem Jahrestag der Genehmigung der MICI-Investitionszertifizierung vorbereiten; die Einreichung selbst in das gesetzliche Fenster der 30 davorliegenden Kalendertage legen.

2. Institutionelle Bestätigung mit aktuellem, auf D.E. 17/2026 abgestimmtem Wortlaut bestellen.

3. Seit dem Vorjahr eingetretene Eigentums-, Personen-, Vertrags- oder Produktänderungen abgleichen.

4. MICI-Einreichung innerhalb des gesetzlichen Fensters und den Empfangsnachweis revisionssicher archivieren.

5. SNM-Weiterleitung beziehungsweise behördliche Bestätigung soweit verfügbar nachverfolgen.

6. Abweichungen nicht rückwirkend erklären, sondern vor der zugrunde liegenden Transaktion eskalieren.

11.3 Abwesenheit und Statuspflege

Art. 31 Nr. 3 D.L. 3/2008 nennt bei permanenten Residenten eine Abwesenheit von mehr als zwei Jahren als Aufhebungsgrund, sofern sie nicht gerechtfertigt und vom Director del SNM genehmigt ist. Der MICI-Hinweis „einmal alle zwei Jahre besuchen“ ist eine praktische Kurzform, aber kein Ersatz für die gesetzliche Ausnahmeregel und keine Garantie, dass andere Aufhebungsgründe ausgeschlossen sind. [P5], [P6]

KEINE 24-STUNDEN-FORMEL Die Norm spricht von mehr als zwei Jahren Abwesenheit und möglicher Genehmigung. Sie schreibt keine universelle Mindestaufenthaltsdauer von 24 Stunden fest.

Quellen dieses Abschnitts: [P35, Art. 2–4 und 13], [P5], [P6, Art. 31 Ziff. 3].

Fünfjährige Bindung und jährliche Nachweise vor dem Jahrestag der MICI-Investitionszertifizierung.
Abbildung 7 · Fünfjährige Bindung und jährliche Nachweise vor dem Jahrestag der MICI-Investitionszertifizierung.

12 · Arbeit, Selbständigkeit und reglementierte Berufe

Permanente Residenz und Arbeitsberechtigung sind getrennt. D.E. 6/2023 verlangt grundsätzlich eine gültige MITRADEL-Arbeitserlaubnis für unselbständige Tätigkeit; zugleich bestehen Ausnahmen für bestimmte eigene Wirtschafts-, Geschäfts- oder Investitionstätigkeiten ohne arbeitsrechtliche Unterordnung. Die Abgrenzung hängt von der tatsächlichen Tätigkeit ab, nicht von der Etikette. [P8]

12.1 Permiso de Trabajo Tipo 4B

Für permanent residente Inversionistas Calificados ist die Kategorie 4B vorgesehen. Die gemeinsamen Anforderungen umfassen insbesondere Registrierung, notarielle Vollmacht, anwaltlichen Antrag, Migrationsstatusbescheinigung, Pass- und Aufenthaltskartennachweise. Für Verlängerungen verlangt Art. 77 zusätzlich eine Einkommensteuererklärung samt Paz y Salvo oder den Nachweis von neun CSS-Beiträgen. [P8], [P9]

Tabelle 22 · Arbeitsrechtliche Kerndaten

PunktAktueller BehördenstandHinweis
Kategorie4B · Inversionista CalificadoNicht automatisch mit Residenz erteilt
Erste Laufzeit2 JahreAktuellen Kartentext prüfen
Verlängerung3 Jahre, bis zu 3 VerlängerungenVoraussetzungen erneut nachweisen
Amtlicher Wortlaut zur Karte„Costo del Carné: B/.250.00“Nicht ohne aktuelle Bestätigung als allgemeine Permit-Gebühr umdeuten
Amtlicher Wortlaut Verlängerung„Renovación del Carné: B/.30.00“Betrag und Zahlungsposition vor Antrag bestätigen

Die MITRADEL-Seite ordnet B/.250 ausdrücklich dem costo del carné und B/.30 der renovación del carné zu. Sie bezeichnet B/.250 nicht eindeutig als allgemeine Gebühr jeder Erst- und Verlängerungsentscheidung und B/.30 nicht als bloßes Duplikat. Diese Fassung gibt den Behördenwortlaut wieder und verlangt vor Mandatsbudget eine aktuelle Zahlungsanweisung oder Kostenaufstellung. [P9], [P10]

12.2 Reglementierte Berufe

Ein Arbeitstitel hebt Berufsreservierungen, Idoneidad-Anforderungen oder sektorale Zulassungen nicht auf. Insbesondere die Verfassung erlaubt gesetzliche Beschränkungen bestimmter freier Berufe auf Panamaner. Die konkrete Tätigkeit ist berufs- und sektorspezifisch zu prüfen. [P20]

Primärquellen dieses Abschnitts: [P8, insb. Art. 77], [P9], [P10], [P20, Art. 40].

13 · Steuerresidenz und territoriale Besteuerung

Der Investorstatus entscheidet nicht automatisch über die steuerliche Ansässigkeit. Art. 762-N des Código Fiscal nennt für natürliche Personen alternative Anknüpfungen über Aufenthaltstage und eine in Panama begründete vivienda permanente. Ein Certificado de Residencia Fiscal ist ein eigenes DGI-Verfahren mit eigenem Nachweisstandard. [P18], [P19], [P31]

Tabelle 23 · Vier getrennte Steuerfragen

FrageNicht gleichbedeutend mitZu prüfen
Panamaische SteuerresidenzPermanenter AufenthaltTage, Wohnung, Bindungen, DGI-Zertifikat
Panamaische EinkommensteuerWeltweite SteuerpflichtTerritorialitätsprinzip und Quellenqualifikation
Ausländische SteuerpflichtWegzugsmeldungFortbestehender Wohnsitz, Mittelpunkt, Exit-/CFC-Regeln
AbkommensberechtigungBesitz einer ResidenzkarteDBA, Tie-Breaker, Beneficial Ownership, CRF

Die Investition selbst kann steuerliche Folgen auslösen: Immobiliensteuer und Übertragungsfolgen, Zins- oder Wertpapiererträge, Gesellschaftspflichten, Quellensteuer, Erbschafts- und Nachfolgefragen sowie Reporting im bisherigen Ansässigkeitsstaat. Diese Analyse gehört vor die Investitionsentscheidung.

13.1 Territorialität: Art. 694 ist der Ausgangspunkt, nicht die Schlussfolgerung

Art. 694 Código Fiscal definiert und erweitert für verschiedene Einkunftsarten die panamaische Quelle. Daraus folgt kein pauschales Prinzip „alle ausländischen Einnahmen sind steuerfrei“. Entscheidend sind Tätigkeit, Leistungserbringung, Nutzungsort, Schuldner, Vertrags- und Zahlungsstruktur sowie Spezialregeln für einzelne Einkunftsarten. Ley 33/2010 änderte unter anderem Quellenregeln des Art. 694; deshalb muss mit dem am Prüfzeitpunkt konsolidierten Código Fiscal gearbeitet werden. [P22]

13.2 Steuerliche Ansässigkeit nach Art. 762-N

Art. 762-N Código Fiscal nennt für natürliche Personen zwei alternative Anknüpfungen: mehr als 183 Tage – zusammenhängend oder unterbrochen – in einem Steuerjahr oder im unmittelbar vorangegangenen Jahr sowie eine in Panama begründete vivienda permanente. D.E. 958/2013 und DGI-Resolutionen konkretisieren den Nachweis und das Certificado de Residencia Fiscal. Die bloße Residence Resolution ersetzt weder Tatbestandsprüfung noch Zertifikat. Umgekehrt beseitigt eine geringe Präsenz in Panama nicht automatisch eine fortbestehende Ansässigkeit in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder einem Drittstaat. [P18], [P31]

13.3 Certificado de Residencia Fiscal ist ein Beweisverfahren

Nach der DGI-FAQ wird das Certificado de Residencia Fiscal über e-Tax 2.0 beantragt; die Behörde nennt eine ungefähre Bearbeitungszeit von drei Monaten. Für natürliche Personen verlangt sie unter anderem Antragsschreiben, vollständige notariell abgeglichene Passkopie, Migrationsbewegungen, Immobilien- oder Mietnachweis, Versorgungsbelege und weitere Bindungsnachweise. Das Zertifikat wird für ein bestimmtes Jahr und gegebenenfalls einen bestimmten Abkommenszweck beantragt. [P19]

13.4 DACH- und DBA-Prüfung

Die DGI unterscheidet zwischen verhandelten, unterzeichneten, ratifizierten und geltenden Abkommen. Spanien gehört zu den geltenden CDI. Österreich erscheint lediglich in der Liste verhandelter CDI; Deutschland und die Schweiz stehen weder in der veröffentlichten Liste der geltenden CDI noch in den dort ausgewiesenen Stufen unterzeichnet/ratifiziert. Für DACH-Mandanten darf deshalb nicht ohne gesonderte Rechtsprüfung von einem anwendbaren bilateralen DBA mit Panama ausgegangen werden. Selbst bei einem Abkommen mit einem anderen Ansässigkeitsstaat sind Ansässigkeit, Tie-Breaker, Nutzungsberechtigung und Einkunftsart getrennt zu prüfen. [P32]

STEUER-GATE Vor Investition und vor Wegzug ein koordiniertes Panama-/Herkunftsstaats-Memo erstellen: Steueransässigkeit, Quellenqualifikation, Wegzugs-/Hinzurechnungsregeln, Investmenterträge, Immobilien- und Gesellschaftsfolgen, Reporting und Nachfolge.

KOMMUNIKATIONSREGEL „Panama besteuert territorial“ ist kein vollständiges Steuerkonzept. Einkommen muss nach Quelle, Tätigkeit, Vertragsort und Leistungserbringung qualifiziert werden.

Quellen dieses Abschnitts: [P18], [P19], [P22, Änderungen zu Art. 694 Código Fiscal], [P31], [P32].

Getrennte Prüfungen für Residenz, Arbeit, Steuerstatus und Einbürgerung.
Abbildung 8 · Getrennte Prüfungen für Residenz, Arbeit, Steuerstatus und Einbürgerung.

14 · Einbürgerung als eigenständiges Verfahren

D.E. 17/2026 schafft keinen Einbürgerungsweg über MICI. Sein Art. 14 regelt spätere Familienänderungen innerhalb beziehungsweise im Anschluss an das Investorverfahren. Eine Naturalisation richtet sich nach den eigenständigen verfassungs- und einfachgesetzlichen Voraussetzungen; Investition und permanente Residenz ersetzen dieses Verfahren nicht. [P20, Art. 10]; [P35, Art. 14]

Weder D.E. 17/2026 noch die Investitionshöhe verleihen Staatsangehörigkeit. Die fünfjährige Mindestbindung des Investments ist auch nicht automatisch mit einer für Naturalisation anrechenbaren Aufenthaltszeit gleichzusetzen. Kontinuität der Residence, tatsächliche Lebensumstände, Abwesenheiten, Verfahrenspraxis und Folgen im Herkunftsstaat müssen gesondert analysiert werden.

Tabelle 24 · Keine automatische Kette

StufeWas sie bewirktWas sie nicht bewirkt
InvestmentErfüllt bei Nachweis einen AufenthaltstatbestandKein Rechtsanspruch auf Genehmigung
Permanente ResidenzAufenthaltsstatusKeine automatische Steuerresidenz oder Arbeitserlaubnis
ZeitablaufKann nach Art. 10 Nr. 1 der Verfassung eine Voraussetzung des allgemeinen Naturalisationverfahrens erfüllenKein MICI-Sonderweg und keine automatische Staatsangehörigkeit
NaturalisationEigenständiges hoheitliches VerfahrenKeine garantierte Doppelstaatsangehörigkeit

14.1 Die verfassungsrechtliche Fünfjahresvoraussetzung

Art. 10 Nr. 1 der Verfassung nennt für den allgemeinen Naturalisationweg unter anderem fünf aufeinanderfolgende Jahre Residence, die Erklärung des Willens zur Naturalisation, den ausdrücklichen Verzicht auf die bisherige Nationalität sowie Kenntnisse der spanischen Sprache und Grundkenntnisse über Geografie, Geschichte und politische Organisation Panamas. Das Erreichen des fünften Investment- oder Residence-Jahrestags eröffnet keinen MICI-Sonderweg und erzeugt weder automatische Staatsangehörigkeit noch eine garantierte Bearbeitungsdauer. [P20, Art. 10]

14.2 Sonderpass nach Ley 493/2025 im Statusmodell

Tabelle 25 · Residenz, Sonderpass und Staatsangehörigkeit

MerkmalPermanente ResidenzSonderpass nach Ley 493Naturalisation
RechtsnaturAufenthaltsstatusbesonderes Pass-/Reisedokument für qualifizierte ResidentenErwerb der Staatsangehörigkeit
Auslösergenehmigtes Investor-Dossiergesetzliche Anspruchsgrundlage; operative Voraussetzungen erst durch Ausführungeigenständige verfassungs-/gesetzliche Voraussetzungen
Nationalitätneinneinja, bei erfolgreichem Verfahren
Operativ am 22.09.2026Programm aktivAusführung nicht belastbar verifizierteigenständiges Verfahren nach Verfassung und Gesetz; kein MICI-Weg aus D.E. 17/2026
Marketingaussagedirekte permanente Residencenur gesetzliche Grundlage, keine Verfügbarkeitszusagemögliche Perspektive, keine Garantie

NULL-TOLERANZ-FORMULIERUNG Nie „Passkauf“, „sofortiger Panama-Pass“, „volle Staatsbürgerschaft“ oder „visafreies Reisen garantiert“ behaupten. Der im April 2026 abgelaufene gesetzliche Regelungsauftrag macht das Dokument nicht automatisch operativ. Vor Sonderpassberatung: Ausführungsdekret, zuständige Stelle, Akzeptanz als Reisedokument, Gebühren und Gültigkeit amtlich belegen.

Quellen dieses Abschnitts: [P20, Art. 10 und einschlägige Naturalisationstatbestände], [P21], [P34], [P35, Art. 14 zur Abgrenzung der Familienregelung].

15 · Zeit und Kosten belastbar planen

15.1 Staatliche Kernbeträge

Tabelle 26 · Amtliche Beträge ohne private Kosten

PositionHauptantragstellerJe DependenterQuelle
Investitionskapital300k / 500k / 750k nach StrukturKein separater Zusatzbetrag normiert; Eigentums-/UBO-Struktur prüfenD.E. 17/2026 Art. 2–4
Tesoro NacionalB/.5.000B/.1.000D.E. 17/2026 Art. 9
SNM RepatriierungsdepotB/.5.000B/.1.000D.E. 17/2026 Art. 9
MITRADEL-Karte 4BBehördenwortlaut: B/.250Nur bei eigener 4B-AkteMITRADEL; aktuelle Kostenanweisung prüfen
Verlängerung der KarteBehördenwortlaut: B/.30Nur bei VerlängerungMITRADEL; aktuelle Kostenanweisung prüfen

Das Repatriierungsdepot ist weder mit der Antragsgebühr noch mit einer frei verfügbaren Vorschusszahlung gleichzusetzen. D.E. 17/2026 behält die Beträge bei, veröffentlicht aber keinen für alle Konstellationen abschließend klaren Rückzahlungsworkflow. Rückzahlbarkeit, Verrechnung, auslösende Ereignisse und aktueller Behördenablauf müssen vor Budgetierung schriftlich bestätigt werden. Private Kosten werden in einem individuellen Angebot getrennt ausgewiesen. [P35, Art. 9]

15.2 Projektzeit statt Prospektzeit

Tabelle 27 · Realistische Zeitblöcke

BlockTreiberPlanungsrisiko
VorprüfungStaatsangehörigkeit, Familie, Strafregister, UBOVerdeckte Ungeeignetheit
KYC / OnboardingBank, Broker, Fiduciary, ProjektUnvorhersehbare Nachfragen
UrkundenAussteller, Apostille, ÜbersetzungGültigkeitsfenster
InvestmentClosing, Registrierung, Garantie, DepotDrittparteien und Zahlungsweg
MICIRoutenprüfung und Zertifikat; höchstens 15 Werktage nach festgestellter Erfüllung der VoraussetzungenUnvollständige/uneinheitliche Evidenz
SNMHöchstens 30 Werktage nach vollständiger Erfüllung der Voraussetzungen ab förmlichem AntragNachforderungen und Sicherheitsprüfung
KarteFiliation, Termin, persönliche AnwesenheitReiseplanung

NICHT VERSPRECHEN „30 Tage bis zur Karte“ ist keine belastbare Aussage. MICI hat nach festgestellter Erfüllung der Voraussetzungen höchstens 15 Werktage für die Investitionszertifizierung; der SNM entscheidet nach vollständiger Erfüllung der Voraussetzungen binnen höchstens 30 Werktagen ab förmlichem Antrag. Das Gesamtprojekt bleibt länger und fallabhängig.

15.3 Aktuelle Nutzung des Programms

Die vorläufige SNM-Statistik 2026 weist für die Kategorie Inversionista Calificado bis einschließlich Juli 219 genehmigte Residence-Permits aus. Die Zahl ist ein Aktivitätsindikator, kein Erfolgsprozentsatz: Die Statistik zeigt Genehmigungen, aber nicht vollständig die Zahl eingereichter, zurückgezogener, noch offener oder abgelehnter Anträge und unterscheidet im veröffentlichten Überblick nicht nach Investitionsroute. [P28]

STATISTIK RICHTIG LESEN 219 bezeichnet im veröffentlichten vorläufigen Überblick genehmigte Permisos der Kategorie bis 31. Juli 2026. Die Zahl ist weder Genehmigungsquote noch Zahl aller Fälle, Hauptantragsteller oder Investments und belegt keine garantierte 30-Tage-Dauer oder wirtschaftliche Qualität.

Primärquellen dieses Abschnitts: [P35, Art. 7, 9 und 11], [P9], [P10], [P28].

16 · Risikomatrix und häufige Fehler

Tabelle 28 · Risiko vor Marketing

RisikoWahr–schein–lichkeitAuswirkungFrühindikatorKontrolle
Unklare KapitalherkunftMittelSehr hochViele Zwischenkonten / DrittmittelSource-of-Wealth-Memo + Bank-Pre-Clearance
UBO nicht deckungsgleichMittelSehr hochAntragsteller hält nicht 100 Prozent / UBO weicht abOwnership Map vor Investment
Immobilientitel/LastMittelSehr hochErstverkaufs-/Wert-/BelastungsabweichungRegister-, Bewertungs- und Closing-Due-Diligence
Projekt scheitertMittelSehr hochVerzug, Finanzierungslücke, GarantieproblemTreuhand/Garantie + Substitutionsplan
Broker/Titel ungeeignetNiedrig–MittelHochLizenz/Registrierung unklarSMV-Prüfung vor Kauf
Festgeldwortlaut falschMittelHochFalscher Banktyp, Schwelle oder ZertifikatswortlautMusterzertifikat vor Einzahlung
Investment vor Jahr 5 verändertMittelSehr hochVerkauf, Fälligkeit, Verpfändung30-/90-Tage-Docket ab Änderungsdatum + Vorabprüfung
Jahresnachweis versäumtMittelHochKein Verantwortlicher / 30-Tage-Fenster verpasst120/90/60-Tage-Vorbereitung zum Zertifizierungsjahrestag
Abwesenheit > 2 JahreNiedrigSehr hochKeine ReiseplanungMovement-Review + Genehmigungsprüfung
Steuerliche FehlannahmeHochHoch„Residenzkarte = Steuerresidenz“Getrenntes Tax Memo
Arbeitsaufnahme ohne PermitMittelHochResidence wird als Arbeitserlaubnis verstandenMITRADEL-Check vor Tätigkeitsbeginn
Veraltete InternetquelleHochMittelD.E. 722, 300k für Sekundärmarkt oder alte MICI-SeiteD.E.-17-basierte Konsolidierung
Sonderpass überverkauftHochSehr hochKein Ausführungsdekret / keine BehördenannahmeNur verifizierten operativen Stand kommunizieren

16.1 Die sieben teuersten Fehler

1. Investition abschließen, bevor Bank-, MICI- und Migrationsnachweise abgestimmt sind.

2. Den Kaufpreis mit dem nach D.E. 17/2026 maßgeblichen niedrigeren Wert aus Kaufpreis und Verkehrswert gleichsetzen, bestehende Belastungen übersehen oder den Erstverkaufsstatus nicht belegen.

3. Eine Gesellschaft oder Stiftung einsetzen, ohne die gesetzliche UBO-Struktur, Geldfluss und schriftliche Vorabfreigabe für nicht ausdrücklich erfasste Strukturen zu klären.

4. Bei Promesse auf Prospekt, Reservierungsvertrag oder private Zusage statt normgerechte Sicherung vertrauen.

5. Wertpapiere kaufen, bevor Lizenz und Registrierung verifiziert sind.

6. Festgeld verpfänden oder so strukturieren, dass Gebühren den Mindestbetrag unterschreiten.

7. Nach Genehmigung Maintenance, Abwesenheit, Familienänderungen und Arbeitserlaubnis nicht weiter betreuen.

16.2 Wenn ein Aufhebungs- oder Ablehnungsrisiko entsteht

Tabelle 29 · Eskalationsprotokoll

EreignisSofortmaßnahmeNicht tun
Investment droht wegzufallenTransaktion stoppen; MICI binnen 30 Tagen ab Änderung informieren und neue gleich-/höherwertige Investition binnen 90 Tagen ab Änderung zertifizierenverkaufen, kündigen oder umschichten und später erklären
Garantie läuft ausGarantieverlängerung/Abruf prüfen; bei Projektträgerverstoß MICI binnen 30 Tagen informieren und nach Garantievollzug 180-Werktage-Ersatzfrist steuernauf mündliche Projektzusage vertrauen
Titel fällig / Corporate ActionBroker-, SMV- und MICI-Dokumentation vor Ereignisautomatische Wiederanlage als ausreichend unterstellen
SNM-NachforderungFrist, Form, Beleglücke und Verantwortlichen am Eingangstag docketiereninformell oder unvollständig antworten
Ablehnende / aufhebende ResolutionBescheid übersetzen; Rechtsmittel, Frist und Suspensiveffekt sofort prüfenuniverselle Rechtsmittelfrist aus einem Blog übernehmen
Abwesenheit nähert sich zwei JahrenMovement Report und Genehmigungsoption rechtzeitig prüfenKurzreise als sichere Heilung versprechen

Art. 12 D.E. 17/2026 nennt Gründe für die sofortige Aufhebung der permanenten Residenz. Dazu gehören insbesondere eine strafrechtliche Verurteilung zu mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe, eine betrügerische oder rechtswidrige Investition, fehlender Nachweis der Investition oder ihrer fünfjährigen Erhaltung, betrügerische Antragsangaben, eine festgestellte Gefahr für öffentliche Sicherheit oder nationale Verteidigung sowie der Verlust der Investition innerhalb der ersten fünf Jahre. Rechtsbehelf und Frist sind dennoch anhand des konkreten Bescheids und des anwendbaren Verfahrensrechts zu prüfen. [P35, Art. 12]; [P6, Art. 34]; [P27]

Primärquellen dieses Abschnitts: [P35, Art. 2–4, 7, 11–13 und 16], [P6, Art. 31 und 34], [P8], [P11]–[P15], [P21], [P27].

Risiken und zugehörige Kontrollpunkte im Golden-Visa-Verfahren.
Abbildung 9 · Risiken und zugehörige Kontrollpunkte im Golden-Visa-Verfahren.

17 · Wann welche Route passt – und wann keine

Tabelle 30 · Qualitative Routenwahl

ProfilTendenzBegründung / Vorbehalt
Eigennutzung in Panama, langfristiger SachwertImmobilieNur nach Titel-, Projekt-, Wert- und Steuerprüfung
Diversifiziertes reguliertes Portfolio gewünschtWertpapiereProduktuniversum, Kursrisiko und fünfjährige Nachweislogik prüfen
Nominal gebundene Bankeinlage und institutioneller Bestandsnachweis priorisiertFestgeldStaatsbank ab B/.500.000 oder private Bank ab B/.750.000; Bank-, Zins-, Inflations-, Währungs- und Fälligkeitsrisiken bleiben
Kapital stammt aus komplexer UnternehmensstrukturKeine VorfestlegungZuerst UBO-/Source-of-Wealth-Aufbereitung
Kapital muss kurzfristig liquide bleibenEher ungeeignetFünfjährige Mindestbindung widerspricht Ziel
Alleiniger Zweck: schneller PassUngeeignetKeine Citizenship-by-Investment-Regel
Unsichere Strafregister-/SanktionslageStopEligibility und Compliance vor jeder Investition klären

17.1 Alternativen als Teil seriöser Beratung

Wenn die Kapitalbindung, Dokumentation oder Risikostruktur nicht passt, können andere panamaische Aufenthaltskategorien sachgerechter sein. Der Vergleich muss auf Tatbestand, Stufen, Arbeitsrecht, Familie, Nachweisdauer, tatsächlichem Lebensplan und Gesamtkosten beruhen – nicht nur auf dem niedrigsten Betrag.

Tabelle 31 · Kategorie-Screening ohne Detailberatung zu den Alternativen

LeitfrageInversionista CalificadoFriendly NationsPensionado
Kernanknüpfungqualifizierende InvestitionStaatsangehörigkeit + aktueller Qualifikationswegqualifizierende lebenslange Pension
Residence-Strukturdirekt permanentgrundsätzlich zweistufigeigene permanente Sonderkategorie
Kapitalbindungfünf Jahre, hohe SchwellenrouteabhängigPension statt Investor-Kapital
Typischer Fithohes investierbares Vermögen, belastbare EvidenzListennationalität und passender Lebens-/Erwerbswegdauerhaft nachweisbare Pension
HauptfehlannahmePasskauf / 30-Tage-Garantiealte 2012er RegelnArbeit und Steuer automatisch gelöst

Die Tabelle ersetzt nicht die eigenständigen Whitepaper zu Friendly Nations und Pensionado. Sie dient nur dem frühen Go/No-Go-Screening, bevor der Mandant Kapital bindet.

MANDATSANNAHME Kein Investment darf allein deshalb empfohlen werden, weil es migrationsrechtlich qualifiziert. Anlagezweck und Residence-Zweck müssen getrennt vertretbar sein.

Prüfpfad zur Wahl einer Investitionsroute.
Abbildung 10 · Prüfpfad zur Wahl einer Investitionsroute.

18 · Sechs Fallstudien

Die folgenden Fälle sind abstrahierte, fiktive Planungsbeispiele. Sie enthalten keine Mandantendaten und ersetzen weder Rechts-, Anlage- noch Steuerberatung.

Fall A · Bestandsimmobilie mit lokaler Finanzierung

Eine Antragstellerin erwirbt eine bereits bewohnte Bestandsimmobilie für B/.450.000. B/.300.000 sollen aus deutschem Verkaufserlös fließen; B/.150.000 soll eine lokale Bank finanzieren.

ANALYSE Nach D.E. 17/2026 nicht ausreichend. Für eine sonstige beziehungsweise Sekundärmarktimmobilie gilt grundsätzlich B/.500.000; die B/.300.000-Schwelle ist neuen, noch nicht bewohnten Erstverkaufs-/Projektfällen vorbehalten. Zudem darf nur der Mehrbetrag oberhalb der einschlägigen Schwelle lokal finanziert werden.

Fall B · Neubauprojekt mit Direktzahlung

Ein Ehepaar zahlt B/.320.000 vollständig an den Projektträger einer neuen, noch nicht bewohnten Erstverkaufsimmobilie. Das Objekt ist noch nicht abgesondert.

ANALYSE Grundsätzlich nur mit normgerechter, unwiderruflicher und unbedingter Bankgarantie auf erstes Anfordern, vollständigem Zahlungsnachweis und belastbarer Projekt-Due-Diligence. Bei einem Verstoß des Projektträgers ist MICI binnen 30 Kalendertagen zu informieren; nach Vollzug der Garantie läuft die 180-Werktage-Frist für eine Ersatzinvestition. Ein allein auf der Promesse beruhender Status darf drei Jahre nicht überschreiten.

Fall C · Wertpapierportfolio

Ein Unternehmer möchte B/.500.000 aus Dividenden in mehrere panamaische Emissionen investieren.

ANALYSE Vor Kauf sind Casa-de-Valores-Lizenz, SMV-Registrierung jedes Titels, Verwahrung und migrationsfähige Jahresbestätigung zu sichern. Dividendenbeschluss, Steuer-/Bankunterlagen und Transferkette bilden den Source-of-Wealth-Nachweis.

Fall D · Festgeld mit geplantem Lombardkredit

Eine Familie plant B/.750.000 Festgeld bei einer privaten Bank mit General License und möchte es später als Kreditsicherheit verwenden.

ANALYSE Die Verpfändung widerspricht der verlangten Lastenfreiheit. Bei Banco Nacional de Panamá oder Caja de Ahorros wäre alternativ eine qualifizierende Einlage ab B/.500.000 möglich; auch dort bleibt eine Beleihung unzulässig und der Bank-/Liquiditätsbedarf eigenständig zu prüfen.

Fall E · Investment über eine Holding

Der Antragsteller möchte die Immobilie über eine panamaische Gesellschaft oder Stiftung halten; die Mittel stammen aus einer europäischen Holding, an der er mittelbar beteiligt ist.

ANALYSE Eine Gesellschaft kann passen, wenn der Antragsteller 100 Prozent ihrer Anteile hält, wirtschaftlich Berechtigter ist und Anteilskette, Vertretung, Mittelbewegung und Source of Wealth lückenlos belegt sind. Eine Stiftung hat keine Anteile und ist im Normwortlaut nicht gleichgestellt; sie erfordert vor Zahlung eine schriftliche MICI-Pre-Clearance.

Fall F · Hauptziel Sonderpass

Ein Interessent will nur investieren, wenn der 2025 gesetzlich vorgesehene Sonderpass innerhalb von 30 Tagen ausgestellt wird.

ANALYSE Mandat nicht auf dieser Bedingung strukturieren. Residence-Programm und 30-Werktage-Regel sind operativ; der Sonderpass ist ein separates, am Stichtag nicht belastbar operationalisiertes Dokument und keine Staatsangehörigkeit. Auch der im April 2026 abgelaufene Regelungsauftrag ersetzt kein veröffentlichtes Ausführungsdekret. Erst nach amtlicher Ausführungsregel neu bewerten.

Primärquellen dieses Abschnitts: Eigene Fallkonzeption auf Grundlage [P35], [P11]–[P15].

19 · Häufig gestellte Fragen

19.1 Ist „Golden Visa“ der offizielle Name?

Nein. Der offizielle Status heißt Residente Permanente en calidad de Inversionista Calificado. „Golden Visa“ ist ein Markt- und Suchbegriff.

19.2 Erhalte ich direkt permanente Residenz?

Ja, bei Genehmigung dieses Programms ohne vorgeschaltete temporäre Zwei-Jahres-Stufe. Die Genehmigung bleibt eine hoheitliche Einzelfallentscheidung.

19.3 Welche Mindestbeträge gelten am 22. September 2026?

B/.300.000 für eine qualifizierende neue, noch nicht bewohnte Erstverkaufs-/Projektimmobilie; grundsätzlich B/.500.000 für sonstige Immobilien; B/.500.000 für qualifizierende Wertpapiere; B/.500.000 für Festgeld bei Banco Nacional de Panamá oder Caja de Ahorros; B/.750.000 für Festgeld bei einer privaten Bank mit General License.

19.4 Gilt die B/.300.000-Schwelle für jede Immobilie?

Nein. Seit D.E. 17/2026 ist sie auf qualifizierende neue, noch nicht bewohnte Erstverkäufe und geregelte Projektkäufe begrenzt. Für sonstige beziehungsweise Sekundärmarktimmobilien gilt grundsätzlich B/.500.000; maßgeblich ist zudem der niedrigere von Kaufpreis und Verkehrswert nach Abzug bestehender Belastungen.

19.5 Gibt es drei oder vier Investitionswege?

Wirtschaftlich sind es drei Anlageklassen. Rechtlich sind fünf Strukturen zu unterscheiden: erworbene Immobilie, Projektkauf über Promesse, Wertpapiere, Festgeld bei den beiden staatlichen Banken und Festgeld bei einer privaten Bank mit General License.

19.6 Kann ich den Mehrpreis einer Immobilie finanzieren?

Nur der Wert oberhalb der einschlägigen Immobilienschwelle darf nach D.E. 17/2026 über ein Hypothekendarlehen eines in Panama zugelassenen Instituts finanziert werden. Die B/.300.000- oder B/.500.000-Schwelle selbst muss durch den niedrigeren von Kaufpreis und Verkehrswert nach Abzug bestehender Belastungen getragen werden.

19.7 Kann ich ein Neubauprojekt nutzen?

Grundsätzlich ja, bei einer neuen, noch nicht bewohnten Erstverkaufsimmobilie über die normgerechte Promesse mit lizenziertem Trust oder vollständiger Direktzahlung samt unwiderruflicher, unbedingter Bankgarantie auf erstes Anfordern. Bei einem Verstoß des Projektträgers ist MICI binnen 30 Kalendertagen zu informieren; nach Vollzug der Garantie gilt die 180-Werktage-Ersatzfrist. Der auf einer Promesse beruhende Status ist auf drei Jahre begrenzt.

19.8 Kann ich Wertpapiere frei umschichten?

Nicht frei. Bei einem unverschuldeten Kursrückgang muss der Investor MICI binnen 30 Kalendertagen ab dem Wertverlust informieren und den Mindestbetrag binnen 90 Kalendertagen ab dem Wertverlust wiederherstellen. Verkauf, Fälligkeit, Corporate Action oder Austausch folgen der gesonderten 30-/90-Tage-Regel für Investitionsänderungen.

19.9 Darf ich das Festgeld beleihen?

Nein, die Einlage muss frei von Belastungen sein. Ein Lombard- oder Sicherungsrecht gefährdet die Qualifikation.

19.10 Müssen die Mittel aus dem Ausland stammen?

Grundsätzlich ja. D.E. 17/2026 berücksichtigt jedoch auch in Panama entstandene Beträge, deren Finanzierung durch eine ausländische Bank erfolgt oder über eine Kreditfazilität mit Garantie eines Kontos bei einer ausländischen Bank abgesichert ist. Unabhängig davon dürfen bei Festgeld in Banco Nacional de Panamá oder Caja de Ahorros sowie bei öffentlichen Schuldtiteln auch Mittel aus Panama eingesetzt werden. Source of Wealth und KYC bleiben zu belegen.

19.11 Kann eine Gesellschaft investieren?

Eine Gesellschaft kann investieren, wenn der Antragsteller 100 Prozent ihrer Anteile hält und wirtschaftlich Berechtigter ist. Register-, Organ-, Anteilseigner-, UBO- und Geldflussnachweise sind erforderlich. Stiftungen und Trusts sind nicht ausdrücklich gleichgestellt und benötigen schriftliche Vorabklärung.

19.12 Kann der Antrag vor meiner Einreise beginnen?

Ja, über einen besonders bevollmächtigten panamaischen Anwalt. Vor dem förmlichen Migrationsantrag bleiben filiación und gegebenenfalls Registrierung persönlich zu erledigen; nach Genehmigung zusätzlich biometrische Erfassung und Identitätsdokument.

19.13 Sind 30 Werktage garantiert?

Nein. D.E. 17/2026 nennt höchstens 15 Werktage für das MICI-Zertifikat, nachdem die Erfüllung der Voraussetzungen festgestellt wurde, und höchstens 30 Werktage für die SNM-Entscheidung nach vollständiger Erfüllung der Voraussetzungen ab förmlichem Antrag. Dokumentbeschaffung, KYC, Investment, Nachfragen und Kartenschritte liegen davor oder daneben.

19.14 Welche Angehörigen können einbezogen werden?

Ehegatten, Kinder und qualifizierende Eltern sind je Person nachzuweisen. Nach dem Verfahren geborene oder adoptierte minderjährige Kinder des Hauptantragstellers können über MICI einbezogen werden. Für einen Ehegatten, den der Hauptantragsteller erst nach Erteilung der permanenten Residenz heiratet, verweist D.E. 17/2026 auf Reagrupación Familiar beim SNM. Für später heiratende volljährige Dependents gilt eine eigene Regel.

19.15 Darf ich mit der Residence arbeiten?

Residence und Arbeitserlaubnis sind getrennt. Für qualifizierte Investoren sieht MITRADEL insbesondere Typ 4B vor; Tätigkeit und Berufsrecht müssen gesondert geprüft werden.

19.16 Werde ich automatisch in Panama steuerlich ansässig?

Nein. Art. 762-N, tatsächliche Aufenthaltstage, Bindungen und der DGI-Nachweis gelten eigenständig. Auch ausländische Steuerpflicht kann fortbestehen.

19.17 Ist ausländisches Einkommen immer steuerfrei?

Nein. Panama arbeitet territorial, aber die Quellenqualifikation nach Código Fiscal und Spezialregeln entscheidet. Pauschalaussagen sind unzulässig.

19.18 Kann ich nach fünf Jahren automatisch eingebürgert werden?

Nein. D.E. 17/2026 schafft keinen Einbürgerungsweg über MICI. Art. 10 Nr. 1 der Verfassung nennt fünf aufeinanderfolgende Residence-Jahre nur als eine Voraussetzung des allgemeinen Naturalisationverfahrens. Weitere Voraussetzungen und die behördliche Entscheidung bleiben eigenständig.

19.19 Gibt Ley 493/2025 sofort einen panamaischen Pass?

Nein. Sie schafft eine Grundlage für einen besonderen Pass bzw. ein Reisedokument, das keine Nationalität verleiht. Der gesetzliche Sechsmonatsauftrag zur Ausführung endete im April 2026; ein belastbar operatives Ausführungsverfahren konnte am Stichtag dennoch nicht verifiziert werden.

19.20 Was passiert, wenn das Investment vor fünf Jahren wegfällt?

MICI ist bei einer Investitionsänderung binnen 30 Kalendertagen ab der Änderung zu informieren; die gleich- oder höherwertige neue Investition ist binnen 90 Kalendertagen ab der Änderung zu zertifizieren. Bei höherer Gewalt kann eine zusätzliche Frist von höchstens 90 Tagen beantragt werden. Für unverschuldete Kursverluste und den Vollzug einer Projektgarantie gelten eigene Auslöser beziehungsweise Fristen.

19.21 Wie oft muss ich nach Panama reisen?

Art. 31 D.L. 3/2008 nennt mehr als zwei Jahre Abwesenheit als Aufhebungsgrund, sofern nicht gerechtfertigt und genehmigt. Eine universelle 24-Stunden-Regel gibt der Normtext nicht vor.

19.22 Wann ist die Investition nach fünf Jahren frei?

Nach Ablauf der fünfjährigen Mindestbindung darf der Investor die Investition nach Art. 13 D.E. 17/2026 veräußern, übertragen oder belasten. Er muss MICI binnen 30 Kalendertagen informieren; MICI übermittelt dem SNM die Investitionsprüfung binnen höchstens 15 Werktagen. Beginn und Ende der Mindestbindung, die Jahresnachweise und offene Änderungen sind vorher zu bestätigen.

Primärquellen dieses Abschnitts: Antworten auf Grundlage der in den jeweiligen Kapiteln ausgewiesenen Primärquellen; Detailfragen bleiben einzelfallbezogen.

20 · Anwaltliche Schlussfolgerung

Das Golden-Visa-Programm Panamas ist seit D.E. 17/2026 in drei Anlageklassen und fünf rechtlich unterschiedliche Investitionsstrukturen gegliedert. Es gewährt direkte permanente Residenz, verlangt eine fünfjährige Mindestbindung und verbindet MICI-Zertifizierung mit einer gesonderten SNM-Entscheidung. Die praktische Schwierigkeit liegt im Zusammenspiel von Schwelle, Erstverkaufsstatus, Bewertung, Eigentum, wirtschaftlicher Berechtigung, Kapitalquelle, institutionellen Zertifikaten und fortlaufender Statuspflege.

Der Immobilienweg ist seit September 2026 stärker differenziert: B/.300.000 sind auf neue, noch nicht bewohnte Erstverkaufs-/Projektfälle begrenzt; sonstige Immobilien beginnen grundsätzlich bei B/.500.000. Wertpapiere können auf mehrere Investmentkonten verteilt werden. Beim Festgeld stehen B/.500.000 bei den beiden staatlichen Banken B/.750.000 bei privaten Banken gegenüber; mehrere Festgeldkonten sind nur bei derselben Bank und mit mindestens B/.200.000 je Konto vorgesehen.

Für Fischer & Cie. folgt daraus ein mandatsbezogener Standard: erst Eligibility, Übergangsregime und Compliance, dann Struktur und Pre-Clearance, erst danach irreversible Investition. Nach Genehmigung enden die Risiken nicht; das gesetzliche Jahresfenster, die 30-/90-Tage-Regeln, Abwesenheit, Familienänderungen und Arbeitsrecht benötigen einen eigenen Wartungsprozess.

Dieses Whitepaper trennt gesicherte Rechtslage, amtlichen Behördenhinweis und nicht abschließend veröffentlichte Praxis. Es berücksichtigt D.E. 17/2026, die fortgeltenden allgemeinen Migrationsregeln, die Bankaufsichtsdokumente, Ley 493/2025 und die für DACH-Mandanten relevante Beweisorganisation. Die am Prüfstichtag noch nicht aktualisierte MICI-Programmseite und fehlende neue Checklisten werden nicht als aktuelles Recht ausgegeben.

KERNAUSSAGE Golden Visa ist kein Kaufprodukt. Es ist ein fünfjährig zu führendes Rechts-, Investment- und Evidenzprojekt mit festen Nachweis- und Reaktionsfristen.

A · Master-Checkliste Erstantrag

IDKontrolleMindestinhaltOwner
A01Eligibility MemoPerson, Familie, Integrität, Einreise, SanktionenKanzlei
A02Routenentscheidung300k Erstverkauf/Projekt; 500k Sekundärmarkt/Wertpapiere/Staatsbank; 750k Privatbank plus RisikoprofilMandant/Kanzlei
A03Ownership MapRechtlicher Eigentümer; bei Gesellschaft 100 Prozent der Anteile und Beneficial OwnerKanzlei/CPA
A04Source-of-Wealth MemoVermögensentstehungMandant/Tax
A05Transfer MapAusgangskonto bis Zielkonto; Art.-1-Finanzierung oder gesetzliche Panama-QuellenausnahmeBank/Kanzlei
A06Bank-/Broker-Pre-ClearanceKYC und ZertifikatswortlautFinanzinstitut
A07PasskopienVollständig, gültig, NamensgleichheitMandant/Notar
A08StrafregisterRichtiger Staat, Apostille, AktualitätMandant
A09GesundheitszeugnisPanama, FristMandant/Arzt
A10FamilienurkundenHeirat, Geburt, Sorgerecht, AbhängigkeitMandant
A11GesellschaftsdossierRegister, Anteile, Organe, 100-Prozent-Eigentum und UBO; Stiftung/Trust nur nach Pre-ClearanceKanzlei
A12Investment Evidence MapRoute vollständigKanzlei/Institution
A13MICI-ZertifikatRoute, Betrag, UBO, Kapitalquelle/Ausnahme, RegimeMICI
A14GebührenbelegeTesoro und SNM je PersonKanzlei
A15SNM-EinreichungscheckArt. 28 + SonderregelnKanzlei
A16Filiation/ReiseplanPersönliche Schritte und KarteMandant/Kanzlei
A17Maintenance-DocketJahre 1–5, 30-Tage-Fenster vor Zertifizierungsjahrestag, 30-/90-Tage-Änderungen, AbwesenheitKanzlei

B · Routenbezogene Evidence Maps

B.1 Immobilie – eingetragen

  • Kauf-/Closing-Vertrag, Zahlungsbelege und Banktransferkette.
  • Aktuelles Zertifikat des Registro Público: Eigentümer, Folio, Wert, Lasten.
  • ANATI-Zertifizierung des Immobilienwerts.
  • Schwelle und Finanzierung: B/.300.000 nur bei neuer, noch nicht bewohnter Erstverkaufsimmobilie; sonst grundsätzlich B/.500.000. Nur der Mehrwert oberhalb der Schwelle darf lokal hypothekarisch finanziert werden.
  • Bei Gesellschaft: Register-, Anteilseigner-, Organ- und UBO-Unterlagen.
  • Jährlicher Eigentums-/Fortbestandsnachweis im 30-Kalendertage-Fenster vor dem Jahrestag der Genehmigung der MICI-Investitionszertifizierung bis zum Ende der fünfjährigen Bindung.

B.2 Immobilie – Promesse/Treuhand

  • Notariell beglaubigte Promesse über eine neue, noch nicht bewohnte Erstverkaufsimmobilie ab B/.300.000.
  • Treuhandvertrag mit lizenziertem panamaischem Institut.
  • Gesamtbetrag und teilweiser Auszahlungsmechanismus für Promesse-Verpflichtungen.
  • Treuhänderbescheinigung über Einzahlung, Auszahlungen und Fortbestand; Projektstatus im gesetzlichen Jahresfenster nachweisen.
  • Projekt-, Titel-, Bau-, Genehmigungs- und Insolvenz-Due-Diligence.
  • Rückabwicklungs- und migrationsrechtlicher Substitutionsplan.

B.3 Immobilie – Direktzahlung/Bankgarantie

  • Notariell beglaubigte Promesse und vollständiger Zahlungsnachweis.
  • Unwiderrufliche, unbedingte Bankgarantie auf erstes Anfordern zugunsten des Investors über mindestens den Investitionsbetrag.
  • Garantie jeweils höchstens ein Jahr mit automatischer jährlicher Verlängerung bis Errichtung, Absonderung und Eintragung; Sicherungslücken ausschließen.
  • Jährliche Vorlage im gesetzlichen 30-Tage-Fenster; bei Projektträgerverstoß MICI-Mitteilung binnen 30 Kalendertagen, bei Garantieauszahlung 180-Werktage-Ersatzfrist und Drei-Jahres-Grenze der Promesse überwachen.
  • Abtretung, Vertragsänderung oder Wegfall binnen 30 Kalendertagen anzeigen; Ersatzregime vor Vollzug prüfen.

B.4 Wertpapiere

  • Zertifikat Casa de Valores: Investor, Betrag, Titel, Verwahrstelle.
  • Beglaubigte Resolution der gültigen SMV-Lizenz.
  • SMV-Zertifikat über Registrierung der Titel.
  • Handels-/Settlement-Belege und ausländische Transferkette.
  • Jährliche Bestandsbestätigung; bei unverschuldetem Kursrückgang Mitteilung binnen 30 und Wiederauffüllung binnen 90 Kalendertagen ab Wertverlust, bei sonstigen Änderungen 30-/90-Tage-Prozess ab Änderung.

B.5 Festgeld

  • Beglaubigtes Festgeldzertifikat: Inhaber, Betrag, Laufzeit; B/.500.000 nur bei Banco Nacional de Panamá oder Caja de Ahorros, sonst B/.750.000 bei privater Bank mit General License. Mehrere Konten nur bei derselben Bank und mit mindestens B/.200.000 je Konto.
  • Bankzertifikat: Existenz, Inhaber, Betrag, Laufzeit, Lastenfreiheit und Kapitalquelle; enge Panama-Quellenausnahme nur für die beiden staatlichen Banken.
  • Institut und Schwelle verifizieren: Banco Nacional/Caja de Ahorros oder private Bank mit General License.
  • SWIFT-/Transferbelege und KYC-Dossier.
  • Jährlicher Fortbestandsnachweis im gesetzlichen Fenster; Fälligkeit oder Bankwechsel nach 30-/90-Tage-Regeln steuern.

C · Immobilien-Due-Diligence vor Residence-Due-Diligence

Tabelle C1 · Mindestprüfung

BereichPrüffrageErgebnis im Closing Memo
TitelEigentümer, Folio, Lasten, Vormerkungen, Streit?Registerauszug + Abweichungsanalyse
Kataster/WertKaufpreis, Verkehrswert, Belastungen, Erstverkaufsstatus und ANATI-Daten ausreichend?Zertifikat + Bewertungsabgleich
Verkäufer/ProjektVertretung, UBO, Genehmigungen, Finanzierung?Corporate/AML Memo
BauGenehmigungen, Fortschritt, Abnahme, PH/Segregation?Technischer Report
VertragZahlungsplan, Rücktritt, Verzug, Gewährleistung?Redline + Risikoliste
SicherungTrust oder unwiderrufliche, unbedingte Erstabrufgarantie normkonform?Legal Opinion / Bankbestätigung
Steuern/GebührenTransfer-, Immobilien- und Haltekosten?Budget + Tax Review
MaintenanceJährliche Evidenz praktisch lieferbar?5-Jahres-Docket

D · Bank- und KYC-Dossier

  • Pass, Wohnsitz, Steueridentifikationsnummern und Steueransässigkeiten.
  • Berufs-/Geschäftsprofil; Unternehmensregister und Organigramm.
  • Vermögensübersicht und nachvollziehbare Vermögensentstehung.
  • Quelle des konkreten Investitionsbetrags mit mindestens zwölf Monaten Kontext, sofern verlangt.
  • Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Kauf-/Verkaufsverträge oder Erbnachweise.
  • Sanktions-/PEP-/Adverse-Media-Selbstauskunft und Erklärung möglicher Treffer.
  • Transferplan: Ausgangsbank, Zwischenbank, Zielinstitut, Währung, Verwendungszweck.
  • Muster des migrationsrechtlich erforderlichen Bankzertifikats vorab akzeptieren lassen.

E · Projektplan und kritischer Pfad

Tabelle E1 · 30/60/90-plus-Plan

FensterArbeitspaketFreigabe
T-90 bis T-60Eligibility, Route, UBO, Source of Wealth, Institutionen anfragenGo/No-Go
T-60 bis T-30KYC, Urkunden, Vertragsprüfung, ZertifikatsmusterStructure Freeze
T-30 bis T-10Investment Closing, Apostillen, ÜbersetzungenEvidence Complete
T-10 bis T-1MICI-Paket, Gebühren, Übergangsregime, SNM-Pre-FilingPartner Sign-off
MICI T0Erfüllung der MICI-Voraussetzungen; danach höchstens 15 WerktageEingangsbestätigung
SNM T0Vollständige Voraussetzungen + förmlicher SNM-Antrag; danach höchstens 30 WerktageResolution
Nach BescheidKarte, Arbeit, Steuer, MaintenancePost-Approval Memo

F · Budget-Arbeitsblatt

Tabelle F1 · Budget ohne Doppelzählung

KostenblockFix / variabelBetragBeleg / Angebot
QualifikationskapitalFix je Route_____Investmentvertrag
Tesoro NacionalFix je Person_____D.E. 17/2026
SNM RepatriierungsdepotFix je Person_____D.E. 17/2026
AnwaltshonorarVariabel_____Mandatsangebot
Notar/Apostille/ÜbersetzungVariabel_____Angebote
Bank/Broker/Trust/GarantieVariabel_____Institutsangebot
Register/ANATI/ClosingVariabel_____Closing Statement
Steuern/Abgaben InvestmentVariabel_____Tax/Closing Memo
Reise/Filiation/KartenVariabel_____Reiseplan
Jährliche Maintenance Jahre 1–5Variabel_____30-Tage-Fenster vor Zertifizierungsjahrestag + 30-/90-Tage-Prozess
PufferEmpfohlen_____Mandantenentscheidung

G · Fallbezogene Prüfungen vor Transaktion

QUALITÄTSSTATUS D.E. 17/2026 beantwortet zentrale Schwellen-, Frist- und Reinvestitionsfragen neu. Die folgenden Punkte betreffen weiterhin fehlende oder noch nicht aktualisierte Checklisten, Formulare und institutionelle Umsetzung und müssen vor einem konkreten Filing oder einer unwiderruflichen Transaktion schriftlich bestätigt werden.

1. Aktualisierte MICI-/SNM-Checkliste und Formulare auf ausdrückliche Anpassung an D.E. 17/2026 prüfen; die am Prüfstichtag abrufbare MICI-Seite ist inhaltlich überholt.

2. Auslöser der 15-Werktage-MICI-Frist, Feststellung der vollständigen Erfüllung der Voraussetzungen und Umgang mit Nachforderungen anhand der Eingangs- und Prüfbestätigung dokumentieren.

3. Genaue Dokumentgültigkeiten nach Ausstellungsland und aktuellem SNM-Filing-Standard bestätigen.

4. Garantieform auf Unwiderruflichkeit, Unbedingtheit und erstes Anfordern nach D.E. 17/2026 prüfen; SBP-Muster 2025 nicht ungeprüft übernehmen.

5. Annual-Certification-Form, Einreichungsweg, Zuständigkeit und Empfangsnachweis dokumentieren; Einreichung in die 30 Kalendertage vor dem Jahrestag der Genehmigung der MICI-Investitionszertifizierung legen.

6. Marktwertschwankung, 30-Tage-MICI-Mitteilung und 90-Tage-Wiederauffüllung jeweils ab Eintritt des Wertverlusts sowie Fälligkeit und Titelaustausch in Broker- und Kanzleiprozesse übersetzen.

7. Repatriierungsdepot: Rückzahlbarkeit und aktuelle Abwicklung nicht als gesichert darstellen, bevor Behördenpraxis bestätigt ist.

8. Dependent-Definition, insbesondere volljährige Kinder und Eltern, mit aktuellem Filing-Standard konsolidieren.

9. Aktuelle private Gebühren-/Kostenmatrix und typische Drittanbieterpreise ergänzen.

10. Alle Website-Links unmittelbar vor Veröffentlichung erneut prüfen; Rechtsänderungsmonitoring protokollieren.

H · Quellenregister

H.1 Normen und Verfahrensgrundlagen

KürzelQuelle und FundstelleLink / Abruf
[P1]D.E. 722/2020, Gaceta 29136; historische Ausgangsnorm, seit 16.09.2026 durch D.E. 17/2026 ersetztOriginal / Behördenquelle öffnen
Abruf: 03.10.2026
[P2]D.E. 109/2022, Gaceta 29643-A; historische Änderung, seit 16.09.2026 ersetztOriginal / Behördenquelle öffnen
Abruf: 31.08.2026
[P3]D.E. 193/2024, Gaceta 30140-B; historische Änderung, seit 16.09.2026 ersetztOriginal / Behördenquelle öffnen
Abruf: 31.08.2026
[P4]Procuraduría – Infojurídica; historische Metadaten und Einordnung zu D.E. 193/2024Original / Behördenquelle öffnen
Abruf: 31.08.2026
[P5]MICI-Programmportal; am 22.09.2026 weiterhin mit D.E. 722 und früheren, undifferenzierten Schwellen, gegenüber D.E. 17/2026 überholtOriginal / Behördenquelle öffnen
Abruf: 22.09.2026
[P6]Decreto Ley 3/2008, Gaceta 25986; insb. Art. 28, 31 und 34: Basisdossier, Aufhebungsgrund, VerfahrenOriginal / Behördenquelle öffnen
Abruf: 31.08.2026
[P7]D.E. 320/2008, Gaceta 26104: Ausführungsrahmen zum MigrationsrechtOriginal / Behördenquelle öffnen
Abruf: 31.08.2026
[P8]D.E. 6/2023, Gaceta 29760-C; insb. Arbeitsgenehmigungen und Kategorie 4BOriginal / Behördenquelle öffnen
Abruf: 31.08.2026
[P9]MITRADEL – Clasificación 4: Tipo 4B, Unterlagen, Verlängerung, Laufzeit und amtlicher KartenkostenwortlautOriginal / Behördenquelle öffnen
Abruf: 31.08.2026
[P10]MITRADEL – aktuelle Kostentabelle für Arbeitserlaubnisse; vor Filing gegen Zahlungsanweisung prüfenOriginal / Behördenquelle öffnen
Abruf: 31.08.2026
[P11]SBP Circular SBP-DJ-0043-2022: Mindestangaben bankseitiger Investitions-/TransferzertifikateOriginal / Behördenquelle öffnen
Abruf: 31.08.2026
[P12]SBP Circular SBP-DJ-0017-2022: Bankzertifikat für Festgeld im Inversionista-Calificado-VerfahrenOriginal / Behördenquelle öffnen
Abruf: 31.08.2026
[P13]SBP Circular SBP-DJ-0075-2025: Zertifizierung nach D.E. 193/2024 und Modell der ErfüllungsgarantieOriginal / Behördenquelle öffnen
Abruf: 31.08.2026

H.2 Fachbehörden, Register, Statistik und berufliche Nachweise

KürzelQuelle und FundstelleLink / Abruf
[P14]SMV – laufende Übersicht regulierter Casas de Valores; Status am Ordertag archivierenOriginal / Behördenquelle öffnen
Abruf: 31.08.2026
[P15]SMV – Emittenten mit registrierten Werten; Stand der Liste am Ordertag prüfenOriginal / Behördenquelle öffnen
Abruf: 31.08.2026
[P16]ANATI / Panamá Digital – Certificación de Valor CatastralOriginal / Behördenquelle öffnen
Abruf: 31.08.2026
[P17]Registro Público de Panamá – Servicios y Consultas Registrales: Immobilien- und GesellschaftsnachweiseAmtliches Serviceportal öffnen
Portalverweis geprüft: 03.10.2026. Der Direktabruf war bei unserer Prüfung durch eine Zugriffssperre beschränkt.
[P18]DGI – Art. 762-N-Hinweis und RUC/NT für natürliche Personen; 183-Tage-RegelOriginal / Behördenquelle öffnen
Abruf: 31.08.2026
[P19]DGI – Certificado de Residencia Fiscal: e-Tax, Unterlagen und ungefährer BearbeitungszeitraumOriginal / Behördenquelle öffnen
Abruf: 31.08.2026
[P20]Asamblea Nacional – Constitución Política; insb. Art. 10 und 40 sowie Naturalisation/berufsrechtliche EinordnungOriginal / Behördenquelle öffnen
Abruf: 31.08.2026
[P21]Ley 493/2025, Infojurídica: Änderung der Ley 32/2013, Gaceta 30397-A, Inkrafttreten 29.10.2025Original / Behördenquelle öffnen
Abruf: 31.08.2026
[P22]Ley 33/2010, Gaceta 26566-A: Änderungen des Código Fiscal, darunter Art. 694 zur QuellenqualifikationOriginal / Behördenquelle öffnen
Abruf: 31.08.2026
[P23]SBP – Acuerdos Bancarios: Acuerdo 1-2026, Gaceta 30450-A, Präventionsrahmen für Banken und TreuhandOriginal / Behördenquelle öffnen
Abruf: 31.08.2026
[P24]SBP – amtliche Erläuterung zu Acuerdo 1-2026 und verstärkter risikobasierter SorgfaltOriginal / Behördenquelle öffnen
Abruf: 31.08.2026
[P25]SBP – Implementierungsschulung vom 10.07.2026: Kunde, Beneficial Owner, Risikoklassifizierung und MonitoringOriginal / Behördenquelle öffnen
Abruf: 31.08.2026
[P26]SNM – aktuelle FAQ und Formulare/RegistrierungsinformationenOriginal / Behördenquelle öffnen
Abruf: 31.08.2026
[P27]SNM – Services: Registro de Extranjería sowie Bearbeitung von reconsideraciones und apelacionesOriginal / Behördenquelle öffnen
Abruf: 31.08.2026
[P28]SNM – vorläufige Aufenthaltsstatistik Januar–August 2026, Stand 31.08.2026. Die Monatswerte für Januar–Juli ergeben weiterhin die im Text zitierten 219 Genehmigungen Inversionista Calificado (Januar–August: 258).Original / Behördenquelle öffnen
Abruf: 03.10.2026
[P29]Fischer & Cie. – berufliches Profil Karen Dorcy, LL.M., Idoneidad Nr. 10179Original / Behördenquelle öffnen
Abruf: 31.08.2026
[P30]Órgano Judicial – offizielle Consulta de Idoneidades de AbogadosOriginal / Behördenquelle öffnen
Abruf: 31.08.2026
[P31]DGI – Normativa de Tributación Internacional: Ley 52/2012, D.E. 958/2013 und Resoluciones 201-0354/2016 sowie 201-9673/2021 zum Certificado de Residencia FiscalOriginal / Behördenquelle öffnen
Abruf: 31.08.2026
[P32]DGI – Listado de Convenios: geltende, verhandelte, unterzeichnete und ratifizierte CDI; DACH-Status am StichtagOriginal / Behördenquelle öffnen
Abruf: 31.08.2026
[P33]Tribunal Electoral – Dirección Nacional de Cedulación: amtliche Leistungsübersicht für IdentitätsdokumenteOriginal / Behördenquelle öffnen
Abruf: 31.08.2026
[P34]Ley 493/2025, Gaceta 30397-A vom 29.10.2025: amtlicher Gesetzestext zur Änderung der Ley 32/2013Original / Behördenquelle öffnen
Abruf: 31.08.2026
[P35]D.E. 17/2026 vom 08.09.2026, Gaceta Oficial Digital No. 30613 vom 16.09.2026, S. 23–37; aktuelle Vollnorm, Art. 1–18Original / Behördenquelle öffnen
Abruf: 22.09.2026

Die unverändert übernommenen Onlinequellen wurden am 31. August beziehungsweise 1. September 2026 abgerufen. D.E. 17/2026, die Gaceta Oficial No. 30613, die weiterhin nicht aktualisierte MICI-Programmseite und die rechtstragenden Aussagen wurden am 22. September 2026 erneut geprüft. Spanischsprachige Originalnormen und amtliche Veröffentlichungen gehen verkürzten Behörden- oder Marketingdarstellungen vor.

I · Glossar Spanisch–Deutsch

SpanischDeutsch / Funktion
apoderado legalbevollmächtigter panamaischer Rechtsanwalt
beneficiario finalwirtschaftlich Berechtigter
Casa de Valoreslizenzierter Wertpapierintermediär
certificaciónamtliche/institutionelle Bescheinigung
depósito a plazo fijoFestgeld
DIGESIältere/portalbezogene Bezeichnung einer MICI-Investorenservice-Einheit; aktuelle Organisation und Antragsempfänger am Filingtag prüfen
fiduciaria / fideicomisoTreuhandgesellschaft / Treuhandvermögen
gravamenBelastung, insbesondere dingliche Last/Sicherheit
inversionista calificadoqualifizierter Investor im migrationsrechtlichen Sinn
paz y salvoBescheinigung über das Nichtbestehen fälliger Verpflichtungen
permiso de residente permanentepermanente Aufenthaltserlaubnis
promesa de compraventaverbindlicher Kaufvorvertrag
registro de extranjería / filiaciónAusländerregistrierung / persönliche Erfassung
RUEXregisterbezogene Bezeichnung im Ausländer-/Identitätsverfahren; konkrete Funktion anhand aktueller SNM-Anweisung bestätigen
repatriaciónRückführung; hier besonderes Depot
pasaporte especialbesonderer Pass bzw. Reisedokumentstatus nach Ley 493/2025; keine Nationalität
títulos valoresWertpapiere
ventanilla especialspezialisierte Einreichungs-/Bearbeitungsstelle

J · 30/10/1-Tage-Pre-Filing-Check

Tabelle J1 · Finale Qualitätskontrolle

ZeitpunktKontrolleFreigabekriterium
T-30Alle Auslandsurkunden, Übersetzungen, Namen, PassgültigkeitKeine offene Korrektur/Apostille
T-30Investment, UBO, Transferkette, institutionelle ZertifikateEvidence Map vollständig
T-10MICI-Zertifikat, Gebühren, Vollmacht, AntragsformulareVier-Augen-Prüfung
T-10Dependents je PersonVerwandtschaft/Abhängigkeit und Beträge stimmen
T-1Norm-/Checklistenänderungen seit Partner-Sign-offMonitoring-Protokoll ohne Treffer oder eingearbeitet
T-1Scans, Reihenfolge, Dateinamen, Originale, ZahlungsbelegeFiling Pack identisch zur Masterliste
T-1Post-Filing-KalenderNachfragen, Reise, Karte, Annual Certification terminiert

K · Primärquellen- und Behauptungsmatrix

Tabelle K1 · Zentrale Aussagen und Fundstellen

BehauptungPrimärfundstelleAussagequalitätPrüfdatum
direkte permanente Residenz[P35, Art. 1 und 11]Rechtslage + Behördenhinweis22.09.2026
Immobilie B/.300.000 Erstverkauf/Projekt; sonst B/.500.000[P35, Art. 2]Rechtslage22.09.2026
Immobilienwert = niedrigerer Kaufpreis/Verkehrswert minus Belastungen[P35, Art. 2]Rechtslage; Bewertungsumsetzung als Praxis-Gate22.09.2026
Wertpapiere ab B/.500.000[P35, Art. 3]Rechtslage22.09.2026
Festgeld B/.500.000 staatlich / B/.750.000 privat; fünf Jahre; lastenfrei[P35, Art. 4]; [P12]Rechtslage + Aufsicht22.09.2026
Kapitalquelle, ausländische Finanzierung und Panama-Ausnahmen[P35, Art. 1 und 3–5]; [P11]Rechtslage + Behördenhinweis22.09.2026
Tesoro und Repatriierungsdepot[P35, Art. 9]Rechtslage22.09.2026
MICI höchstens 15 / SNM höchstens 30 Werktage nach jeweiligem Vollständigkeitsereignis[P35, Art. 7 und 11]Rechtslage; keine Gesamtzeitgarantie22.09.2026
fünfjährige Erhaltung; Jahresfenster 30 Tage; Investitionswechsel 30/90[P35, Art. 2–4 und 13]Rechtslage; Form/Empfangsnachweis als Praxis-Gate22.09.2026
Abwesenheit über zwei Jahre[P6, Art. 31 Ziff. 3]; [P5]Rechtslage22.09.2026
Arbeitserlaubnis Typ 4B[P8]; [P9]Rechtslage + Behördenhinweis22.09.2026
Steuerresidenz >183 Tage[P18]; [P31]Behördenwiedergabe der Norm22.09.2026
Sonderpass-Grundlage ohne Nationalität[P21]; [P34]Gesetzliche Grundlage22.09.2026
Sonderpass-Ausführung nicht verifiziert[P21]; [P34]; amtliche Recherche Gaceta/Passbehörde/SNMnegatives Rechercheergebnis; kein Nichtbestehensbeweis22.09.2026
219 Genehmigungen bis Juli 2026[P28]vorläufige amtliche Statistik22.09.2026
kein MICI-Einbürgerungsweg; Naturalisation eigenständig[P20, Art. 10]; [P35, Art. 14 zur Abgrenzung]Verfassungsrecht + Abgrenzung; keine automatische Einbürgerung22.09.2026

Die Matrix belegt nicht jede erläuternde Aussage des Whitepapers einzeln, sondern die zentralen Claims mit erhöhtem Beratungs- oder Marketingrisiko. Normtext und aktuelle Vollfassung sind vor dem konkreten Mandat erneut zu öffnen.

L · Praxisfragen mit schriftlichem Bestätigungsbedarf

Tabelle L1 · Pre-Transaction-Gates

IDFrageBestätigende Stelle / DokumentDeadline
L01Bewertungsstandard, zugelassener Gutachter, Erstverkaufsstatus und Nachweis der NichtbenutzungMICI-Filing-Memo / aktuelle Zertifizierungsanweisungvor Kauf/Closing
L02Garantie nach D.E. 17/2026: unwiderruflich, unbedingt, auf erstes Anfordern; aktualisiertes Bankmusterausstellende Bank + Rechtsprüfung + SBP-Modellvor Direktzahlung
L03MICI-Mitteilung bei Kursverlust, 90-Tage-Wiederauffüllung, Fälligkeit und Corporate ActionMICI + Casa de Valores/SMV-Dokumentationvor Order
L04Banktyp/Schwelle, Zinsen, Fälligkeit und 30-/90-Tage-ReinvestitionBank + MICI-tauglicher Zertifikatswortlautvor Einzahlung
L05Form, Zuständigkeit und Empfangsnachweis des Jahresnachweises im 30-Tage-FensterMICI-Anweisung; Genehmigungsdatum der Investitionszertifizierungvor erstem Jahresnachweis
L06Dependent-Alter, Studium, Elternabhängigkeitaktuelle MICI/SNM-Checklistevor Familienstruktur
L07Gebühren minderjähriger Dependentsaktuelle Zahlungsanweisung SNM/Tesorovor Bankschecks
L08Rückzahlung/Verwendung RepatriierungsdepotSNM-Verfahrensauskunft / Rechtsprüfungvor Budgetfreigabe
L09persönliche Schritte, filiación, Migrationskarte, RUEX und gegebenenfalls CédulaSNM/Registro de Extranjería/TE-Terminplanvor Reisebuchung
L10MITRADEL-Gesamtkosten Typ 4Baktuelle Kostenaufstellung/Zahlungsanweisungvor Arbeitsantrag
L11Sonderpass-Ausführungsverordnung und operative AnnahmeGaceta + Autoridad de Pasaportes + Formularvor jeder Leistungszusage

ENTSCHEIDUNGSREGEL Kein L-Gate darf durch einen Blog, Maklerprospekt oder mündliche Aussage geschlossen werden. Erforderlich ist ein aktuelles amtliches Dokument, eine schriftliche Behörden-/Institutsbestätigung oder ein fallbezogenes anwaltliches Memo mit offengelegter Grundlage.

FISCHER & CIE. · FACHWISSEN AUS PANAMA

Zitiervorschlag

Dorcy, Karen: Golden Visa Panama – Residente Permanente en calidad de Inversionista Calificado. Fachkommentar, Fassung 2.2, Rechtsstand 22.09.2026, jeweiliges Kapitel und Quellenverweis.

Zum vollständigen Quellenregister