Kostenübersicht für eine Immobilie im Wert von 300.000 EUR
Nachfolgend eine umfassende Aufschlüsselung aller Kosten, die beim Kauf einer Immobilie in Panama im Wert von 300.000 USD anfallen. Zusätzlich wird die Notwendigkeit der einzelnen Posten (obligatorisch, empfohlen oder bei Bedarf) und das Thema Escrow-Konto behandelt.
1. Kaufpreis der Immobilie: 300.000 USD
Der Kaufpreis beträgt 300.000 USD, was die Basis für die Berechnung weiterer Kosten bzw. Kaufnebenkosten darstellt.
2. Übertragungssteuer (Impuesto de Transferencia de Bienes Inmuebles)
Die Übertragungssteuer wird vom Verkäufer getragen und beträgt 2 % des höheren Betrags zwischen dem aktuellen Verkaufspreis und dem ursprünglichen Kaufpreis. Da der Verkaufspreis höher ist (300.000 USD), wird dieser als Grundlage verwendet.
- Berechnung:
2 % von 300.000 USD = 6.000 USD (vom Verkäufer getragen).
Bemerkung: Obligatorisch für den Verkäufer.
3. Anwaltskosten (Honorarios de Abogados)
Die Anwaltskosten betragen in der Regel 1 % bis 2.5 % des Kaufpreises. Beide Parteien können eigene Anwälte beauftragen.
- Berechnung (bei 1,5 %):
1,5 % von 300.000 USD = 4.500 USD (vom Käufer getragen).
Bemerkung: Obligatorisch für Käufer und Verkäufer, es ist empfehlenswert, jeweils eigene Anwälte zu haben.
4. Notarkosten (Gastos Notariales)
Die Notarkosten betragen 0,1 % bis 0,3 % des Kaufpreises. Diese Kosten werden häufig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
- Berechnung (bei 0,2 %):
0,2 % von 300.000 USD = 600 USD (geteilt).
Bemerkung: Obligatorisch, da der Kauf notariell beglaubigt werden muss.
5. Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch (Registro Público)
Die Eintragung ins öffentliche Grundbuch kostet zwischen 0,25 % und 0,35 % des Kaufpreises. Diese Gebühren übernimmt der Käufer.
- Berechnung (bei 0,3 %):
0,3 % von 300.000 USD = 900 USD (vom Käufer getragen).
Bemerkung: Obligatorisch für den Käufer.
6. Maklergebühren (Comisiones Inmobiliarias)
Die Maklerprovision liegt in der Regel bei 5 % bis 6 % des Kaufpreises und wird vom Verkäufer getragen.
- Berechnung:
5 % von 300.000 USD = 15.000 USD (vom Verkäufer getragen).
Bemerkung: Üblich, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Maklergebühr kann bei privaten Verkäufen vermieden werden.
7. Immobilienkauf in Panama: Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen
Für ausländische Käufer kann die Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten erforderlich sein. Diese Kosten betragen in der Regel zwischen 500 und 1.000 USD.
- Schätzung:
800 USD (vom Käufer getragen).
Bemerkung: Bei Bedarf, insbesondere für ausländische Käufer notwendig.
8. Due Diligence-Prüfung
Die Kosten für eine Due Diligence-Prüfung variieren zwischen 500 und 1.500 USD. Diese Prüfung wird empfohlen, um sicherzustellen, dass es keine rechtlichen oder strukturellen Probleme mit der Immobilie gibt.
- Schätzung:
1.000 USD (vom Käufer getragen).
Bemerkung: Empfohlen, um potenzielle Risiken auszuschließen.
9. Eigentumssicherungsgebühren (Seguros de Título)
Die Eigentumssicherung, die den Käufer vor zukünftigen Rechtsansprüchen schützt, kostet etwa 0,5 % des Kaufpreises.
- Berechnung:
0,5 % von 300.000 USD = 1.500 USD (vom Käufer getragen).
Bemerkung: Empfohlen, besonders für ausländische Käufer zur Absicherung gegen Rechtsstreitigkeiten.
10. Immobilienkauf in Panama: Sonstige Kosten
Zusätzliche Kosten wie Verwaltung, Kontoeröffnungen oder Gebühren für die Umschreibung von Versorgungsleistungen betragen in der Regel 500 bis 1.000 USD.
- Schätzung:
600 USD (vom Käufer getragen).
Bemerkung: Bei Bedarf, z. B. für Strom-, Wasser- und Internetanschlüsse.
11. Kostenverteilung zwischen Käufer und Verkäufer
Die folgende Tabelle zeigt die übliche Verteilung der Kosten zwischen Käufer und Verkäufer bei einem Immobilienkauf in Panama, ergänzt durch die Bemerkungen zur jeweiligen Verpflichtung.
Kostenposten | Kosten für Käufer | Kosten für Verkäufer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Kaufpreis | 300.000 | – | Obligatorisch |
Übertragungssteuer (2 %) | – | 6.000 | Obligatorisch |
Anwaltskosten (1,5 %) | 4.500 | – | Obligatorisch |
Notarkosten (0,2 %) | 300 | 300 | Obligatorisch |
Grundbuch (0,3 %) | 900 | – | Obligatorisch |
Maklergebühren (5 %) | – | 15.000 | Üblich, nicht zwingend |
Übersetzung | 700 | – | Bei Bedarf |
Due Diligence-Prüfung | 1.000 | – | Empfohlen |
Eigentumssicherungs-gebühr (0,5 %) | 1.500 | – | Empfohlen |
Sonstige Kosten | 600 | – | Bei Bedarf |
Gesamtkosten | 308.900 USD | 21.300 USD |
Escrow-Konto (Treuhandkonto) bei Immobilienkäufen in Panama
Ein Escrow-Konto (Treuhandkonto) ist in Panama nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber für viele Transaktionen empfohlen, insbesondere bei größeren Beträgen oder wenn eine der Parteien im Ausland ansässig ist. Die Nutzung eines Escrow-Kontos hilft, den Kaufprozess sicherer zu gestalten, indem es als neutraler Mittelsmann agiert, der die Gelder bis zum Abschluss des Kaufs hält.
- Üblichkeit:
Die Nutzung eines Escrow-Kontos ist in Panama üblich, besonders bei Immobilienkäufen ab einem Betrag von 100.000 USD oder mehr. Es bietet Sicherheit, dass der Kaufbetrag nicht freigegeben wird, bevor alle Vertragsbedingungen erfüllt sind. - Kosten:
Die Gebühren für die Einrichtung und Verwaltung eines Escrow-Kontos betragen in der Regel 0,25 % bis 1 % des Transaktionsbetrags. Bei einem Kaufpreis von 300.000 USD könnten die Kosten zwischen 750 und 3.000 USD liegen. - Verantwortlich:
Die Kosten für das Escrow-Konto werden häufig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, können aber auch von einer Partei vollständig übernommen werden, je nach Verhandlung.
Zusammenfassung:
Ein Escrow-Konto ist nicht zwingend erforderlich, wird jedoch besonders bei hohen Beträgen oder internationalen Transaktionen stark empfohlen. Die Einrichtung eines solchen Kontos bringt zusätzliche Kosten mit sich, die je nach Absprache aufgeteilt werden können.
Über die Autorin
Karen Dorcy ist eine in Panama lizenzierte Anwältin mit Schwerpunkt auf Immobilienrecht und Immigration. Mit über 10 Jahren Erfahrung in Panama und Deutschland berät sie deutschsprachige Kunden zu allen rechtlichen Aspekten beim Immobilienkauf in Panama. Dank ihrer fließenden Deutsch- und Englischkenntnisse ist sie die ideale Ansprechpartnerin für Auswanderer und Investoren.
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