Was ist eine Panama Stiftung?
Eine Panama Stiftung, offiziell Fundación de Interés Privado (FIP) – international auch als Private Interest Foundation (PIF) bezeichnet – ist eine juristische Person nach panamaischem Recht, die zur Vermögensverwaltung, Vermögenssicherung und strukturierten Nachlassplanung errichtet wird.
Sie dient dazu, Vermögenswerte rechtlich vom Privatvermögen des Stifters zu trennen, Begünstigte diskret zu bestimmen und internationale Vermögensstrukturen dauerhaft zu sichern.
Im deutschsprachigen Raum gilt die Panama Stiftung als bewährte Alternative zu:
- Trust-Konstruktionen
- europäischen Familienstiftungen
- komplexen Holding-Strukturen
Rechtsgrundlage:
Gesetz Nr. 25 vom 12. Juni 1995 der Republik Panama („Ley 25 de 1995“).
Definition
Eine Panama Stiftung ist eine eigenständige juristische Vermögensstruktur ohne Gewinnerzielungsabsicht, die Vermögen vom Stifter trennt, Begünstigte flexibel bestimmt und eine diskrete internationale Nachfolgeplanung ermöglicht.
Ursprung des panamaischen Stiftungsrechts
Das Stiftungsrecht Panamas basiert auf einem internationalen Hybridmodell:
- kontinentaleuropäisches Stiftungsrecht, insbesondere das Liechtensteiner Modell
- kombiniert mit Elementen des angloamerikanischen Trust-Rechts
Während Trusts keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, ist die Panama Stiftung eine vollwertige juristische Person mit eigener Vermögensmasse. Sie verbindet damit den Stiftungscharakter mit der Flexibilität eines Trusts.
Panama Stiftung – vereinfachte Darstellung
| Organ | Pflicht? | Funktion | Zentrale Aufgaben |
|---|---|---|---|
| Stifter (Founder) | Erforderlich zur Gründung | Errichtet die Stiftung und definiert deren Zweck | Überträgt Vermögen an die Stiftung, legt Begünstigtenstruktur fest, erstellt die Stiftungsurkunde |
| Stiftungsrat (Foundation Council) | Pflichtorgan – min. 3 Personen | Verwaltungs- und Leitungsorgan | Verwaltung des Stiftungsvermögens, Durchführung von Ausschüttungen, Vertragsabschluss, Vertretung gegenüber Banken & Behörden |
| Protector | Optional | Kontroll- und Sicherungsorgan zum Schutz der Stifterabsicht | Überwachung des Stiftungsrats, Genehmigung/Veto bei Vermögensbewegungen, Wahrung der Begünstigteninteressen |
| Begünstigte (Beneficiaries) | Erforderlich | Empfänger von Leistungen | Erhalten Ausschüttungen gemäß Satzung, kein Eigentum am Kapital, kein Verwaltungsrecht |
Juristische Kurzform
Der Stiftungsrat ist das einzige gesetzlich vorgeschriebene Verwaltungsorgan.
Der Protector fungiert als internes Kontrollgremium.
Der Stifter begründet die Stiftung, übt nach Übergabe des Vermögens jedoch regelmäßig keine operative Kontrolle aus.
Begünstigte empfangen die Leistungen entsprechend der getroffenen Regelungen der Stiftung.
Zentrale Merkmale
Eigenständiges Stiftungsvermögen
Das eingebrachte Vermögen bildet ein vom Privatvermögen des Stifters vollständig getrenntes Sondervermögen. Dies schützt die Vermögenswerte vor:
- privaten Haftungsansprüchen
- Pfändungen
- parteilichen Erbstreitigkeiten
Keine Gewinnerzielungsabsicht
Die Panama Stiftung betreibt selbst keine gewerbliche Tätigkeit. Sie darf jedoch:
- Beteiligungen an Unternehmen halten
- Immobilien besitzen
- Bankkonten und Wertdepots führen
- Kapitalanlagen verwalten
Alle Erträge dienen ausschließlich dem Stiftungszweck.
Diskretion und Datenschutz
Panama zählt zu den diskretesten Stiftungsjurisdiktionen weltweit:
- Keine Veröffentlichung der Begünstigten
- Keine öffentlichen Protector-Register
- Interne Satzungen bleiben vertraulich
- Unbefugte Offenlegungen sind strafbar
Vorteile der Panama Stiftung
Vermögensschutz
Das Stiftungsvermögen ist rechtlich abgeschirmt.
Gläubiger können Übertragungen nur innerhalb von drei Jahren anfechten – und nur bei nachweisbarer Täuschungsabsicht.
Internationale Nachlassplanung
Im Todesfall des Stifters:
- kein Erbschein
- kein Probate-Verfahren
- keine öffentliche Nachlassabwicklung
Die Vermögenswerte gehen direkt an die im Stiftungsreglement genannten Begünstigten über.
Internationale Vermögensverwaltung
Panama Stiftungen können weltweit besitzen:
- Bankkonten
- Immobilien
- Unternehmensbeteiligungen
- Fonds
- digitale Assets (z. B. Kryptowährungen)
Steuerliche Grundsätze
Steuerfrei in Panama sind Einkünfte aus Quellen außerhalb Panamas, insbesondere:
- Kapitalerträge
- Dividenden
- Veräußerungsgewinne
- Schenkungen und Erbschaften
Übertragungen in Panama an Ehepartner oder Verwandte ersten Grades im Rahmen des Stiftungszwecks bleiben ebenfalls steuerfrei.
Hinweis: Steuerwirkungen im Wohnsitzstaat bleiben immer individuell zu prüfen.
Geringe laufende Kosten
| Kostenposition | Panama Stiftung | Liechtenstein Stiftung | Deutsche Familienstiftung |
|---|---|---|---|
| Gründungsaufwand | niedrig | hoch | mittel |
| Gründungskosten (einmalig) | ca. 2.000 – 4.500 USD | ca. 25.000 – 50.000 CHF | ca. 10.000 – 25.000 EUR |
| Staatliche Jahresgebühren | 400 USD fix | keine fixen, aber Aufsichtsabgaben | keine fixen |
| Pflichtprüfung / Aufsicht | nein | teilweise staatliche Stiftungsaufsicht | immer durch staatliche Aufsicht |
| Mindestkapital | keines vorgeschrieben | marktüblich 30.000 CHF oder mehr | marktüblich 50.000 – 100.000 EUR |
| Laufende Verwaltungskosten p. a. | 800 – 2.000 USD | 6.000 – 15.000 CHF | 5.000 – 20.000 EUR |
| Wirtschaftsprüfer-Pflicht | nein | ja (regelmäßig) | ja (regelmäßig) |
| Steuerberatung / Reporting | gering | hoch | hoch |
| Transparenzmeldepflichten | keine | ja | ja |
| Gesamtkosten p. a. | ca. 1.200 – 2.400 USD | ca. 8.000 – 25.000 CHF | ca. 7.000 – 30.000 EUR |
Hinweis:
Die genannten Kosten basieren auf branchenüblichen Erfahrungswerten aus öffentlich zugänglichen Quellen, Fachpublikationen sowie eigener Marktrecherche und dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Abweichungen je nach Einzelfall, Struktur, Dienstleister und gesetzlicher Entwicklung sind möglich.
Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Verbindlichkeit erhoben. Eine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung wird hierdurch nicht ersetzt. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben ist ausgeschlossen.
Wirtschaftliche Bewertung – Kurzfazit:
Die Panama Stiftung zählt weltweit zu den kosteneffizientesten Strukturen für internationalen Vermögensschutz bei gleichzeitig höchster rechtlicher Wirksamkeit.
Im direkten Vergleich zeigt sich:
- Panama: niedrige Fixkosten, keine Pflichtaufsicht, keine Prüfungspflicht
- Liechtenstein: professioneller Standort, jedoch hohe regulatorische Belastung
- Deutschland: hohe laufende Kosten durch laufende Aufsicht und Steuerkomplexität
Häufige Einsatzbereiche
- Schutz von Familienvermögen
- internationale Unternehmensholding
- diskrete Nachlassgestaltung
- Absicherung von Immobilienvermögen
- Strukturierung internationaler Investmentportfolios
- Verwaltung digitaler Vermögenswerte
Gründung einer Panama Stiftung
- Erstellung der Stiftungsurkunde
- Notarielle Beurkundung in Panama
- Eintragung im öffentlichen Register
- Übertragung des Vermögens
- Festlegung interner Statuten (Begünstigte, Protector, Ausschüttungen)
Rechtliche Stabilität der Panama Stiftung
Das panamaische Stiftungsrecht besteht seit 1995 ohne grundlegende Eingriffe oder rückwirkende Einschränkungen. Panama zählt international zu den stabilsten Jurisdiktionen für Privatstiftungen.
Wesentliche Stabilitätsfaktoren:
- Jahrzehntelange unveränderte Gesetzeslage
- Kein öffentliches Transparenzregister für Begünstigte
- Verankerter Eigentumsschutz in der Verfassung
- Hohe Hürden für Durchgriffs- und Anfechtungsansprüche
Struktur- & Rechtsvergleich: Panama – Liechtenstein – Deutschland
| Merkmal | Panama Stiftung | Liechtenstein Stiftung | Deutsche Privat-/Familienstiftung |
|---|---|---|---|
| Rechtssystem-Basis | Hybrid: Zivilrecht + Trust-Prinzipien | Reines kontinentales Zivilrecht | Deutsches Zivilrecht (BGB) |
| Rechtsform | Juristische Person | Juristische Person | Juristische Person |
| Vermögenstrennung vom Stifter | vollständig | vollständig | vollständig |
| Öffentliche Registerpflichten | keine | Register wirtschaftlich Berechtigter | Transparenzregister |
| Datenschutz der Begünstigten | sehr hoch | eingeschränkt | gering |
| Anfechtung von Vermögensübertragungen | nur 3 Jahre bei Betrugsnachweis | je nach Struktur länger | regelmäßig möglich |
| Internationale Gestaltungsfreiheit | sehr hoch | mittel | gering |
| Steuerliche Standortneutralität | hoch (bei Auslandseinkünften) | mittel | niedrig |
| Regulatorische Stabilität | sehr hoch | hoch | mittel |
| Nachfolgeregelung ohne Erbverfahren | ja | ja | begrenzt |
Risiken & Grenzen
- Anfechtbar innerhalb der 3-jährigen Frist bei betrügerischer Vermögensübertragung
- Heimatstaatliche Steuer- und Meldepflichten bleiben bestehen
- Keine operative Geschäftstätigkeit möglich
- Compliance-Anforderungen der Banken sind strikt
„Die Panama Stiftung ist eine der rechtlich stabilsten und gleichzeitig wirkungsvollsten Strukturen weltweit, um Vermögen dauerhaft zu schützen, internationale Nachlassplanung effizient zu gestalten und Auslandsvermögen diskret zu verwalten. Keine andere Jurisdiktion verbindet rechtssichere Vermögenstrennung, hohe Datenschutzstandards, flexible Begünstigtenlösungen und außergewöhnlich niedrige laufende Kosten in vergleichbarer Weise.“
Autorin
Karen Dorcy, Abogada
Zugelassene Rechtsanwältin in Panama
Anwaltsregistrierung: Nr. 10179
Spezialisiert auf panamaisches Stiftungs- und Gesellschaftsrecht sowie Vermögensschutzstrukturen für Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

FAQ – Panama Stiftung
Eine Panama Stiftung („Fundación de Interés Privado“) ist eine eigenständige juristische Person zur Vermögensverwaltung, Vermögenssicherung und strukturierten Nachlassplanung mit hoher Diskretion.
Seit Inkrafttreten des Stiftungsgesetzes Ley 25 de 1995.
Ja, sie ist eine vollwertige juristische Person mit eigenem Vermögen.
Sie erfüllt ähnliche Zwecke wie ein Trust, besitzt aber – anders als der Trust – eine eigene Rechtspersönlichkeit.
Natürliche und juristische Personen weltweit – ohne Wohnsitz- oder Staatsangehörigkeitsbeschränkung.
Nein, ein gesetzliches Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben.
Typisch 1.200 – 2.400 USD pro Jahr, inklusive staatlicher Gebühren und Grundverwaltung.
Auslandseinkünfte sind panamaisch steuerfrei. Es fallen keine Erbschaft- oder Schenkungssteuern in Panama an.
Nein. Begünstigte werden nicht in öffentlichen Registern erfasst.
Nein. Panama führt kein öffentliches Begünstigtenregister.
Ja, weltweit über regulierte Banken.
Bankguthaben
Immobilien
Firmenanteile
Wertpapiere
digitale Assets
Ja. Die Stiftung darf Beteiligungen halten, jedoch selbst nicht operativ tätig werden.
Unbefristet oder zeitlich befristet – je nach Satzungsgestaltung.
Nein. Sie selbst kann nicht in Insolvenz gehen, da sie keine gewerbliche Tätigkeit ausführt.
Ein Stiftungsrat mit mindestens drei Mitgliedern.
Ein optionales Kontrollorgan mit Vetorechten gegen den Stiftungsrat.
Ja, sofern dies satzungsgemäß geregelt wird.
Nein, es handelt sich um eine echte Vermögensübertragung.
Ja, nach Ablauf der 3-jährigen gesetzlichen Anfechtungsfrist.
Ja. Die Panama Stiftung fungiert als vollständig probatefreier Nachfolgeersatz.
Ja. Eine Gründung ist ausschließlich über einen panamaischen Anwalt möglich.
Nein. Die Struktur kann vollständig aus dem Ausland geführt werden.
Ja, inklusive komplexer Staffelungen und Bedingungen.
Ja, durch Beschluss des Stiftungsrats und gemäß Satzung.
Ja. Ihre Existenz ist anerkannt; steuerliche Bewertung erfolgt nach nationalem Recht des Wohnsitzstaates.
Nein. Panama übermittelt derzeit keine Begünstigtendaten im Rahmen des CRS.
Ja. Besonders für vermögende Privatpersonen und Unternehmer mit internationalem Vermögen.
Ja. Seit 1995 besteht eine kontinuierliche, stabile Gesetzeslage ohne rückwirkende Eingriffe.
Ja. Panama Stiftungen werden international als wirksame Rechtsstruktur anerkannt.
Ja. Die Stiftung ist ein voll legaler Bestandteil des panamaischen Zivilrechts und international anerkannt.
