Panama Stiftung

Was ist eine Panama Stiftung?

Definition

Das Stiftungsrecht Panamas basiert auf einem internationalen Hybridmodell:

Zentrale Merkmale

Geringe laufende Kosten



Was ist eine Panama Stiftung?

Eine Panama Stiftung („Fundación de Interés Privado“) ist eine eigenständige juristische Person zur Vermögensverwaltung, Vermögenssicherung und strukturierten Nachlassplanung mit hoher Diskretion.

Seit wann gibt es Panama Stiftungen?

Seit Inkrafttreten des Stiftungsgesetzes Ley 25 de 1995.

Hat die Panama Stiftung eine eigene Rechtspersönlichkeit?

Ja, sie ist eine vollwertige juristische Person mit eigenem Vermögen.

Ist eine Panama Stiftung mit einem Trust vergleichbar?

Sie erfüllt ähnliche Zwecke wie ein Trust, besitzt aber – anders als der Trust – eine eigene Rechtspersönlichkeit.

Wer kann eine Panama Stiftung gründen?

Natürliche und juristische Personen weltweit – ohne Wohnsitz- oder Staatsangehörigkeitsbeschränkung.

Gibt es ein Mindestkapital?

Nein, ein gesetzliches Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben.

Wie hoch sind die laufenden Kosten?

Typisch 1.200 – 2.400 USD pro Jahr, inklusive staatlicher Gebühren und Grundverwaltung.

Welche Steuern fallen in Panama an?

Auslandseinkünfte sind panamaisch steuerfrei. Es fallen keine Erbschaft- oder Schenkungssteuern in Panama an.

Sind Begünstigte öffentlich einsehbar?

Nein. Begünstigte werden nicht in öffentlichen Registern erfasst.

Gibt es ein Transparenzregister?

Nein. Panama führt kein öffentliches Begünstigtenregister.

Kann eine Stiftung Bankkonten eröffnen?

Ja, weltweit über regulierte Banken.

Welche Vermögenswerte können eingebracht werden?

Bankguthaben
Immobilien
Firmenanteile
Wertpapiere
digitale Assets

Dürfen auch Unternehmen gehalten werden?

Ja. Die Stiftung darf Beteiligungen halten, jedoch selbst nicht operativ tätig werden.

Wie lange besteht eine Stiftung?

Unbefristet oder zeitlich befristet – je nach Satzungsgestaltung.

Ist eine Panama Stiftung insolvenzfähig?

Nein. Sie selbst kann nicht in Insolvenz gehen, da sie keine gewerbliche Tätigkeit ausführt.

Wer verwaltet die Stiftung?

Ein Stiftungsrat mit mindestens drei Mitgliedern.

Was ist ein Protector?

Ein optionales Kontrollorgan mit Vetorechten gegen den Stiftungsrat.

Kann der Stifter gleichzeitig Protector sein?

Ja, sofern dies satzungsgemäß geregelt wird.

Hat der Stifter nach Gründung Zugriff auf das Vermögen?

Nein, es handelt sich um eine echte Vermögensübertragung.

Ist das Vermögen vor Gläubigern geschützt?

Ja, nach Ablauf der 3-jährigen gesetzlichen Anfechtungsfrist.

Kann eine Stiftung ein Testament ersetzen?

Ja. Die Panama Stiftung fungiert als vollständig probatefreier Nachfolgeersatz.

Muss ein Rechtsanwalt beauftragt werden?

Ja. Eine Gründung ist ausschließlich über einen panamaischen Anwalt möglich.

Ist eine Wohnsitzverlagerung nötig?

Nein. Die Struktur kann vollständig aus dem Ausland geführt werden.

Können mehrere Begünstigte bestimmt werden?

Ja, inklusive komplexer Staffelungen und Bedingungen.

Kann die Stiftung jederzeit aufgelöst werden?

Ja, durch Beschluss des Stiftungsrats und gemäß Satzung.

Ist die Stiftung EU-kompatibel?

Ja. Ihre Existenz ist anerkannt; steuerliche Bewertung erfolgt nach nationalem Recht des Wohnsitzstaates.

Gibt es automatische Auskunft an ausländische Behörden?

Nein. Panama übermittelt derzeit keine Begünstigtendaten im Rahmen des CRS.

Eignet sich die Stiftung für den DACH-Raum?

Ja. Besonders für vermögende Privatpersonen und Unternehmer mit internationalem Vermögen.

Ist Panama rechtlich stabil?

Ja. Seit 1995 besteht eine kontinuierliche, stabile Gesetzeslage ohne rückwirkende Eingriffe.

Wird Panama von Gerichten anerkannt?

Ja. Panama Stiftungen werden international als wirksame Rechtsstruktur anerkannt.

Ist eine Panama Stiftung legal?

Ja. Die Stiftung ist ein voll legaler Bestandteil des panamaischen Zivilrechts und international anerkannt.