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- Klärung von Zuständigkeit, Ablauf und nächsten Schritten
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Das Gespräch findet telefonisch oder per Videocall statt.
- Dauer: ca. 20–30 Minuten
- Sprache: Deutsch oder Englisch
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Ihre Ansprechpartnerin für Panama-Recht
Karen Dorcy ist zugelassene Rechtsanwältin in Panama (Anwaltsregistrierung Nr. 10179) und berät internationale Mandanten in rechtlichen Angelegenheiten nach panamaischem Recht.
Anwaltsregistrierung Panama: Nr. 10179
Häufige Fragen (FAQ)
Ja. Das Erstgespräch dient einer ersten rechtlichen Einschätzung Ihres Anliegens und ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Es entstehen keine Verpflichtungen.
Nein. Ein Mandatsverhältnis entsteht ausschließlich nach ausdrücklicher Beauftragung und entsprechender Vereinbarung. Das Erstgespräch dient ausschließlich der Orientierung.
Die Beratung erfolgt wahlweise auf Deutsch oder Englisch, abhängig von Ihrer Präferenz.
Ja. Wir betreuen regelmäßig Mandanten aus Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie weiteren Ländern, unabhängig vom aktuellen Wohnsitz.
Nach dem Erstgespräch erhalten Sie eine klare Einschätzung der rechtlichen Situation sowie – falls gewünscht – Informationen zum weiteren Vorgehen und zu den nächsten Schritten.
Anwältin für Panama-Recht – Rechtliche Schwerpunkte
Immobilienrecht
- Rechtliche Begleitung beim Kauf und Verkauf von Immobilien
- Vertragsprüfung und Eigentumssicherung
Unternehmensrecht
- Firmengründung und Gesellschaftsregistrierung in Panama
- Laufende rechtliche Beratung für Unternehmen
Einwanderungsrecht & Aufenthaltsrecht
- Visa- und Aufenthaltsgenehmigungen
- Rechtliche Begleitung bei der Übersiedlung nach Panama
Erbrecht
- Rechtliche Vorsorge und strukturierte Nachlassregelungen
Geistiges Eigentum
- Markenanmeldungen und Schutz geistiger Eigentumsrechte
- Durchsetzung und Verteidigung von Markenrechten
Eine detaillierte Prüfung Ihres individuellen Anliegens erfolgt im Rahmen des Erstgesprächs.
