Was ist eine S.A. oder Sociedad Anónima?
Die Panama Aktiengesellschaft, offiziell Sociedad Anónima (S.A.), ist eine juristische Person mit internationaler Geschäftsfähigkeit und klarer Haftungsbegrenzung der Aktionäre. Sie gehört weltweit zu den gefragtesten Rechtsformen für global tätige Unternehmer, Holding-Strukturen, Vermögensschutz-Strategien und digitale Geschäftsmodelle.
Als moderne, flexible und äußerst stabile Corporate-Struktur dient die S.A. zur:
- internationalen Unternehmensführung
- strukturierten Vermögensverwaltung
- effizienten Steuerplanung
- globalen Expansion
- Sicherung von privaten und familiären Vermögenswerten
Rechtsgrundlage:
Ley 32 vom 26. Februar 1927 – eines der beständigsten und international anerkanntesten Gesellschaftsgesetze der Welt.inzusetzen.
Definition
Eine Panama S.A. ist eine eigenständige juristische Person, die Vermögen halten, Verträge schließen und weltweit Geschäfte führen kann. Aktionäre haften nur mit ihrem Anteil und bleiben vollständig anonym. Die S.A. eignet sich ideal für globale Business-Modelle, Holdings, Investment-Strukturen und internationale Vermögensarchitektur.
Panama S.A. – struktureller Überblick
| Organ | Pflicht? | Funktion | Zentrale Aufgaben |
|---|---|---|---|
| Aktionäre | Ja | Eigentümer der Aktien | Bestimmung der Direktoren, Kapitalgeber, Kontrolle ohne operative Tätigkeit |
| Direktoren (mind. 3) | Pflichtorgan | Leitungsorgan | Geschäftsführung, Vertragsabschluss, operative Entscheidungen |
| Dignitaries (Präsident, Sekretär, Schatzmeister) | Pflicht | Gesellschaftsvertretung | Unterzeichnung, administrative Pflichten |
| Resident Agent (Anwalt in Panama) | Pflicht | staatliches Bindeglied | Due Diligence, Verwahrung von Dokumenten, amtliche Kommunikation |
| Begünstigte / wirtschaftliche Eigentümer | Ja | Kapital- und Stimmrechtskontrolle | volle Diskretion, keine Publikationspflicht |
Zentrale Merkmale
1. Höchste Diskretion
- keine Offenlegung von Aktionären
- keine öffentlichen Register wirtschaftlich Berechtigter
- strenge Geheimhaltung gesetzlich verankert
- interne Dokumente bleiben vertraulich
2. Flexible Corporate-Struktur
- nur 3 Direktoren erforderlich
- 1 Aktionär ausreichend
- Ämter können kombiniert werden
- Namensaktien und unter Verwahrung gehaltene Inhaberaktien erlaubt
3. Keine Mindestkapitalanforderung
- üblich: 10.000 USD genehmigtes Kapital
- keine Einzahlung erforderlich
4. Internationale Geschäftsfreiheit
Die S.A. kann:
- weltweit operieren
- Bankkonten international eröffnen
- Immobilien und Beteiligungen halten
- als Holding oder Trading-Firma fungieren
- digitale Geschäftsmodelle betreiben
5. Territorialbesteuerung
Steuerpflicht besteht nur bei Einnahmen aus Panama.
Alles außerhalb Panamas ist:
- steuerfrei in Panama
- ohne Berichtspflichten gegenüber panamaischen Behörden
Vorteile der Panama S.A.
- Gründung in 24–72 Stunden
- keine Pflicht zur physischen Anwesenheit
- sehr geringe Verwaltungs- und Betriebskosten
- maximaler Vermögensschutz
- weltweite Anerkennung durch Banken
- stabile Rechtslage seit fast 100 Jahren
- geeignet für nahezu jede Art von internationaler Geschäftstätigkeit
Einsatzbereiche
- internationale Holding-Strukturen
- Vermögensschutz und Privatvermögenstrennung
- digitale Geschäftsmodelle (SaaS, E-Commerce, Online-Dienste)
- Import/Export
- Immobilien- und Beteiligungsholding
- Verwaltung von Finanz- und Krypto-Assets
- internationale Bankkonten
Buchführung & Compliance
Bücherpflicht bei ausschließlich ausländischer Tätigkeit:
- Protokollbuch
- Inventar- und Aktienregister
Pflicht für Offshore-S.A.:
- vollständige Buchhaltungsunterlagen
- Vermögensnachweise
- Transaktionsunterlagen
Aufbewahrung: weltweit möglich, beim Eigentümer oder Administrator.
An den Resident Agent jährlich einzureichen: Kopie der Buchhaltungsunterlagen (nur auf behördliche Anforderung offenzulegen).
Resident Agent – Pflichtorgan jeder S.A.
Hauptaufgaben
- Verbindung zwischen Staat und Gesellschaft
- Durchführung der gesetzlichen Due-Diligence
- Verwahrung der Buchhaltungsunterlagen
- Einreichung beim Registeramt
- Zahlung staatlicher Jahresgebühren
- Unterstützung bei Satzungsänderungen
Der Resident Agent kann jederzeit durch Änderung des Pacto Social ersetzt werden.
Gründung einer Panama S.A.
- Erstellung der Satzung (Articles of Incorporation)
- Notarielle Beurkundung in Panama
- Eintragung im Registro Público (Handels- & Gesellschaftsregister)
- Ausgabe der Aktien
- Ernennung der Direktoren & Dignitaries
- Benennung des Resident Agent
- Aktivierung der Gesellschaft (Bankkonto, Verträge, Lizenzen)
Rechtliche Stabilität
Panama bietet seit Jahrzehnten eines der stabilsten und unternehmerfreundlichsten Corporate-Umfelder:
- unverändertes Gesellschaftsgesetz seit 1927
- keine rückwirkenden Eingriffe
- keine öffentlichen Register für Aktionäre
- verfassungsrechtlich geschütztes Eigentumsrecht
- internationale Anerkennung
Ist die Panama S.A. die richtige Struktur für mich?
Der Onlinecheck dient der ersten strukturellen Orientierung.
„Die Panama S.A. Aktiengesellschaft gehört zu den weltweit effizientesten und sichersten Strukturen für internationale Unternehmer und Investoren. Sie verbindet:
- maximale Privatsphäre bei globaler Geschäftsfreiheit
- äußerst niedrige Kosten
- hohe regulatorische Stabilität und volle juristische Handlungsfähigkeit
Eine prüfenswerte Lösung für globale Geschäftsmodelle, Vermögensschutz, Holdings und moderne digitale Unternehmensstrukturen.“
Autorin
Karen Dorcy, Abogada
Zugelassene Rechtsanwältin in Panama
Anwaltsregistrierung: Nr. 10179
Spezialisiert auf panamaisches Gesellschaftsrecht, die Gründung und laufende Betreuung von Panama-Aktiengesellschaften (S.A.) für Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

FAQ – Panama S.A. / Firmengründung in Panama
Eine Panama S.A. (Sociedad Anónima) ist eine Aktiengesellschaft nach panamaischem Recht, die häufig für internationale Geschäfte, Holdingstrukturen oder Vermögensschutz genutzt wird.
Die Gründung erfolgt über einen lokalen Treuhänder oder Anwalt, der die Satzung erstellt, die Firma registriert und die erforderlichen Unterlagen beim Panama Public Registry einreicht.
– Steuerliche Vorteile (kein panamaisches Einkommen für Auslandsgeschäfte)
– Anonymität der Aktionäre
– Flexibilität bei der Struktur und Verwaltung
– Schnelle Gründung (meist 1–2 Wochen)
Die Kosten variieren je nach Dienstleister. Üblicherweise zwischen 2.500 und 3.500 USD für das komplette Gründungspaket inklusive Treuhänder, Registrierung und Dokumenten.
Nein. Eine Panama S.A. kann über einen registrierten Treuhänder geführt werden. Ein physisches Büro oder Aufenthalt ist nicht erforderlich.
Für Unternehmen, die ihre Geschäfte außerhalb Panamas tätigen, fällt keine panamaische Einkommensteuer an. Nur Einkommen innerhalb Panamas unterliegt der Steuerpflicht.
Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen aus allen Ländern können Aktionär einer Panama S.A. werden.
Director kann jede Person oder Firma weltweit sein. In Panama muss kein lokaler Geschäftsführer benannt werden.
Nein. Eine Panama S.A. kann mit beliebigem Aktienkapital gegründet werden. Das übliche Stammkapital beträgt 10.000 USD, ist aber variabel.
Ja, formell muss eine Panama S.A. Bücher führen, jedoch werden diese bei Unternehmen ohne panamaisches Einkommen nicht offengelegt.
– Passkopien der Aktionäre und Directors
– Adressnachweis
– Wahl der Firmennamen
– Satzung der Gesellschaft
In der Regel 5–10 Werktage, abhängig von der Bearbeitungszeit beim Panama Public Registry.
Ja, sowohl in Panama als auch weltweit kann die Gesellschaft Immobilien halten.
Ja, weltweit. Viele Banken verlangen jedoch Due-Diligence-Dokumente wie Passkopien, Adressnachweis und Geschäftsunterlagen.
Ja, Aktien sind frei übertragbar. In der Satzung können jedoch bestimmte Regeln definiert werden.
Die Aktionäre und Directors müssen nicht öffentlich registriert werden. Die Anonymität wird durch Treuhänder sichergestellt.
Ja, Panama S.A.s werden oft als Holdinggesellschaften genutzt, da sie international steuerlich attraktiv sind.
Formell sind jährliche Aktionärsversammlungen vorgesehen, diese können aber virtuell durchgeführt oder durch Beschluss der Aktionäre ersetzt werden.
Ja, die meisten Treuhänder bieten ein komplettes Online-Gründungsverfahren an.
Jahresgebühr beim Panama Public Registry: ca. 300 USD
Treuhand-/Verwaltungsgebühren: ca. 500–1.000 USD
Ja, die Gesellschaft kann inklusive Aktien verkauft werden, häufig über Treuhänder oder Unternehmensmakler.
Nicht zwingend. Aber empfehlenswert für internationale Steueroptimierung und Compliance.
– Banken könnten strenge Due-Diligence-Prüfungen durchführen
– Bei steuerlicher Fehlplanung in anderen Ländern kann es Probleme geben
– Seriosität des Treuhänders ist entscheidend
Panama wird oft als steuerlich attraktiv bezeichnet, aber es ist OECD-konform. Es gelten internationale Standards für Transparenz.
Ja, sie kann weltweit Geschäfte betreiben, Rechnungen ausstellen und Zahlungen empfangen.
– Internationale Banken (Schweiz, EU, USA)
– Panama-Banken für lokale Geschäfte
– Online-Banken / Fintechs für internationale Zahlungen
Ja, weltweit. In Panama selbst ist ein lokaler Mitarbeiter nicht zwingend erforderlich.
Ja, die Gründung ist vollkommen legal. Internationale Vorschriften und Steuerpflichten im Heimatland müssen eingehalten werden.
Panama Länderinformation der German Trade & Invest und der Switzerland Global Enterprise
