Information für ausländische Residenten in Panama: Meldepflicht bei Adressänderung
Ab sofort müssen alle ausländischen Residenten (mit vorläufigem oder dauerhaftem Aufenthaltsstatus) eine Änderung ihrer Wohnadresse innerhalb von 30 Tagen beim Servicio Nacional de Migración melden. Dies ist gemäß Dekretgesetz Nr. 3 vom 22. Februar 2008 verpflichtend und wird seit dem 25. Juli 2024 streng überprüft.
Erforderliche Unterlagen für die Adressmeldung:
✔ Kopie des Passes (registrierte persönliche Daten)
✔ Kopie der Aufenthaltskarte (vorläufig oder dauerhaft)
✔ Nachweis der neuen Adresse durch eines der folgenden Dokumente:
- Bei Eigentum:
- Aktuelle Strom-, Wasser- oder Telefonrechnung (auf Ihren Namen)
- Grundbuchauszug (Certificado de Registro Público)
- Bei Mietwohnung:
- Notariell beglaubigter Mietvertrag
- Kopie des Ausweises des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung (auf Vermieter ausgestellt)
- Bei Unterbringung durch den Arbeitgeber:
- Bestätigungsschreiben der Firma
- Arbeitsvertrag
⚠ Achtung: Bei verspäteter Meldung (nach 30 Tagen) fällt eine Strafe von 100 US$ an.
Wie kann die Adressänderung gemeldet werden?
- Persönlich bei der Migrationsbehörde (Sección de Registro de Extranjería)
- Durch einen Bevollmächtigten (mit notarieller Vollmacht)
Warum ist diese Meldung wichtig?
Wer seine neue Adresse nicht korrekt anzeigt, riskiert:
– Widerruf des Aufenthaltsstatus
– Geldstrafen oder sogar Abschiebung
Falls Sie Unterstützung bei der Adressmeldung benötigen, helfen wir Ihnen gerne!
Über die Autorin
Karen Dorcy ist eine in Panama lizenzierte Anwältin mit Schwerpunkt auf Immobilienrecht und Immigration. Mit über 10 Jahren Erfahrung in Panama und Deutschland berät sie deutschsprachige Kunden zu allen rechtlichen Aspekten beim Immobilienkauf in Panama. Dank ihrer fließenden Deutsch- und Englischkenntnisse ist sie die ideale Ansprechpartnerin für Auswanderer und Investoren.
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