Direkte permanente Residenz durch qualifizierte Investition – für internationale Antragsteller.
Fachbeitrag von Karen Dorcy · Abogada, Republik Panama · Idoneidad No. 10179 · Zuletzt juristisch geprüft am 22. September 2026
Das Golden Visa Panama ermöglicht qualifizierten Investoren den unmittelbaren Erwerb einer permanenten Residenz. Je nach Anlageform gelten Mindestbeträge von B/.300.000, B/.500.000 oder B/.750.000. Die Investition muss mindestens fünf Jahre fortbestehen.4
Das Programm auf einen Blick (Stand: 2026):
- Investitionswege: Neue, noch nicht bewohnte Erstverkaufs- oder Projektimmobilie ab B/.300.000; sonstige Immobilie ab B/.500.000; Wertpapiere ab B/.500.000; Festgeld ab B/.500.000 bei bestimmten staatlichen Banken oder ab B/.750.000 bei einer privaten Bank mit General License.
- Direkte permanente Residenz: Keine zweijährige Vorstufe. MICI hat nach festgestellter Erfüllung der Voraussetzungen höchstens 15 Werktage für die Investitionszertifizierung; der Servicio Nacional de Migración entscheidet anschließend innerhalb von höchstens 30 Werktagen nach vollständiger Erfüllung der Antragsvoraussetzungen. Dies sind keine Gesamtverfahrensfristen.
- Fortbestand: Die Investition ist fünf Jahre zu halten und jährlich im gesetzlichen 30-Tage-Fenster vor dem Jahrestag der MICI-Zertifizierung nachzuweisen.
- Aufenthalt: Es besteht keine allgemeine jährliche Mindestaufenthaltsdauer. Eine nicht genehmigte und nicht gerechtfertigte Abwesenheit von mehr als zwei Jahren kann jedoch zur Aufhebung der Residenz führen.5
- Familie und Arbeit: Qualifizierende Ehegatten, Kinder und Eltern können einbezogen werden. Eine Arbeitserlaubnis wird durch die permanente Residenz nicht automatisch erteilt.
Aktuelle Rechtsgrundlage ist das Decreto Ejecutivo No. 17 vom 8. September 2026. Es ersetzt das Decreto Ejecutivo No. 722/2020 einschließlich seiner Änderungen. Welche Schwellen, Fristen und Übergangsregeln sich dadurch geändert haben, stellen wir in unserer Analyse zu Dekret 17 gegenüber. Der amtliche Status heißt Residente Permanente en calidad de Inversionista Calificado. „Golden Visa“ bedeutet weder Passkauf noch automatische Staatsangehörigkeit.

QUALIFIKATION & WIRTSCHAFTLICHE BINDUNG
Drei Anlageklassen.
Fünf rechtliche Strukturen.
Die amtliche Kommunikation unterscheidet zwischen direktem Immobilienerwerb, Projektkauf, Wertpapieren sowie Festgeld bei staatlichen oder privaten Banken. Schwelle, Nachweise und Risiken sind nicht identisch.
01
IMMOBILIE – PROJEKT
Mindestwert: B/. 300.000
Promesse mit Sicherung
Neue, noch nicht bewohnte Projektimmobilie auf Grundlage einer Promesse. Die Zahlung erfolgt über einen lizenzierten Trust oder gegen eine unwiderrufliche, unbedingte Bankgarantie auf erstes Anfordern.
Promesse · Fideicomiso oder Bankgarantie
02
IMMOBILIE – DIREKT
Mindestwert: B/. 300.000 oder B/. 500.000
Eingetragenes Eigentum
B/.300.000 gelten nur für eine neue, noch nicht bewohnte Erstverkaufsimmobilie; sonst grundsätzlich B/.500.000. Maßgeblich ist der niedrigere Wert aus Kaufpreis und belegtem Verkehrswert nach Abzug bestehender Belastungen.
Registro Público · Wert-/Bewertungsnachweis · Zahlungsbelege
03
FESTGELD – STAATLICH
Mindestwert: B/. 500.000
Bankeinlage auf fünf Jahre
Festgeld bei der Banco Nacional de Panamá oder der Caja de Ahorros. Mehrere Konten sind bei derselben Bank zulässig, grundsätzlich ab B/.200.000 je Konto.
Staatsbank · fünf Jahre · lastenfrei
04
FESTGELD – PRIVATBANK
Mindestanlage: B/. 750.000
Bankeinlage auf fünf Jahre
Festgeld bei einer privaten Bank mit General License. Auch hier gelten bei mehreren Konten dieselbe Bank und grundsätzlich mindestens B/.200.000 je Konto.
Festgeldzertifikat · Bankbestätigung
05
WERTPAPIERE
Mindestwert: B/. 500.000
Regulierter Kapitalmarkt
Eine oder mehrere qualifizierende Anlagen über eine lizenzierte Casa de Valores. Bestand, Verwahrung und fünfjährige Fortführung müssen belegt werden.
Casa de Valores · SMV · Verwahrung
OFFIZIELLE ZAHLEN
Klare Präferenz. Starkes Wachstum.
Ausgestellte MICI-Investitionszertifikate
07.2024–06.2026
461
Jüngster Zeitraum: 268 Zertifikate +39 % ggü. Vorjahr

Quelle: Ministerio de Comercio e Industrias (MICI), 10.07.2026. Absolute Werte je Investitionsroute aus Gesamtsummen und veröffentlichten Prozentanteilen berechnet. Gezählt werden MICI-Zertifikate, nicht zwingend bereits erteilte Aufenthaltstitel.
FAMILIE & DEPENDIENTES
Gemeinsam beantragen. Je Person qualifizieren.
MICI nennt Ehegatten, Kinder und qualifizierende Eltern. „Einbeziehen“ bedeutet nicht dokumenten- oder kostenfrei: Jede Person benötigt eine eigene Identitäts-, Verwandtschafts-, Abhängigkeits- und Gebührenprüfung.
01
Ehepartner
Heiratsurkunde und weitere formale Nachweise
02
Minderjährige Kinder
Abstammungs- und gegebenenfalls Sorgerechtsnachweise
03
Kinder von 18 bis 25
Zusätzliche Nachweise zu Studium, Ledigkeit und
wirtschaftlicher Abhängigkeit
04
Eltern
Abstammungskette und konkrete Qualifikation als Dependenter.

Karen Dorcy
Abogada, Republik Panama
AUTORIN & ABOGADA IN PANAMA
Panamaisches Recht.
Deutsch erklärt.
Karen Dorcy ist Abogada in der Republik Panama und Autorin des Fachkommentars zum Panama Golden Visa.
- Direkte Fallverantwortung
Prüfung, Antrag und Kommunikation aus einer Hand
- Deutschsprachige Einordnung
Komplexe panamaische Anforderungen klar und nachvollziehbar
- Lokale Zulassung
Idoneidad No. 10179 · Republik Panama
Was er ist – und was nicht.
Der neue Panama-Sonderpass für Investoren.
Das Golden Visa überzeugt bereits durch die direkte permanente Residenz. Der Sonderpass kann künftig einen zusätzlichen Nutzen bieten – sollte heute aber noch nicht als verfügbarer Bestandteil des Programms eingeplant werden.
Wir verfolgen die Veröffentlichungen der Gaceta Oficial und der Autoridad de Pasaportes de Panamá. Sobald ein operativer Antragsweg besteht, prüfen wir Berechtigung, Anerkennung und praktischen Nutzen individuell.
UNSERE EINORDNUNG: Interessante Perspektive. Noch kein festes Leistungsversprechen.

01· Ist das ein echter Reisepass?
Ja – aber kein gewöhnlicher Nationalpass.
Vorgesehen ist ein eigenständiges Reisedokument der Republik Panama. Es verleiht jedoch weder die panamaische Staatsangehörigkeit noch Bürgerrechte und ersetzt keine Einbürgerung.
02 · Wer soll ihn erhalten können?
Qualified Investors und anerkannte Familienangehörige.
Erfasst werden Inhaber einer permanenten Residenz als Inversionista Calificado sowie ihre vom Servicio Nacional de Migración anerkannten Dependents. Die Ley 493 nennt daneben auch die eigenständige Kategorie Rentista Retirado.6 Der Sonderpass ist daher nicht ausschließlich dem Golden Visa vorbehalten.
03 · Bedeutet er visafreies Reisen?
Nicht automatisch.
Visabefreiungen knüpfen häufig an die Staatsangehörigkeit an – nicht allein an den Aussteller eines Reisedokuments. Ob der Sonderpass akzeptiert wird und welche Einreise- oder Transitregeln gelten, entscheidet jeder Staat selbst.
04 · Beantragung bereits möglich?
Die Rechtsgrundlage besteht. Der reguläre Antragsweg noch nicht.
Stand September 2026 ist für Qualified Investors kein belastbares Routineverfahren veröffentlicht. Deshalb lassen sich Gebühren, Bearbeitungsdauer und tatsächliche Ausstellung noch nicht verbindlich zusagen.
DOKUMENTENARCHITEKTUR
Ausgangslage prüfen. Dossier erstellen.
Beim Panama Golden Visa müssen Sie keine Behördenchecklisten selbst interpretieren. Aus Ihrer Investitionsroute, Familienkonstellation und Finanzierungsstruktur erstellen wir einen persönlichen Dokumentenplan und koordinieren die Nachweise bis zur Einreichung.
Fallprofil
Immobilie, Wertpapiere oder Festgeld: Die gewählte Investitionsroute bestimmt die Nachweise. Zusätzlich berücksichtigen wir Antragsteller, Familienangehörige, Eigentumsstruktur und Mittelherkunft.
Checkliste
Sie erhalten keine allgemeine Dokumentenliste, sondern klare Vorgaben für Ihren Fall: Aussteller, Dokumentenform, Apostille oder Legalisation, Übersetzung, Aktualität und Zuständigkeit.
Nachweiskette
Investitionsvertrag, Banktransfer, Eigentums- oder Depotnachweis und Mittelherkunft müssen eine konsistente Geschichte ergeben. Wir kontrollieren Namen, Beträge, Daten und Zahlungswege vor der Einreichung.
Verfahren
Wir bereiten Vollmachten und Anträge vor, koordinieren Übersetzungen und lokale Nachweise und begleiten die Prüfung durch das Ministerio de Comercio e Industrias und den Servicio Nacional de Migración.
Für Sie bleibt der Aufwand überschaubar: Sie treffen die Entscheidungen und stellen die vereinbarten Ausgangsdokumente bereit. Wir übernehmen die juristische Struktur, die formale Kontrolle und die behördliche Koordination.
PRAXISNOTIZ VON KAREN DORCY
Zwei Investments. Zwei Prüfketten.
Beim Golden Visa entscheidet nicht allein der Investitionsbetrag. Eine einreichungsreife Akte entsteht erst, wenn Investitionsstruktur, Mittelherkunft, Registerlage und wirtschaftliche Berechtigung lückenlos zusammenpassen.
01 · OFF-PLAN-IMMOBILIE
Kaufpreis war bezahlt. Absicherung war der Prüfpunkt.
Ein deutscher Antragsteller hatte den Kaufpreis für eine Wohnung in einem noch nicht fertiggestellten Projekt vollständig gezahlt. Die Einheit war jedoch weder fertiggestellt noch als eigenes Grundstück registriert.
Eine Zahlungsbestätigung des Bauträgers genügt in dieser Konstellation nicht. Für die Qualifikation über einen Kaufvorvertrag müssen Vertrag, Zahlungsweg und die gesetzlich vorgesehene Absicherung durch Treuhand oder Bankgarantie zusammenpassen. Die Garantie muss die Investition bis zur ordnungsgemäßen Registrierung der Immobilie absichern und gegebenenfalls verlängert werden.
Praxisregel: Bei Off-Plan-Projekten prüfen wir Vertragsmodell, Zahlungsfluss, Garantiebetrag und Laufzeit vor der Überweisung. Nicht jedes Projekt, das mit „Golden Visa geeignet“ beworben wird, erfüllt automatisch die gesetzlichen Voraussetzungen.
02 · INVESTITION ÜBER EINE GESELLSCHAFT
Immobilienwert stimmte. Eigentümerkette war der Prüfpunkt.
Ein Schweizer Ehepaar erwarb eine Immobilie über eine panamaische Gesellschaft. Der erforderliche Investitionswert wurde erreicht; im Grundbuch erschien jedoch ausschließlich die Gesellschaft als Eigentümerin.
Eine Investition über eine juristische Person ist möglich, wenn der Antragsteller grundsätzlich 100 % der Anteile hält und als wirtschaftlich Berechtigter der Investition nachgewiesen wird. Antragsteller, Gesellschaft, Bankkonto, Zahlungsfluss und Immobilie müssen eine durchgehende Nachweiskette bilden. Der Ehepartner kann – bei Erfüllung der Voraussetzungen – als Dependenter einbezogen werden.
Praxisregel: Vor dem Kauf erstellen wir die vollständige Eigentümer- und Geldflusskette. Registerauszüge, Gesellschaftsunterlagen, Banknachweise und Immobilienunterlagen dürfen sich weder bei Namen noch bei Beteiligungsquoten widersprechen.
AUS DER PRAXIS
Woran Anträge scheitern
01
Die Geldspur beginnt zu spät
Eine Überweisungsbestätigung belegt regelmäßig nur den letzten Zahlungsschritt, nicht jedoch die vollständige, nach D.E. 17/2026 maßgebliche Kapital- und Finanzierungskette. Lief das Kapital über mehrere Konten, Gesellschaften oder Kreditstrukturen, muss jeder relevante Zwischenschritt nachvollziehbar dokumentiert werden. Soweit eine gesetzliche Herkunfts- oder Finanzierungsausnahme genutzt wird, sind deren Voraussetzungen gesondert nachzuweisen.
02
Der Bauträgerbeleg ersetzt keine Absicherung
Reservierung, Kaufvorvertrag und Zahlungsquittung reichen bei einer noch nicht registrierten Immobilie nicht automatisch aus. Entscheidend ist, ob die Gestaltung den besonderen Anforderungen für Off-Plan-Investitionen entspricht und die erforderliche Bankgarantie oder Treuhandstruktur tatsächlich besteht.
03
Die Bescheinigung sagt zu wenig
Bank- und Wertpapierbescheinigungen müssen die für die jeweilige Route erforderlichen Angaben enthalten – etwa Inhaber, Betrag, Laufzeit, Belastungsfreiheit, Verwahrung und Zulassung der beteiligten Institution. Eine allgemein formulierte Kontobestätigung führt regelmäßig zu Rückfragen.
KOSTEN KLAR TRENNEN
Investment ist
keine Gebühr.
Für eine seriöse Budgetierung werden Qualifikationskapital, staatliche Zahlungen, transaktionsbezogene Drittleistungen und anwaltliche Leistungen getrennt ausgewiesen. Die ersten beiden Ebenen sind hier normativ beziffert, für die anwaltlichen Leistungen liegt zusätzlich eine indikative Bandbreite vor.
HAUPTANTRAGSTELLER
Tesoro Nacional B/. 5.000
Repatriierungsdepot SNM B/. 5.000
Normativ ausgewiesen B/. 10.000
JE DEPENDENTER
Tesoro Nacional B/. 1.000
Repatriierungsdepot SNM B/. 1.000
Normativ ausgewiesen B/. 2.000
FALLABHÄNGIG
Apostillen und Übersetzungen
Notar, Register und Bescheinigungen
Bank, Trustee, Broker und Depot
Immobilien- und Projekt-Due-Diligence
Anwaltliche Prüfung und Vertretung — indikativ B/. 3.000–3.500 (Hauptantragsteller), B/. 600–800 je Dependent, je nach Fallkomplexität
*D.E. 17/2026, Art. 9: Pro Person, Stand: 23.09.2026, Hauptantragsteller. Zahlungsanweisungen und mögliche altersbezogene Besonderheiten bei Dependents sind unmittelbar vor Einreichung zu bestätigen. Rückzahlbarkeit und praktische Abwicklung des Repatriierungsdepots werden nicht pauschal zugesagt. Die Honorar-Bandbreite ist unverbindlich; ein konkretes Angebot folgt nach der rechtlichen Erstprüfung des Einzelfalls.
DER VERFAHRENSWEG
Sechs Schritte.
Direkte permanente Residenz.
Das Panama Golden Visa führt bei positiver Entscheidung unmittelbar zur permanenten Residenz. Eine vorgeschaltete zweijährige Aufenthaltsphase gibt es nicht.
D.E. 17/2026 nennt zwei getrennte Behördenfristen: MICI hat nach festgestellter Erfüllung der Voraussetzungen höchstens 15 Werktage für die Investitionszertifizierung; der Servicio Nacional de Migración entscheidet nach vollständiger Erfüllung der Voraussetzungen innerhalb von höchstens 30 Werktagen ab dem förmlichen Antrag. Beide Fristen sind keine Gesamtverfahrensdauer.
1. Vorbereitung · Route
Eignung prüfen, bevor Kapital gebunden wird
Zunächst werden Antragsteller, Familie, Investitionsweg und Mittelherkunft geprüft. Eigentümer und wirtschaftlich Berechtigter müssen von Anfang an eindeutig feststehen.
- Immobilie ab B/. 300.000 im Erstverkaufs-/Projektfall
- Immobilien ab B/. 500.000 am Sekundärmarkt
- Wertpapiere ab B/. 500.000
- Festgeld ab B/. 500.000 bei Banco Nacional, Caja de Ahorros
- Festgeld ab B/. 750.000 bei Privatbanken
Basis: D.E. 17/2026, Art. 1–6
Präsenz: Remote möglich
2. Vorbereitung · Pre-Clearance
Struktur und Nachweise vorab sichern
Bank, Broker oder Immobilienstruktur müssen das Investment akzeptieren und die später benötigten Nachweise ausstellen können.
- KYC und Zertifikate vorab klären
- Eigentümer, Konto, UBO und Zahlungsweg festlegen
- Immobilientitel oder erforderliche Absicherung prüfen
Basis: D.E. 17/2026, Art. 1–7; aktuelle Institutsanforderungen
Präsenz: Meist remote
3. Investment und Aktenreife
Investieren. Dokumentieren. Abgleichen.
Nach Freigabe wird die Investition vollzogen und gemeinsam mit dem persönlichen Migrationsdossier dokumentiert. Namen, Beträge und Zahlungswege müssen durchgehend übereinstimmen.
- Closing-, Settlement- oder Festgeldnachweise
- Pass-, Strafregister- und Familienunterlagen
- Apostillen, Übersetzungen und Gebührenbelege
Für jeden Familienangehörigen wird eine eigene Dokumenten- und Gebührenposition geführt.
Basis: Art. 28 D.L. 3/2008; D.E. 17/2026, Art. 5–6 und 8–9
Präsenz: Vorbereitung remote; persönliche Schritte gesondert
4. MICI-Zertifizierung
Die Investition amtlich bestätigen lassen
Das MICI prüft Investitionsform, Mindestbetrag, wirtschaftliche Berechtigung sowie die maßgebliche Kapitalherkunft und Finanzierungsstruktur.
- Register-, Wert- und Zahlungsnachweise bei Immobilien
- Casa de Valores und SMV bei Wertpapieren
- Festgeld- und Bankzertifikat bei Bankeinlagen
Nach festgestellter Erfüllung der Voraussetzungen hat das MICI höchstens 15 Werktage für die Investitionszertifizierung.
Basis: D.E. 17/2026, Art. 5–7
Präsenz: Verfahrensführung über Bevollmächtigten möglich
5. Filiación und SNM-ANTRAG
Persönliche Registrierung abschließen. Förmlichen Antrag einreichen.
Das Verfahren kann vor der Einreise durch einen besonders bevollmächtigten panamaischen Anwalt eingeleitet und fortgeführt werden. Vor dem förmlichen Migrationsantrag muss der Antragsteller jedoch die Filiación und eine gegebenenfalls erforderliche Registrierung persönlich abschließen.
- Filiación und erforderliche Registrierung in Panama abschließen
- MICI-Zertifikat und persönliches Dossier förmlich einreichen
- Eingang, Aktenzeichen und Nachforderungen kontrollieren
Der SNM entscheidet nach vollständiger Erfüllung der Voraussetzungen innerhalb von höchstens 30 Werktagen ab dem förmlichen Antrag. Bei Genehmigung wird unmittelbar die permanente Residenz erteilt.
Basis: D.E. 17/2026, Art. 8–11
Präsenz: Filiación vor dem förmlichen SNM-Antrag persönlich
6. Entscheidung · Dokumente und Nachsorge
Residenz vollziehen. Investment fünf Jahre führen.
Nach der positiven Resolution folgen die biometrische Erfassung und die Ausstellung des Migrationsdokuments.
- Migrationskarte abschließen
- Cédula separat koordinieren
- Investment fünf Jahre halten und jährlich im gesetzlichen 30-Tage-Fenster nachweisen
Investitionsänderungen sind grundsätzlich binnen 30 Kalendertagen anzuzeigen und binnen 90 Kalendertagen durch eine gleich- oder höherwertige Investition zu belegen. Eine nicht gerechtfertigte Abwesenheit von mehr als zwei Jahren kann zur Aufhebung der Residenz führen, sofern sie nicht vom Director del SNM genehmigt wurde.
Basis: D.E. 17/2026, Art. 2–4 und 10–13; Art. 31 Nr. 3 D.L. 3/2008
Präsenz: Persönliche Schritte nach Genehmigung in Panama
AUSSERHALB DES VISA-ABLAUFS
Einbürgerung ist nicht der siebte Schritt
Eine spätere Einbürgerung ist ein eigenständiges Verfahren. D.E. 17/2026 schafft keinen Einbürgerungsweg über MICI; sein Art. 14 regelt spätere Familienänderungen. Investition, permanente Residenz und fünfjährige Mindestbindung verleihen weder Staatsangehörigkeit noch einen Anspruch auf Naturalisation.

WICHTIG FÜR DIE ZEITPLANUNG: Gesamtdauer = Eligibility und Pre-Clearance + KYC und Investment + Dokumentenbeschaffung + MICI-Zertifizierung + Filiación und förmlicher SNM-Antrag + Entscheidung, Biometrie und Dokumente. MICI hat nach festgestellter Erfüllung der Voraussetzungen höchstens 15 Werktage; der SNM nach vollständiger Erfüllung der Voraussetzungen höchstens 30 Werktage ab dem förmlichen Antrag. Keine dieser Fristen beschreibt die Gesamtdauer.
REALITY CHECK
Vier Punkte, die oft vermischt werden.
Investitionssumme, Verfahrensdauer, Aufenthaltsstatus und Bindungsfrist müssen sauber getrennt bleiben.
01
B/. 300.000 gelten nur für bestimmte Neubauimmobilien.
Die Schwelle gilt nur für neue, noch nicht bewohnte Erstverkaufs- oder qualifizierende Projektimmobilien. Sonstige Immobilien und Wertpapiere erfordern B/. 500.000. Für Festgeld gelten B/. 500.000 bei Banco Nacional oder Caja de Ahorros, sonst B/. 750.000 bei einer Privatbank mit General License.
02
15 und 30 Werktage sind keine Gesamtdauer.
Für das MICI gelten nach Erfüllung der Voraussetzungen höchstens 15 Werktage, für die Migrationsentscheidung bei vollständigem Antrag höchstens 30. Vorbereitung, Investment, KYC, Filiación und Dokumentenausstellung sind darin nicht enthalten.
03
Daueraufenthalt ist kein Reisepass.
Die Genehmigung führt direkt zur permanenten Residenz – nicht zur Staatsangehörigkeit. Eine spätere Einbürgerung ist ein separates Verfahren mit eigenen Voraussetzungen.
04
Permanent heißt nicht: sofort verkaufen.
Die qualifizierende Investition muss mindestens fünf Jahre bestehen und jährlich nachgewiesen werden. Fällt sie ohne regelkonforme Ersatzinvestition weg, kann die Residenz aufgehoben werden.
Auch der Name selbst wird oft missverstanden: Warum „Golden Visa“ ein internationaler Marketingbegriff ist und Panama offiziell einen anderen Rechtsbegriff verwendet, erklärt unser Hintergrundartikel: Panama und das vermeintliche „Golden Visa“.
Nicht sicher, ob die Qualified Investor Visa zu Ihrem Profil passt? Unser Überblick über alle Panama-Aufenthaltsprogramme hilft bei der Einordnung.
HÄUFIGE FRAGEN
Was Antragsteller wirklich wissen möchten.
Antworten zum Golden Visa, Investor Visa und zur permanenten Residenz als qualifizierter Investor – mit klarer Grenze zwischen Norm, Behördeninformation und Einzelfall.
Der amtliche Status heißt Residente Permanente en calidad de Inversionista Calificado. „Golden Visa“ und „Investor Visa“ sind gebräuchliche Such- und Marktbegriffe. Es handelt sich um eine permanente Aufenthaltserlaubnis aus wirtschaftlichen Gründen – nicht um einen Einreisestempel, einen Passkauf oder Staatsangehörigkeit durch Investition.
Nach D.E. 17/2026 gelten fünf Strukturen: neue, noch nicht bewohnte Erstverkaufs- oder Projektimmobilien ab B/.300.000; sonstige Immobilien ab B/.500.000; Wertpapiere ab B/.500.000; Festgeld ab B/.500.000 bei der Banco Nacional de Panamá oder der Caja de Ahorros sowie ab B/.750.000 bei einer privaten Bank mit General License. Bei Immobilien zählt der niedrigere Wert aus Kaufpreis und belegtem Verkehrswert nach Abzug bestehender Belastungen.
Ja, bei Genehmigung wird die permanente Residenz ohne vorgeschaltete zweijährige provisorische Stufe erteilt. Die Genehmigung bleibt eine behördliche Einzelfallentscheidung. Ein vollständiges Dossier oder ein höherer Investitionsbetrag garantiert keinen positiven Bescheid.
Ja. Eine neue, noch nicht bewohnte Projektimmobilie kann auf Grundlage einer Promesse de compraventa qualifizieren. Der Investitionsbetrag muss über ein zugelassenes Fideicomiso abgewickelt oder durch eine unwiderrufliche, unbedingte Bankgarantie auf erstes Anfordern gesichert werden. Die Absicherung muss bis zur Fertigstellung, Abtrennung und ordnungsgemäßen Registrierung fortbestehen.
Ja, aber eine lokale Finanzierung darf nur den Betrag oberhalb der jeweils geltenden Mindestinvestition von B/.300.000 oder B/.500.000 betreffen. Bestehende Belastungen werden bei der Ermittlung des qualifizierenden Immobilienwerts abgezogen. Kaufpreis, Verkehrswert, Eigenmittel, Zahlungsweg und Finanzierung müssen deshalb vor dem Closing abgestimmt werden.
Grundsätzlich ist die Herkunft des Investitionskapitals außerhalb Panamas nachzuweisen. D.E. 17/2026 berücksichtigt jedoch bestimmte Finanzierungs- und Herkunftsausnahmen, unter anderem bei ausländisch finanzierter oder im Ausland besicherter Kreditgewährung sowie für bestimmte staatliche Festgeld- und öffentliche Schuldtitelstrukturen. Die konkrete Geld- und Finanzierungskette muss vor der Investition geprüft und vollständig dokumentiert werden.
Ja. Wird die Investition über eine juristische Person gehalten, muss der Antragsteller grundsätzlich 100 % der Anteile halten und deren wirtschaftlich Berechtigter sein. Gesellschaftsregister, Anteilseigentum, Bankkonto, Zahlungsfluss und Investitionsobjekt müssen eine durchgehende Nachweiskette bilden. Mehrstufige Gesellschaften, Nominee-, Trust- oder Stiftungsstrukturen sind vorab gesondert zu prüfen.
MICI nennt Ehegatten, Kinder und qualifizierende Eltern als mögliche Dependents. Für jede Person sind Identität, Verwandtschaft und gegebenenfalls Studium, Familienstand oder wirtschaftliche Abhängigkeit individuell nachzuweisen. Die öffentliche Programmseite enthält keine vollständige Detaildefinition; maßgeblich bleibt die beim konkreten Filing verwendete Checkliste.
Die qualifizierende Investition muss mindestens fünf Jahre fortbestehen. Ihr Fortbestand ist jährlich innerhalb der 30 Kalendertage vor dem Jahrestag der Genehmigung des MICI-Investitionszertifikats nachzuweisen. Änderungen sind grundsätzlich binnen 30 Kalendertagen anzuzeigen; eine gleich- oder höherwertige Ersatzinvestition ist binnen 90 Kalendertagen zu belegen.
D.E. 17/2026 nennt zwei getrennte Behördenfristen: Das MICI hat nach festgestellter Erfüllung der Voraussetzungen höchstens 15 Werktage für die Investitionszertifizierung. Der Servicio Nacional de Migración entscheidet im förmlichen Verfahren nach vollständiger Erfüllung der Antragsvoraussetzungen innerhalb von höchstens 30 Werktagen. Vorbereitung, KYC, Investmentvollzug, Dokumentenbeschaffung, Filiación, Nachforderungen, Biometrie und Dokumentenausstellung sind darin nicht vollständig enthalten.
Vorbereitung und einzelne Verfahrensschritte können durch einen besonders bevollmächtigten panamaischen Rechtsanwalt vor der Einreise durchgeführt werden. Vor dem förmlichen SNM-Antrag muss der Antragsteller jedoch die Filiación und eine gegebenenfalls erforderliche Registrierung persönlich in Panama abschließen. Nach der Genehmigung folgen die biometrische Erfassung und Ausstellung des Migrationsdokuments.
Das allgemeine Migrationsgesetz nennt eine Abwesenheit von mehr als zwei Jahren als möglichen Aufhebungsgrund, sofern sie nicht gerechtfertigt und genehmigt wurde. Der aktuelle MICI-Hinweis empfiehlt mindestens einen Besuch alle zwei Jahre. Daraus folgt keine pauschale 24-Stunden-Regel und keine Bestandsgarantie durch eine kurze Einreise.
Nein. Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis sind getrennt. Für eine Beschäftigung existiert eine eigene arbeitsrechtliche Kategorie. Auch Selbständigkeit, Remote-Arbeit und reglementierte Berufe müssen unabhängig vom Migrationsstatus geprüft werden.
Nein. Aufenthaltstitel, tatsächlicher Lebensmittelpunkt, steuerliche Ansässigkeit, territoriale Einkommensbesteuerung und Pflichten im bisherigen Wohnstaat sind eigenständige Fragen. Die Residencia ersetzt keine grenzüberschreitende Steuer-, Wegzugs- oder Strukturberatung.
Nein. Permanente Residenz ist keine Staatsangehörigkeit. Ley 493/2025 schuf zwar eine gesetzliche Grundlage für ein besonderes Reisedokument bestimmter ausländischer Residenten; dieses ersetzt keinen Nationalpass und verleiht keine panamaische Nationalität. Ein operatives Verfahren darf nicht ohne verifizierte Ausführungsregeln zugesagt werden.
D.E. 17/2026, Art. 9, nennt für den Hauptantragsteller B/.5.000 zugunsten des Tesoro Nacional und B/.5.000 als Repatriierungsdepot beim SNM. Je Dependenter fallen B/.1.000 zugunsten des Tesoro Nacional und B/.1.000 als Repatriierungsdepot an. Karten, Apostillen, Übersetzungen, Notar, Register, Bank, Due Diligence und anwaltliche Leistungen kommen fallabhängig hinzu. Das Investment selbst ist keine Gebühr.
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- Decreto Ejecutivo No. 17/2026 · Gaceta Oficial No. 30613
- MICI · Erläuterung der Reform vom 21.09.2026
- MICI · Programmportal – einzelne Darstellungen können dem aktuellen Normtext zeitlich nachlaufen.
- Ministerio de Relaciones Exteriores · Botschaft Panama in Deutschland
- Vollständiges Quellenregister im Fachkommentar
Rechtlicher Hinweis und Leistungsabgrenzung
Diese Seite behandelt ausschließlich die panamaische Aufenthaltsunterkategorie Residente Permanente en calidad de Inversionista Calificado sowie die hierfür angebotene Beratung und Vertretung nach panamaischem Recht. Sie bewertet weder die Aussichten oder Zweckmäßigkeit einer Auswanderung noch die allgemeinen Lebensverhältnisse in Panama und enthält keine Empfehlung, den Wohnsitz nach Panama zu verlegen.
Es erfolgt keine Beratung zu deutschem, österreichischem oder schweizerischem Recht, insbesondere nicht zu Steuer, Sozialversicherung, Rente, Wegzug, Meldepflichten, Erbrecht oder Staatsangehörigkeit. Diese Fragen sind mit hierfür qualifizierten Beratern im jeweiligen Staat zu klären.
Behördenpraxis, Gebühren und Anforderungen können sich ändern. Maßgeblich sind der Norm- und Behördenstand bei der konkreten Prüfung und Einreichung. Diese allgemeinen Informationen ersetzen keine individuelle Prüfung der Nachweise.
